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   OLG Frankfurt, 11.03.1998 - 23 U 55/97   

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https://dejure.org/1998,20647
OLG Frankfurt, 11.03.1998 - 23 U 55/97 (https://dejure.org/1998,20647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.1998 - 23 U 55/97 (https://dejure.org/1998,20647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 1998 - 23 U 55/97 (https://dejure.org/1998,20647)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 27
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98

    Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee

    Zwar würde ein derartiger Einleger seinem Inhalt nach zur Warnung ausgereicht haben (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 27, 29); bei der bloßen Einlage des Warnzettels in die Flasche bestand jedoch die Gefahr, daß derjenige, der die Flasche kaufte und auspackte, den losen Zettel wegwarf mit der Folge, daß ein anderer Verwender der Flasche den Einlagezettel gar nicht erst zu Gesicht bekam und schon deshalb keine Kenntnis von der darauf gedruckten Warnung erlangte (siehe Kullmann in FS für Brandner, 1996, S. 313, 324).

    Dabei kann allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, daß dann, wenn auf die bestehenden Gefahren deutlich und für den Adressaten plausibel hingewiesen worden wäre, diese Warnung auch Beachtung gefunden hätte (BGHZ 116, 60, 73; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 27, 30).

    Zudem kann dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, die daraus folgende tatsächliche Vermutung von der durch sie belasteten Partei ihrerseits entkräftet werden (BGHZ 116, 60, 73; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 27, 30).

  • OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 22 U 71/16

    Zum Umfang der Instruktionspflicht des Herstellers eines Deckenhakens

    Ebenso ist die Kausalität fehlerhafter Instruktionen zu verneinen, wenn der Geschädigte bereits anderweitig (z.B. von einem Konkurrenten des Herstellers) über Produktgefahren belehrt worden war, die Hinweise aber (auch) nicht beachtet hatte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.1998, 23 U 55/97, NJW-RR 1999, 27; Münchener Kommentar-Wagner, a.a.O., § 3 ProdHaftG, Rn 37).
  • OLG Saarbrücken, 11.09.2012 - 4 U 339/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Unterlassung eines Warnhinweises bei

    Im Einzelfall kann jedoch eine tatsächliche Vermutung dafür bestehen, dass plausible und deutliche Warnhinweise vom Adressaten schadensvermeidend beachtet worden wären (BGHZ 116, 60, 73; Urt. v. 18.10.1988 - VI ZR 94/88, JZ 1989, 155, 157; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 27, 29 f.; MünchKomm(BGB)/Wagner, aaO, Rdnr. 666; Erman/G. Schiemann, aaO, Rdnr. 122; Palandt/Sprau, aaO, § 823 Rdnr. 183).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 23 U 3/97

    Instruktionspflichtverletzung des Herstellers von Kindertees: Persönliche

    Der erkennende Senat hat dies auch bereits in seinem Urteil vom 11.03.1998 (Az.: 23 U 55/97, NJW-RR 1999, 27 (30)) ausgesprochen und sieht auch nach erneuter Prüfung keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
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