Weitere Entscheidung unten: VerfGH Sachsen, 17.09.1998

Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1998 - III ZB 7/98   

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https://dejure.org/1998,5354
BGH, 30.07.1998 - III ZB 7/98 (https://dejure.org/1998,5354)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1998 - III ZB 7/98 (https://dejure.org/1998,5354)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - III ZB 7/98 (https://dejure.org/1998,5354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 519, 519b
    Lauf der Berufungsfrist nach erneuter Zustellung des zunächst unvollständigen erstinstanzlichen Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 287
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - III ZB 7/98
    Das hinderte jedoch nach den in der Rechtsprechung entwickelten Regeln über die wiederholte Rechtsmitteleinlegung (vgl. BGHZ 72, 1, 5; BGH, Beschluß vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - NJW 1993, 3141 m.w.N.) den Kläger nicht - jedenfalls nicht bis zur Rechtskraft des Verwerfungsbeschlusses des Oberlandesgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - VII ZR 366/80 - NJW 1981, 1962 = BGHWarn 1981 Nr. 144; OLG Frankfurt NJW 1983, 2395) -, gegen das Urteil des Landgerichts, wie am 15. April 1998 geschehen, erneut Berufung einzulegen.

    Da der Kläger seine (erneute) Berufung fristgerecht begründet hat und auch im übrigen keine Zulässigkeitsbedenken bestehen, ist die Berufung jetzt insgesamt - im Sinne eines einheitlichen Rechtsmittels (vgl. BGH, Beschluß vom 20. September 1993 aaO) - als zulässig zu behandeln, so daß der angefochtene Beschluß aufgehoben werden muß.

  • BGH, 27.04.1978 - X ZB 3/78

    Zeitplaner

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - III ZB 7/98
    Das hinderte jedoch nach den in der Rechtsprechung entwickelten Regeln über die wiederholte Rechtsmitteleinlegung (vgl. BGHZ 72, 1, 5; BGH, Beschluß vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - NJW 1993, 3141 m.w.N.) den Kläger nicht - jedenfalls nicht bis zur Rechtskraft des Verwerfungsbeschlusses des Oberlandesgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - VII ZR 366/80 - NJW 1981, 1962 = BGHWarn 1981 Nr. 144; OLG Frankfurt NJW 1983, 2395) -, gegen das Urteil des Landgerichts, wie am 15. April 1998 geschehen, erneut Berufung einzulegen.
  • LSG Bayern, 10.02.2000 - L 3 U 241/97

    Unfallversicherung - Übergangsleistung - rückwirkende Vernichtung -

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - III ZB 7/98
    v. 4.2.98 - 3 U 241/97.
  • BGH, 07.05.1981 - VII ZR 366/80

    Rechtskräftige Verwerfung einer Berufung durch das Berufungsgericht - Hinderung

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - III ZB 7/98
    Das hinderte jedoch nach den in der Rechtsprechung entwickelten Regeln über die wiederholte Rechtsmitteleinlegung (vgl. BGHZ 72, 1, 5; BGH, Beschluß vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - NJW 1993, 3141 m.w.N.) den Kläger nicht - jedenfalls nicht bis zur Rechtskraft des Verwerfungsbeschlusses des Oberlandesgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - VII ZR 366/80 - NJW 1981, 1962 = BGHWarn 1981 Nr. 144; OLG Frankfurt NJW 1983, 2395) -, gegen das Urteil des Landgerichts, wie am 15. April 1998 geschehen, erneut Berufung einzulegen.
  • OLG Frankfurt, 09.06.1983 - 4 UF 83/83
    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - III ZB 7/98
    Das hinderte jedoch nach den in der Rechtsprechung entwickelten Regeln über die wiederholte Rechtsmitteleinlegung (vgl. BGHZ 72, 1, 5; BGH, Beschluß vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - NJW 1993, 3141 m.w.N.) den Kläger nicht - jedenfalls nicht bis zur Rechtskraft des Verwerfungsbeschlusses des Oberlandesgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - VII ZR 366/80 - NJW 1981, 1962 = BGHWarn 1981 Nr. 144; OLG Frankfurt NJW 1983, 2395) -, gegen das Urteil des Landgerichts, wie am 15. April 1998 geschehen, erneut Berufung einzulegen.
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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4775
VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97 (https://dejure.org/1998,4775)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.09.1998 - 56-IV-97 (https://dejure.org/1998,4775)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. September 1998 - 56-IV-97 (https://dejure.org/1998,4775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Verletzung des Willkürgebots; Entscheidung über Ablehnungsgesuch des Richters

  • VerfGH Sachsen
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 287
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
    Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 30. Oktober 1997 den Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt, da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf und in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
    Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 30. Oktober 1997 den Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt, da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf und in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
    1997 ergangenen Beschluss willkürlich von den Bestimmungen über den gesetzlichen Richter abgewichen worden war (vgl. BVerfGE 31, 145 [164 f.]; BVerfGE 95, 322 [327 ff.]) und sich diese Fehlbehandlung auf die am Urteil vom 30. Oktober 1997 beteiligten Richter auswirkte.
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
    In diesen Fällen ist indes von Verfassungs wegen eine Begründung erforderlich, durch die nachvollziehbar wird, dass die abgelehnten Richter sich der an die Selbstentscheidung verfassungsrechtlich zu stellenden Anforderungen bewusst waren (vgl. zur verfassungsrechtlich gebotenen Begründung BVerfGE 71, 122 [135 f.]; BVerfGE 81, 97 [106]).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97

    Anforderungen an die Adoption einer volljährigen leiblichen Tochter ;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
    Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 30. Oktober 1997 den Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt, da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf und in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
    In diesen Fällen ist indes von Verfassungs wegen eine Begründung erforderlich, durch die nachvollziehbar wird, dass die abgelehnten Richter sich der an die Selbstentscheidung verfassungsrechtlich zu stellenden Anforderungen bewusst waren (vgl. zur verfassungsrechtlich gebotenen Begründung BVerfGE 71, 122 [135 f.]; BVerfGE 81, 97 [106]).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
    Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 30. Oktober 1997 den Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt, da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf und in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
    Abgelehnte Richter können selbst über das Ablehnungsgesuch entscheiden, wenn dieses ausschließlich in Prozessverschleppungsabsicht gestellt wird (BGH NJW 1992, 983).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97
    1997 ergangenen Beschluss willkürlich von den Bestimmungen über den gesetzlichen Richter abgewichen worden war (vgl. BVerfGE 31, 145 [164 f.]; BVerfGE 95, 322 [327 ff.]) und sich diese Fehlbehandlung auf die am Urteil vom 30. Oktober 1997 beteiligten Richter auswirkte.
  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als

    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist zwar einhellig anerkannt, dass der abgelehnte Richter - abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt sein soll, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich ist und insofern als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BGH Rechtspfleger 2005, 415; BGH NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; BVerwG NJW 1997, 3327; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6; ders. § 45 ZPO Rdn. 4 m.w.N.).

    Aus der Begründung des angefochtenen Beschlusses geht im übrigen auch nicht mit der gebotenen Klarheit hervor, dass sich die abgelehnte Einzelrichterin der an eine Selbstentscheidung verfassungsrechtlich zu stellenden Anforderungen im einzelnen bewusst war (vgl. SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288).

  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen

    Dabei kann dahinstehen, ob in derartigen Fällen von Verfassungs wegen eine Begründung erforderlich ist, durch die nachvollziehbar wird, dass die abgelehnten Richter sich der an die Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zu stellenden Anforderungen bewusst waren (so SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287 f.) oder ob es bei einem völlig eindeutigen Rechtsmissbrauch - etwa wegen bloßer Verschleppungsabsicht - nicht sogar gerechtfertigt sein kann, ohne weitere Bearbeitung des Ablehnungsgesuchs in der Sache zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1974, 55; KG FamRZ 1986, 1023; LG Stuttgart NJW 1994, 1077).
  • KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminverlegungsantrags

    Dies folgt daraus, dass an eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters erhöhte Begründungsanforderungen zu stellen sind (siehe dazu SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; LG Frankfurt NJW-RR 2000, 1088, 1090; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 15 W 96/04).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 91-IV-05
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1998 - Vf. 56-IV-97; sowie zum Willkürverbot: SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Insoweit lässt er außer Acht, dass es bei einer Selbstentscheidung in Missbrauchsfällen stets einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1998, NJW-RR 1999, 287 [288]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. November 1999, OLG-NL 2000, 46 [47]; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 46 Rn. 9) unter Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, BVerfGK 11, 434 [444]).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 64-IV-02
    Dieses Urteil konnte vom Beschwerdeführer selbstständig durch die Verfassungsbeschwerde mit der Rüge einer nicht ordnungsgemäßen gerichtlichen Besetzung angegriffen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2003 - Vf. 32-IV03; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1997 - Vf. 56-IV-97; BVerfGE 37, 67 [74]; a.A.: BayVerfGH, BayVBl. 1990, 287 f.), sodass für eine selbstständige Verfassungsbeschwerde gegen den vorangegangenen Beschluss kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestand.
  • KG, 06.10.2004 - 15 W 96/04

    Richterablehnung: Rechtsauffassung oder Rechtsanwendung sowie Verweigerung einer

    Dies folgt daraus, dass an eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters erhöhte Begründungsanforderungen zu stellen sind (siehe dazu SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; LG Frankfurt NJW-RR 2000, 1088, 1090).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 31-IV-03
    Dieses Urteil konnte vom Beschwerdeführer selbstständig durch die Verfassungsbeschwerde mit der Rüge einer nicht ordnungsgemäßen gerichtlichen Besetzung angegriffen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2003 - Vf. 32-IV03; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1997 - Vf. 56-IV-97; BVerfGE 37, 67 [74]; a.A.: BayVerfGH, BayVBl. 1990, 287 f.), sodass für eine selbstständige Verfassungsbeschwerde gegen den vorangegangenen Beschluss kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestand.
  • VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    Nicht jede Abweichung von dieser Zuständigkeit bedeutet indes einen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Gewähr, sondern nur eine solche, die willkürlich ist (SächsVerfGH Beschluss vom 17. September 1998 Vf. 56-IV-97, Beschluss vom 25. Juni 1998 - Vf. 7-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 11-IV-02
    Denn allein durch einen Irrtum in der Handhabung des einfachrechtlichen Prozeßrechts wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (Beschluß des SächsVerfGH vom 17.9.1998 - 56-IV-97; vgl. ferner BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 29, 45 [48 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 106-IV-04
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