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   OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98   

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https://dejure.org/1998,5524
OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98 (https://dejure.org/1998,5524)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.06.1998 - 3 W 90/98 (https://dejure.org/1998,5524)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 3 W 90/98 (https://dejure.org/1998,5524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung der Gesellschaftsvertretung in das Handelsregister; Bedenken des Registergerichts gegen die beantragten Eintragungen ; Befreiung des Liquidators on den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 38
  • Rpfleger 1998, 476
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Anders als die Revision unter Berufung auf zahlreiche Stimmen insbesondere im Schrifttum meint (vgl. Scholz/K. Schmidt, GmbHG 9. Aufl. § 66 Rdn. 5; § 68 Rdn. 5; Schulze-Osterloh/Noack in Baumbach/Hueck aaO § 68 Rdn. 4; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG 5. Aufl. § 66 Rdn. 15; § 68 Rdn. 12; Rasner in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 68 Rdn. 3; Paura in Ulmer/Habersack/Winter, GmbHG § 68 Rdn. 4; Michalski/Nerlich, GmbHG 2002 § 68 Rdn. 10; BayObLG ZIP 1996, 2110, 2111; vgl. auch BFH, Urt. v. 12. Juli 2001 - VII R 19/00, - VII R 20/00, GmbHR 2001, 927, 931 für Befreiung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Einmann-GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB), setzt sich eine Einzelvertretungsbefugnis der Geschäftsführer einer GmbH auch dann nicht ohne weiteres in der Liquidationsphase fort, wenn diese nach Auflösung der Gesellschaft gemäß § 66 Abs. 1 Halbs. 1 GmbHG als geborene Liquidatoren weiterhin für die Gesellschaft tätig sind (Lutter/Kleindiek aaO § 68 Rdn. 2; Hachenburg/Hohner aaO § 68 Rdn. 7; OLG Rostock NZG 2004, 288; OLG Düsseldorf ZIP 1989, 917, 918 f.; BayObLG GmbHR 1986, 392; OLG Hamm GmbHR 1997, 553; OLG Zweibrücken GmbHR 1999, 237, 238; vgl. schon OLG Colmar Jur. Zeitschr. f. Elsaß-Lothringen 1907, 545; offen gelassen, aber tendenziell anders BayObLG GmbHR 1994, 478, 479).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2019 - 20 W 87/18

    Zur Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Ebenso habe das Oberlandesgericht Zweibrücken bereits in einem Beschluss vom 19.06.1998 (Az. 3 W 90/98) entschieden.

    Es entspricht - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass jedenfalls eine einem Geschäftsführer konkret erteilte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - sei es unmittelbar im Gesellschaftsvertrag oder aber mit Gesellschafterbeschlusses aufgrund einer im Gesellschaftsvertrag enthaltenen entsprechenden Ermächtigung - nicht für den Geschäftsführer als (geborener) Liquidator fortgilt (vgl. u.a. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.10.1995, Az. 3Z BR 218/95, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 19.06.1998, Az. 3 W 90/98, und vom 06.07.2011, Az. 3 W 62/11, jeweils zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2016, Az. 27 W 20/16, zitiert nach juris).

  • OLG Zweibrücken, 06.07.2011 - 3 W 62/11

    Auflösung einer Gesellschaft: Befreiung eines Liquidators vom Verbot des

    Die nach §§ 382 Abs. 4, 58 Abs. 1 FamFG statthafte, den Umständen nach im Namen des Beteiligten zu 2) eingelegte (Senat, NJW-RR 1999, 38) und in zulässiger Weise eingelegte Beschwerde ist begründet.

    Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann jedoch, für Geschäftsführer wie für Liquidatoren, nur in der Satzung der Gesellschaft selbst oder aufgrund einer in der Satzung enthaltenen Ermächtigung durch Gesellschafterbeschluss erfolgen (OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; BayObLGZ 1985, 189; 1995, 335; Senat, RPfleger 1998, 476).

    b) Es entspricht ganz einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, dass die für den Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss getroffenen Regelungen nicht auch für den Liquidator gelten (Senat, Beschluss vom 19.6.1998, 3 W 90/98, NJW-RR 1999, 38 m.w.N.).

    Daraus folgt, dass auch eine in der Satzung enthaltene Befreiung der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht für die Liquidatoren gilt (BGH, NJW-RR 2009, 333; OLG Hamm, GmbHR 2011, 432; OLG Rostock, NJW-RR 2004, 1109; Senat, NJW-RR 1999, 38).

    c) Zur Begründung für das hier angenommene Auslegungsergebnis hält der Senat an seiner Entscheidung in dem Verfahren 3 W 90/98 (a.a.O) fest.

  • BFH, 12.07.2001 - VII R 19/00

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Notwendiger Inhalt

    3 Z 41/85|BGH; 18.04.1985; IX ZR 75/84">BB 1985, 1148; OLG Hamm vom 2. Januar 1997 15 W 195/96, Der Betrieb --DB-- 1997, 1127; OLG Düsseldorf vom 9. Dezember 1988 16 U 52/88, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1990, 51, und OLG Zweibrücken vom 19. Juni 1998 3 W 90/98, NJW-RR 1999, 38; vgl. auch zur Erstreckung der Einzelvertretungsbefugnis eines Geschäftsführers auf dessen Rechtsstellung als Liquidator den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Oktober 1996 3 Z BR 262/96).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2011 - 20 W 95/11

    Befreiung des Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Der Senat folgt insoweit zur Frage der Befreiung eines Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB der Ansicht, dass eine solche einer satzungsmäßigen Grundlage bedarf, mithin ein ohne diese Grundlage gefasster einfacher Gesellschafterbeschluss - selbst wenn er einstimmig gefasst ist - nicht ausreichend ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.06.1998, Az. 3 W 90/98, BayObLG, Beschluss vom 19.10.1995, Az. 3Z BR 218/95, jeweils zitiert nach juris;.
  • OLG Bamberg, 12.11.2002 - 3 W 119/02

    Streiwertfestsetzung im Beweisverfahren wegen Bauplanungs- und

    Es kommt deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, sondern auf den Vortrag des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens an, wenn - wie hier - bestimmte Mängel begutachtet und der Aufwand für ihre Beseitigung festgestellt werden sollen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 15.2.1999, 3 W 172/98; vom 15.4.1998, 3 W 28/98; vom 24.7.1998, 3 W 90/98; vom 5.12.2000, 3 W 133/00; vgl. auch OLG Köln, JurBüro 92, 191).

    Da auf die (realistisch eingeschätzten) Sanierungskosten bei Einleitung des Verfahrens abzustellen ist, kommt es auf das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht an, wenn - wie hier - bestimmte Mängel begutachtet und der Aufwand für ihre Beseitigung festgestellt werden sollen (OLG Köln, JurBüro 1992, 191; Bischof JurBüro 1992, 779/780, m.w.N.; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdnr. 4024 a; Beschluß des Senats vom 24.7.1998, 3 W 90/98).

  • OLG Rostock, 06.10.2003 - 3 U 188/03

    Befreiung des Liquidators einer GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens;

    3 Z 41/85|AG Düsseldorf; 22.04.1985; 47 C 71/85">MDR 1985, 761[761]; OLG Düsseldorf, ZIP 1989, 917 [918]; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1998, 476 [476]).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2011 - 11 U 48/11

    Anwaltshaftung: Fehlender Hinweis auf Unwirksamkeit einer Urkunde wegen

    Insoweit verfängt auch der Hinweis des Beklagten auf die unterschiedliche Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte zu der Frage eines automatischen Fortgeltung der Befreiung bei Bestellung des Geschäftsführers zum Liquidator nicht, da in jedem Fall eine satzungsmäßige Grundlage erforderlich ist [vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 611; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 38].
  • OLG Bamberg, 15.02.1999 - 3 W 172/98

    Bestimmung eines Streitwertes eines selbständigen Beweisverfahrens nach dem

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