Rechtsprechung
| OLG München, 13.03.1998 - 21 U 2208/98 |
Volltextveröffentlichungen
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Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch: Einwand der Irreführung - »Fall Gysi«
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1999, 386
- K&R 1998, 359
- ZUM 1998, 846
- afp 1998, 515
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk: …
Bei fehlendem berechtigtem Interesse stellt ein Gegendarstellungsverlangen eine nach § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung dar (OLG München, NJW-RR 1999, 386;… Seitz/Schmidt/Schoener, Rn. 246).Der Schutz der Pressefreiheit, die durch das Gegendarstellungsrecht eingeschränkt wird, ist dann jedenfalls höher zu bewerten (OLG München NJW-RR 1999, 386).
(2) Ein berechtigtes Interesse an einer Veröffentlichung fehlt insbesondere bei Gegendarstellungen, die offensichtlich unwahr sind (BVerfG NJW 2002, 356; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368;… Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 254 ff.;… Soehring, a.a.O., Rn. 29.20a;… Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 127).
Da die Wahrheit der Entgegnung im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht geprüft wird und die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die Unwahrheit beim Verpflichteten liegt (…Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 260), ist die Gegendarstellung aber nur rechtswidrig, wenn die Unrichtigkeit der Gegendarstellung "auf der Hand liegt" bzw. den "Stempel der Lüge trägt" oder unstreitig ist (OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368).
Ein berechtigtes Interesse an der Gegendarstellung besteht auch bei eindeutig irreführenden Gegendarstellungen nicht (OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368).
Eine Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit erübrigt sich, da das Urteil nach § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht anfechtbar ist (OLG München, NJW-RR 1999, 386;… Zöller-Herget, ZPO, 25. Auflage, § 708, Rn. 8).
- OLG München, 20.01.1999 - 21 U 6679/98
Voraussetzungen und Grenzen des Gegendarstellungsrechts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 01.12.2000 - 21 U 5142/00
Gegendarstellung nach bayrischem Pressegesetz - Zeitpunkt der Geltendmachung - …
Zwar muß der Einwand der Irreführung auf eindeutige Fälle beschränkt werden (Senat AfP 1998, 515 = NJW-RR 1999, 386 - Immunitätsausschuß).
- OLG Düsseldorf, 29.09.2004 - 15 U 118/04 Da aber die Unwahrheit der Erstmitteilung oder die Wahrheit der Entgegnung im Hinblick auf die vorgegebene Anwendung der Vorschriften über den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des Fehlens der Beweiserhebungsmöglichkeiten eines Hauptsacheprozesses nicht abschließend geprüft werden können, sind Gegendarstellungen unter dem Gesichtspunkt der Unwahrheit nur unzulässig, wenn sie den "Stempel der Lüge" tragen, sonst offensichtliche oder gerichtsbekannte Unwahrheiten enthalten oder eindeutig irreführend sind, wobei zur Feststellung der Irreführung nur unstreitige oder offenkundige Tatsachen verwendet werden dürfen (OLG München, NJW-RR 1999, 386, 387).
- OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 15 U 118/04
Kein berechtigtes Interesse an Veröffentlichung der Gegendarstellung bei …
Da aber die Unwahrheit der Erstmitteilung oder die Wahrheit der Entgegnung im Hinblick auf die vorgegebene Anwendung der Vorschriften über den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des Fehlens der Beweiserhebungsmöglichkeiten eines Hauptsacheprozesses nicht abschließend geprüft werden können, sind Gegendarstellungen unter dem Gesichtspunkt der Unwahrheit nur unzulässig, wenn sie den "Stempel der Lüge" tragen, sonst offensichtliche oder gerichtsbekannte Unwahrheiten enthalten oder eindeutig irreführend sind, wobei zur Feststellung der Irreführung nur unstreitige oder offenkundige Tatsachen verwendet werden dürfen (OLG München, NJW-RR 1999, 386, 387). - LG München I, 18.01.2006 - 9 O 23489/05 Selbst wenn die Ausführung im Artikel, es handele sich um die die "Immobiliengesellschaft des Schauspielers ... " falsch ist, so darf dennoch nicht mit einer Halbwahrheit geantwortet werden (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 386 und NJW-RR 2000, 319).
