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   OLG München, 13.03.1998 - 21 U 2208/98   

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OLG München, 13.03.1998 - 21 U 2208/98 (https://dejure.org/1998,8585)
OLG München, Entscheidung vom 13.03.1998 - 21 U 2208/98 (https://dejure.org/1998,8585)
OLG München, Entscheidung vom 13. März 1998 - 21 U 2208/98 (https://dejure.org/1998,8585)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 386
  • K&R 1998, 359
  • ZUM 1998, 846
  • afp 1998, 515
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk:

    Bei fehlendem berechtigtem Interesse stellt ein Gegendarstellungsverlangen eine nach § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung dar (OLG München, NJW-RR 1999, 386; Seitz/Schmidt/Schoener, Rn. 246).

    Der Schutz der Pressefreiheit, die durch das Gegendarstellungsrecht eingeschränkt wird, ist dann jedenfalls höher zu bewerten (OLG München NJW-RR 1999, 386).

    (2) Ein berechtigtes Interesse an einer Veröffentlichung fehlt insbesondere bei Gegendarstellungen, die offensichtlich unwahr sind (BVerfG NJW 2002, 356; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 254 ff.; Soehring, a.a.O., Rn. 29.20a; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 127).

    Da die Wahrheit der Entgegnung im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht geprüft wird und die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die Unwahrheit beim Verpflichteten liegt (Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 260), ist die Gegendarstellung aber nur rechtswidrig, wenn die Unrichtigkeit der Gegendarstellung "auf der Hand liegt" bzw. den "Stempel der Lüge trägt" oder unstreitig ist (OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1179; OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368).

    Ein berechtigtes Interesse an der Gegendarstellung besteht auch bei eindeutig irreführenden Gegendarstellungen nicht (OLG München, NJW-RR 1999, 386; OLG Düsseldorf, AfP 2005, 368).

    Eine Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit erübrigt sich, da das Urteil nach § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht anfechtbar ist (OLG München, NJW-RR 1999, 386; Zöller-Herget, ZPO, 25. Auflage, § 708, Rn. 8).

  • OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23

    Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung,

    Andere Verweigerungsgründe sind deshalb auch im Bereich des BayPrG nicht ausgeschlossen (vgl. OLG München, Urteil vom 13.03.1998 - 21 U 2208/98, juris Rn. 43 m.w.N.; Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 7. Aufl., 5. Abschn., Rn. 12).

    Da aber die Unwahrheit der Erstmitteilung oder die Wahrheit der Entgegnung im Hinblick auf die vorgegebene Anwendung der Vorschriften über den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des Fehlens der Beweiserhebungsmöglichkeiten eines Hauptsacheprozesses nicht abschließend geprüft werden können, sind Gegendarstellungen unter dem Gesichtspunkt der Unwahrheit nur unzulässig, wenn sie den "Stempel der Lüge" tragen, sonst offensichtliche oder gerichtsbekannte Unwahrheiten enthalten oder eindeutig irreführend sind, wobei zur Feststellung der Irreführung nur unstreitige oder offenkundige Tatsachen verwendet werden dürfen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2004 - I-15 U 118/04, 15 U 118/04, BeckRS 2004, 18379, Rn. 83 unter Verweis auf OLG München, Urteil vom 13.03.1998 - 21 U 2208/98, NJW-RR 1999, 386, 387).

    Die Gefahr der Irreführung besteht, wenn eine Behauptung, die lediglich der Ergänzung oder Einschränkung bedarf, vollständig negiert wird (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 11, Rn. 113; siehe auch OLG München, Urteil vom 13.03.1998 - 21 U 2208/98, NJW-RR 1999, 386, 387; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2004 - I-15 U 118/04, 15 U 118/04, BeckRS 2004, 18379, Rn. 83; OLG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2006 - 4 U 221/05, BeckRS 2006, 30367453; Sedelmeier/Burkhardt in Löffler, Presserecht, 7. Aufl., § 11 LPG, Rn. 82 und 156; BeckOK InfoMedienR/Brose/Grau, 42. Ed., § 1004 BGB, Rn. 35 und 35.1).

  • OLG Köln, 25.07.2013 - 15 U 87/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung

    Der Anspruch dient sowohl dem Schutzinteresse der Betroffenen gegenüber den großen Einflussmöglichkeiten der modernen Presse auf die öffentliche Meinungsbildung als auch dem öffentlichen Interesse an sachlich richtiger Informationserteilung (OLG München, NJW-RR 1999, 386 ff.; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Auflage, 2010, 1. Kap., Rd. 14, 2. Kap., Rn. 1).

    Vor diesem Hintergrund sind die rechtlichen Voraussetzungen des Gegendarstellungsanspruchs bewusst einfach und förmlich gehalten worden (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 386 ff.; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Auflage, 2010, 1. Kap., Rd. 14, 2. Kap. Rn. 1).

    Wie bei jedem anderen privatrechtlichen Anspruch endet auch das Recht auf Gegendarstellung als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens an der Grenze des Rechtsmissbrauchs (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 386 ff.).

  • OLG München, 20.01.1999 - 21 U 6679/98

    Voraussetzungen und Grenzen des Gegendarstellungsrechts

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  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 5142/00

    Gegendarstellung nach bayrischem Pressegesetz - Zeitpunkt der Geltendmachung -

    Zwar muß der Einwand der Irreführung auf eindeutige Fälle beschränkt werden (Senat AfP 1998, 515 = NJW-RR 1999, 386 - Immunitätsausschuß).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 16 U 85/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gegendarstellung

    Gegendarstellungen sind nur dann unzulässig, wenn sie eindeutig irreführend sind, wobei sich die Irreführung aus unstreitigen oder offenkundigen Tatsachen ergeben muss (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Februar 2009, 14 U 156/08, AfP 2009, 267 ff ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2004, 15 U 118/04, AfP 2005, 368 ff; OLG München Urteil vom 13.03.1998, 21 U 2208/98, NJW-RR 1999, 386, 387; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Auflage, Kap. 6 Rn. 192 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2004 - 15 U 118/04

    Gerichtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung in der

    Da aber die Unwahrheit der Erstmitteilung oder die Wahrheit der Entgegnung im Hinblick auf die vorgegebene Anwendung der Vorschriften über den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des Fehlens der Beweiserhebungsmöglichkeiten eines Hauptsacheprozesses nicht abschließend geprüft werden können, sind Gegendarstellungen unter dem Gesichtspunkt der Unwahrheit nur unzulässig, wenn sie den "Stempel der Lüge" tragen, sonst offensichtliche oder gerichtsbekannte Unwahrheiten enthalten oder eindeutig irreführend sind, wobei zur Feststellung der Irreführung nur unstreitige oder offenkundige Tatsachen verwendet werden dürfen (OLG München, NJW-RR 1999, 386, 387).
  • LG Berlin, 23.04.2009 - 27 O 278/09
    Jedenfalls muss der Einwand der Irreführung auf eindeutige Fälle beschränkt, an ihn müssen strenge Anforderungen gestellt werden ( OLG München AfP 1998, 515); dafür reicht das Vorbringen der Antragsgegnerin nicht aus.
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 15 U 118/04

    Kein berechtigtes Interesse an Veröffentlichung der Gegendarstellung bei

    Da aber die Unwahrheit der Erstmitteilung oder die Wahrheit der Entgegnung im Hinblick auf die vorgegebene Anwendung der Vorschriften über den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen des Fehlens der Beweiserhebungsmöglichkeiten eines Hauptsacheprozesses nicht abschließend geprüft werden können, sind Gegendarstellungen unter dem Gesichtspunkt der Unwahrheit nur unzulässig, wenn sie den "Stempel der Lüge" tragen, sonst offensichtliche oder gerichtsbekannte Unwahrheiten enthalten oder eindeutig irreführend sind, wobei zur Feststellung der Irreführung nur unstreitige oder offenkundige Tatsachen verwendet werden dürfen (OLG München, NJW-RR 1999, 386, 387).
  • LG München I, 18.01.2006 - 9 O 23489/05
    Selbst wenn die Ausführung im Artikel, es handele sich um die die "Immobiliengesellschaft des Schauspielers ... " falsch ist, so darf dennoch nicht mit einer Halbwahrheit geantwortet werden (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 386 und NJW-RR 2000, 319).
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