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   BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98   

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BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98 (https://dejure.org/1998,1836)
BayObLG, Entscheidung vom 26.08.1998 - 3Z BR 78/98 (https://dejure.org/1998,1836)
BayObLG, Entscheidung vom 26. August 1998 - 3Z BR 78/98 (https://dejure.org/1998,1836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGV Art. 177; HGB §§ 13 d, 13 e
    Prüfung des Verw altungssitzes bei Zw eigniederlassung einer ausländischen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit im Handelsregister einer Gesellschaft mit der Rechtsform einer Limited Company mit lediglich statutarischem Sitz in Großbritannien; Maßgeblichkeit des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung einer juristischen Person für die Beurteilung ihrer ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eintragung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in das Handelsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 52 § 58 Art. 177; HGB § 13d § 13e
    Eintragung einer Zweigniederlassung einer nach englichem Recht begründeten private limited company

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 401
  • DNotZ 1999, 233
  • EuZW 1999, 288 (Ls.)
  • DB 1998, 2318
  • Rpfleger 1999, 27
  • BayObLGZ 1998, 195
  • NZG 1998, 936
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 18.07.1985 - BReg. 3 Z 62/85

    Zur Rechtsfähigkeit einer englischen "private company limited" im Inland

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98
    Der Sitztheorie folgt die herrschende Auffassung im deutschen und französischen Recht (vgl. BGHZ 53, 181/183; 97, 269/271; BayObLGZ 1985, 272/279; Fuhrmann/Rittner/Schmidt-Leithoff GmbHG 3. Aufl. Einl. Rn. 269 je m.w.N.; Lutter/Hommelhoff GmbHG 14. Aufl. Einl. Rn. 23) während die im angloamerikanischen Rechtskreis beheimatete Gründungstheorie in Deutschland nur in der Literatur vertreten wird (vgl. Rittner/Schmidt- Leithoff aaO Rn. 27).

    b) Der Senat sieht nach nochmaliger Überprüfung keinen Anlaß, von der von ihm vertretenen Sitztheorie (vgl. BayObLGZ 1985, 272/279; 1992, 113/115) abzuweichen.

    Aus der Sitztheorie folgt aber, daß sie im Inland nicht als rechtsfähig anerkannt werden kann (BayObLGZ 1985, 272/280).

  • BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92

    Auflösung einer GmbH durch Verlegung des Sitzes in ein anderes EG-Mitgliedsland

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98
    Deren Personalstatut, also die Rechtsordnung, die für die Rechtsverhältnisse der juristischen Personen maßgebend ist, muß vielmehr durch Rechtsprechung und Rechtslehre bestimmt werden (BayObLGZ 1992, 113/114).

    b) Der Senat sieht nach nochmaliger Überprüfung keinen Anlaß, von der von ihm vertretenen Sitztheorie (vgl. BayObLGZ 1985, 272/279; 1992, 113/115) abzuweichen.

    Sie bietet den besten Schutz der Gläubigerinteressen, hat den Vorzug der Sachnähe und ermöglicht eine wirksamere staatliche Kontrolle (BayObLGZ 1992, 113/115).

  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 191/93

    Prüfungsumfang und -pflicht des Registergerichts bzgl. Kapitalaufbringung

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98
    Der von ihm gezogene Schluß ist möglich, zwingend braucht er nicht zu sein (BayObLG DNotZ 1994, 652/653).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98
    Damit kann sie im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BayObLGZ 1997, 213/216).
  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98
    An diese verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Beschwerdegerichts ist der Senat gebunden (vgl. BayObLGZ 1990, 63/65 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98
    Der Sitztheorie folgt die herrschende Auffassung im deutschen und französischen Recht (vgl. BGHZ 53, 181/183; 97, 269/271; BayObLGZ 1985, 272/279; Fuhrmann/Rittner/Schmidt-Leithoff GmbHG 3. Aufl. Einl. Rn. 269 je m.w.N.; Lutter/Hommelhoff GmbHG 14. Aufl. Einl. Rn. 23) während die im angloamerikanischen Rechtskreis beheimatete Gründungstheorie in Deutschland nur in der Literatur vertreten wird (vgl. Rittner/Schmidt- Leithoff aaO Rn. 27).
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist eine Vorlage an den EuGH nicht veranlaßt, da diese Frage durch den EuGH in seinem Urteil vom 27.9.1988 (NJW 1989, 2186) bereits entschieden wurde und damit eine grundsätzlich auch für Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegebene Vorlagepflicht (vgl. EuGH Slg. 1974, 1201) nicht besteht (vgl. EuGH Slg. 1963, 63/81; NJW 1983, 1257; Groeben/Thiesing/Ehlermann/Kruck Kommentar zum EU-/EG-Vertrag Art. 177 EGV Rn. 72).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist eine Vorlage an den EuGH nicht veranlaßt, da diese Frage durch den EuGH in seinem Urteil vom 27.9.1988 (NJW 1989, 2186) bereits entschieden wurde und damit eine grundsätzlich auch für Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegebene Vorlagepflicht (vgl. EuGH Slg. 1974, 1201) nicht besteht (vgl. EuGH Slg. 1963, 63/81; NJW 1983, 1257; Groeben/Thiesing/Ehlermann/Kruck Kommentar zum EU-/EG-Vertrag Art. 177 EGV Rn. 72).
  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 209/87

    Antragsberechtigung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98
    Die Befugnis der Gesellschaft zur weiteren Beschwerde ergibt sich aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (vgl. BGH NJW 1989, 1860; BayObLGZ 1993, 253/255; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 139/68

    deutsch-liechtensteinische Anstalt - Art. 3 ff EGBGB, internationales

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98
    Der Sitztheorie folgt die herrschende Auffassung im deutschen und französischen Recht (vgl. BGHZ 53, 181/183; 97, 269/271; BayObLGZ 1985, 272/279; Fuhrmann/Rittner/Schmidt-Leithoff GmbHG 3. Aufl. Einl. Rn. 269 je m.w.N.; Lutter/Hommelhoff GmbHG 14. Aufl. Einl. Rn. 23) während die im angloamerikanischen Rechtskreis beheimatete Gründungstheorie in Deutschland nur in der Literatur vertreten wird (vgl. Rittner/Schmidt- Leithoff aaO Rn. 27).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
  • EuGH, 12.11.1974 - 32/74

    Haaga GmbH

  • OLG Hamm, 30.04.1997 - 15 W 91/97

    Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes in das Ausland

  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

  • BayObLG, 18.04.2001 - 3Z BR 100/01

    Zur Satzung eines eingetragenen Vereins

    Die Befugnis des Vereins zur weiteren Beschwerde ergibt sich aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1998, 195; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 27 Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland

    Der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat des EG-Vertrages wirksam gegründet und dort als rechtsfähig anerkannt ist (hier: limited nach englischem Recht), kann die Eintragung ins Handelsregister auch dann grundsätzlich nicht versagt werden, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz der Gesellschaft von Beginn an in Deutschland liegt (Abweichung von BayObLGZ 1998, 195).

    b) Im Ausgangspunkt ist richtig, dass eine Registereintragung das rechtliche Bestehen, also die Rechtsfähigkeit, der betreffenden ausländischen Gesellschaft voraussetzt (BayObLGZ 1998, 195, 197 = NJW-RR 1999, 401).

    Mit seiner Entscheidung setzt sich der Senat in Widerspruch zu dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. August 1998 - 3 ZBR-78/98 - (BayObLGZ 1998, 195 = NJW-RR 1999, 401).

  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 7/02

    Grundbuchfähigkeit einer in EG-Staat rechtswirksam gegründeten

    Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist nach § 78 GBO zulässig, weil ihre Erstbeschwerde erfolglos geblieben ist (Demharter GBO 24. Aufl. § 78 Rn. 2) und für die Frage der Beschwerdeberechtigung ihre Rechtsfähigkeit zu unterstellen ist (BayObLGZ 1998, 195).

    Das bedeutet, dass sich die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft nach dem Recht desjenigen Staates beurteilen, in dem sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung, der effektive Verwaltungssitz, befindet (BGHZ 97, 269/271; BGH WM 2002, 1929; BayObLGZ 1998, 195/197 f.; OLG Hamm Rpfleger 1995, 153/154).

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