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   OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 2 U 84/98   

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OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 2 U 84/98 (https://dejure.org/1998,9607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.1998 - 2 U 84/98 (https://dejure.org/1998,9607)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 2 U 84/98 (https://dejure.org/1998,9607)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung eines Telefondienstanbieters

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 408
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 67/05
    Zur Begründung seiner Berufung bei dem Landessozialgericht (LSG) Berlin, Aktenzei-chen L 2 U 84/98, trug der Kläger unter Vorlage von Berichten des Gesundheitsheims M vom 22. Januar 1992 und 10. Mai 1993 vor, er habe vor dem Unfall keine LWS-Beschwerden gehabt.

    Hinsichtlich der Einzelheiten des Tatbestands wird auf den sonstigen Inhalt der Ge-richtsakte, der beigezogene Streitakte L 2 U 84/98 (S 8 U 919/06) sowie der Verwal-tungsakten der Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Be-zug genommen.

    Dies steht zur Über-zeugung des Senats nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens (§ 128 SGG), insbe-sondere der im vorangegangenen Rechtsstreit L 2 U 84/98 (S 8 U 919/96) und im Ver-waltungsverfahren eingeholten Gutachten des Orthopäden Dr. T vom 01. September 1997 nebst ergänzender Stellungnahme vom 05. Januar 1998, der Radiologen Dr. S/B vom 12. Mai 1998, der Orthopäden Prof. Dr. N/ Dr. P vom 24. Januar 2000 nebst ergänzender Stellungnahme vom 25. Oktober 2000, der Radiologen Prof. Dr. F/Dr. L vom 28. Februar 2002 und dem Chirurgen Dr. K vom 09. Juli 1996 fest, die im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können.

    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus den im Verlauf des ersten sowie des jetzigen Streitverfahrens variierenden Darstellungen des Unfallgeschehens durch den Kläger, die immer detailreicher im Sinne einer Anpassung an einen zur Verursachung von Wirbelsäulenkompressionsfrakturen bzw. Frakturverletzungen der LWS geeigne-ten Unfallablauf werden, wie insbesondere die klägerischen Vorträge in den Schrift-sätzen vom 20. Februar 2001 und 16. März 2001 im Verfahren L 2 U 84/98 und auch der Schriftsatz vom 13. August 2007 zeigen.

  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 184/03

    Zur Streitwertbewertung eines Unterlassungsantrags - Zur irreführenden

    (c) Inwieweit der Auffassung des OLG Düsseldorf zu folgen ist, nach der die vergleichende Preiswerbung eines Telefondiensteanbieters mit Angaben zur Zeit, zum Ziel und zur Länge des Anrufs vom Verkehr grundsätzlich dahingehend verstanden wird, dass der genannte Preis nur für die aufgeführten Anrufmodalitäten gelten soll, nicht aber darüber hinaus als Beispiel für Anrufe zu anderen Modalitäten (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 408), kann der Senat dahingestellt sein lassen.
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 1 U 361/08

    Irreführende Werbung mit vergleichendem Versicherungstarif im Internet

    Im Sinne eines unverfälschten Gesamteindrucks ist bei dieser Vergleichsberechnung keine Information des Verbrauchers dahin gehend erforderlich, dass das beworbene Produkt nicht unterhalb der als Beispiel gerechneten Versicherungssumme zu erhalten ist (vgl. hierzu OLG Hamburg Urteil vom 6.5.2004 - 3 U 203/03; OLG Düsseldorf Urteil vom 22.10.1998 - 2 U 84/98 zu der Frage der Pflicht zum Hinweis auf eine unterschiedliche Verfügbarkeit besonders günstiger Telefontarife - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 24.06.2004 - 3 U 133/03

    Preisvergleich mit Telefontarifen

    (e) Inwieweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu folgen ist, nach der die vergleichende Preiswerbung eines Telefondiensteanbieters mit Angaben zur Zeit, zum Ziel und zur Länge des Anrufs vom Verkehr grundsätzlich dahingehend verstanden wird, dass der genannte Preis nur für die aufgeführten Anrufmodalitäten gelten soll, nicht aber darüber hinaus als Beispiel für Anrufe zu anderen Modalitäten (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 408), kann der Senat dahingestellt sein lassen.
  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 203/03

    Zur Zulässigkeit der vergleichenden Preis-Werbung eines Telefondienstanbieters

    (e) Inwieweit der Auffassung des OLG Düsseldorf zu folgen ist, nach der die vergleichende Preiswerbung eines Telefondiensteanbieters mit Angaben zur Zeit, zum Ziel und zur Länge des Anrufs vom Verkehr grundsätzlich dahingehend verstanden wird, dass der genannte Preis nur für die aufgeführten Anrufmodalitäten gelten soll, nicht aber darüber hinaus als Beispiel für Anrufe zu anderen Modalitäten (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 408), kann der Senat dahingestellt sein lassen.
  • OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 72/03

    Wettbewerbswidrige Werbung eines Telefondiensteanbieters - TV-Spot mit

    (d) Inwieweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu folgen ist, nach der die vergleichende Preiswerbung eines Telefondiensteanbieters mit Angaben zur Zeit, zum Ziel und zur Länge des Anrufs vom Verkehr grundsätzlich dahingehend verstanden wird, dass der genannte Preis nur für die aufgeführten Anrufmodalitäten gelten soll, nicht aber darüber hinaus als Beispiel für Anrufe zu anderen Modalitäten (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 408), kann der Senat dahingestellt sein lassen.
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