Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 06.04.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.07.1998 - 3Z BR 8/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6108
BayObLG, 09.07.1998 - 3Z BR 8/98 (https://dejure.org/1998,6108)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1998 - 3Z BR 8/98 (https://dejure.org/1998,6108)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 3Z BR 8/98 (https://dejure.org/1998,6108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19 Abs. 1
    Ermittlung des gemeinen Werts eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 67 (Leitsatz und Auszüge)

    § 19 Abs. 1 KostO
    Geschäftswertermittlung bei Verfügungsbeschränkung aufgrund angeordneter Nacherbfolge

Verfahrensgang

  • AG München - 66 VI 10614/96
  • LG München I - 16 T 20940/97
  • BayObLG, 09.07.1998 - 3Z BR 8/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 582
  • FamRZ 1999, 729
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1998 - 3Z BR 8/98
    Die Außerachtlassung nur persönlicher Verhältnisse bei der Ermittlung des gemeinen Werts einer Sache hält sich im Rahmen des dem Gebührengesetzgeber eingeräumten weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfGE 50, 217 /226 f.) und ist als Entscheidung des Gesetzgebers hinzunehmen.
  • BayObLG, 10.01.1985 - BReg. 3 Z 152/83

    Bestimmung des Vermögens bei der Vereinbarung einer Gütertrennung

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1998 - 3Z BR 8/98
    »Unter die nach § 19 Abs. 1 KostO bei der Ermittlung des gemeinen Werts eines Grundstücks außer Betracht bleibenden persönlichen Verhältnisse fallen auch Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen - hier die Anordnung einer Nacherbfolge - beruhen (Bestätigung von BayObLGZ 1985, 1).«.
  • BayObLG, 11.03.1999 - 3Z BR 263/98

    Bei der Ermittlung des gemeinen Werts eines Grundstücks außer Betracht bleibende

    3 Z 152/83">BayObLGZ 1985, 1 und JurBÜro 1998, 658 fest, wonach dann, wenn ein Vorerbe Inhaber von Vermögen ist, die ihn treffenden erbrechtlichen Beschränkungen keine abziehbaren Verbindlichkeiten darstellen (so auch Korintenberg/Bengel KostO 13.Aufl. § 18 Rn.29; Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. § 19 Rn.10).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 169/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4525
OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 169/97 (https://dejure.org/1998,4525)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.04.1998 - 2 WF 169/97 (https://dejure.org/1998,4525)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. April 1998 - 2 WF 169/97 (https://dejure.org/1998,4525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 582
  • FamRZ 1999, 606
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.1981 - 5 WF 61/81

    Rückstand; Klageeinreichung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 169/97
    Selbst wenn somit die Klage unzulässig gewesen wäre, hätte dies auf den - vollen - Streitwert keinen Einfluß gehabt (OLG Braunschweig, a.a.O.; OLG Düsseldorf, JurBüro 1981, 1048, 1049).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1990 - 16 WF 41/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 169/97
    Eine solche Bewertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist zwar im Rahmen der allgemeinen Bestimmung des § 3 ZPO i. V. m. § 12 Abs. 1 GKG geboten; die hier anwendbare Spezialbestimmung des § 17 Abs. 1 GKG läßt dafür aber keinen Raum (OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 468).
  • OLG Braunschweig, 23.03.1995 - 2 UF 39/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 169/97
    Maßgeblich ist stets der nominell eingeklagte Betrag, was der ganz überwiegenden Meinung entspricht (vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 256 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.1985 - 2 UF 123/85

    Klageerweiterung; Unterhaltsrückstände; Streitwert; Unterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.04.1998 - 2 WF 169/97
    Denn da die Klage im November 1996 eingegangen ist, gehören die bis zum Ende dieses Monats geltend gemachten Ansprüche in voller Höhe zu den Rückständen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschluß vom 20.10.1993 - 2 UF 133/92 -, sowie vom 22.11.1995, FamRZ 1986, 194, 195; Wendl/Thalmann, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 8 Rn. 102).
  • LAG Bremen, 27.08.2004 - 3 Ta 45/04

    Übergangsrecht für Streitwertbeschwerden - unzulässige Streitwertbeschwerde bei

    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Prozessbevollmächtigte, der eine Erhöhung des Wertes des Beschwerdegegenstandes erreichen will, im eigenen Namen und nicht auch in demjenigen der Partei die Beschwerde eingelegt hat (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, Seite 582; Hartmann Kostengesetze 33. Aufl., § 9 BRAGO, Rdziff. 14; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe a.a.O., § 33 RVG, Rdziff. 42; Hartung/Römermann a.a.O., § 33 RVG, Rdziff. 47).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 2 WF 40/08

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Werts der Ehescheidung durch das Gericht;

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  • OLG Celle, 20.01.2014 - 17 WF 10/14

    Verfahrenswert des Hauptsacheverfahrens auf Zahlung von Unterhalt

    Für eine solche Unterhaltsklage sei das Rechtschutzinteresse zu bejahen wegen der bloß vorläufigen und summarischen Prüfung im Anordnungsverfahren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06. April 1998 - 2 WF 169/97 -, FamRZ 1999, 606, Rn. 14 und 15).
  • LAG Bremen, 27.08.2004 - 3 Ta 48/04

    Übergangsrecht für Streitwertbeschwerden - unzulässige Streitwertbeschwerde bei

    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Prozessbevollmächtigte, der eine Erhöhung des Wertes des Beschwerdegegenstandes erreichen will, im eigenen Namen und nicht auch in demjenigen der Partei die Beschwerde eingelegt hat (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, Seite 582; Hartmann Kostengesetze 33. Aufl., § 9 BRAGO, Rdziff. 14; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe a.a.O., § 33 RVG, Rdziff. 42; Hartung/Römermann a.a.O., § 33 RVG, Rdziff. 47).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2002 - 2 WF 189/01

    Streitwertbemessung in Scheidungssachen

    Die Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe für beide Parteien führt nicht zu einer Herabsetzung des Streitwerts (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 606; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 1518).
  • BVerwG, 02.02.2001 - 2 KSt 1.01

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Wertes eines Streitgegenstandes

    Die auf eine Erhöhung des Streitwerts gerichtete Beschwerde hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin aus eigenem Recht (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO) eingelegt; denn nur er selbst ist durch die nach seinem Beschwerdevorbringen zu niedrige Streitwertfestsetzung beschwert (vgl. u.a. OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. April 1996 - 7 WF 1394/96 - FamRZ 1997, 35; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. April 1998 - 2 WF 169/97 - NJW-RR 1999, 582; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 30. Aufl. 2001, § 9 BRAGO Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02

    Gebührenstreitwert eines Verfahrens der einstweiligen Verfügung

    Allein die Prozessbevollmächtigten der Parteien können an einer höheren Wertfestsetzung wirtschaftlich interessiert sein und hiervon ausgehend spricht alles dafür, dass bei der Einlegung einer hierauf zielenden Beschwerde durch einen Rechtsanwalt von der anwaltlichen Beschwerdebefugnis nach § 9 Abs. 2 BRAGO Gebrauch gemacht wird, sofern das Rechtsmittel nicht ausdrücklich namens der in dem Verfahren vertretenen Partei eingelegt wird (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., Rdnr. 14 zu § 9 BRAGO; OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 582; OLG Nürnberg FamRZ 1997, 35).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 2 W 66/02

    Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Deshalb kann sich eine Partei nur über eine zu hohe Wertfestsetzung beschweren, über eine zu niedrige nur der Anwalt aus eigenem Recht (OLG Karlsruhe NJW-RR 99, 582; Hartmann, KostG, 32. Aufl. (2003), § 25 GKG, 59).
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