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   OLG Hamm, 28.05.1998 - 4 U 243/97   

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https://dejure.org/1998,6973
OLG Hamm, 28.05.1998 - 4 U 243/97 (https://dejure.org/1998,6973)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.1998 - 4 U 243/97 (https://dejure.org/1998,6973)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 4 U 243/97 (https://dejure.org/1998,6973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Pizza-direkt ist nicht gleich pizza-direct

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Domain-Namensverwechslung "Pizza Direkt" und "pizza-direkt"

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 631
  • GRUR 1999, 374
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 05.09.1989 - 4 U 150/89

    Vollziehungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1998 - 4 U 243/97
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegner bedurfte es nicht einer erneuten Vollziehung der einstweiligen Verfügung durch die Zustellung des angefochtenen Urteils im Parteibetrieb, da sie im Widerspruchsverfahren weder erweitert noch inhaltlich verändert, sondern lediglich bestätigt worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. GRUR 1989, 931).
  • OLG Zweibrücken, 27.08.2002 - 5 WF 60/02

    Arrestverfahren: Erneute Vollziehungsfrist für einen Arrestbefehl nach dessen

    Werden Beschlussverfügung bzw. Arrest auf Widerspruch hin aufgehoben, in der Berufungsinstanz aber "bestätigt" und damit neu erlassen, ist eine eigene erneute Vollziehung erforderlich (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 929 Rdnr. 15 m. w. N.; Musielak/Huber, ZPO, 3. Aufl., § 929 Rdnr. 5 m. w. N.; Thomas-Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 929 Rdnr. 3 m. w. N.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 631).
  • OLG Rostock, 16.02.2000 - 2 U 5/99

    Umfang des Schutzes einer Marke; Verwechslungsgefahr bei Internet-Domain-Namen

    Dass Internetadressen Kennzeichenfunktion haben, ist in Rechtsprechung und Literatur weit überwiegend anerkannt (vgl. u.a. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 631).
  • LG Frankfurt/Main, 11.10.2000 - 11 O 144/00

    Inmotion - vermeintliches Domaingrabbing

    Die Verfügungsklägerin produziert Filme und Musik, die Verfügungsbeklagte exportiert Waren aller Art. Die Kammer teilt insofern die Auffassung der herrschenden Meinung, daß es bei dem Schalten einer Homepage im Internet auf die dahinterstehenden Waren oder Dienstleistungen und nicht auf die Homepage selbst ankommt, da letztere gerade keine Waren oder Dienstleistung darstellt, sondern nur als Adresse anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt WRP 2000, 772 - alcon.de; OLG Hamm NJW-RR 1999, 631 - pizza.direkt.de; LG München 1 CR 1997, 540 freundin.de; LG Hamburg CR 1999, 47 - eltern.de; Apel/Große-Ruse, WRP 2000, 816 f. m. w. N.; anderer Ansicht LG Düsseldorf NJW-RR 1998, 997 - epson.de).
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