Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 29.10.1998

Rechtsprechung
   LG Berlin, 11.12.1998 - 84 T 732/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5995
LG Berlin, 11.12.1998 - 84 T 732/98 (https://dejure.org/1998,5995)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.12.1998 - 84 T 732/98 (https://dejure.org/1998,5995)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - 84 T 732/98 (https://dejure.org/1998,5995)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Zwischenurteil und Zurückverweisung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 651
  • MDR 1999, 385
  • Rpfleger 1999, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03

    Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren

    In der Rechtsprechung und in der Literatur wird die Anwendung von § 15 Abs. 1 BRAGO auf den Fall der Bestätigung eines Grundurteils durch das Rechtsmittelgericht teilweise verneint (OLG Celle, Nds. Rpfleger 1983, 26; OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 338; Düsseldorf (24. ZS), JurBüro 1993, 672; OLG Schleswig, JurBüro 1996, 135; OLG Hamburg, JurBüro 1996, 136; OLG Oldenburg (5. ZS), JurBüro 1996, 305; OLG Bremen (1. ZS), OLGR 1996, 288; OLG München, JurBüro 1999, 23; OLG Bremen (2. ZS), OLGR 2001, 481; OLG Oldenburg (6. ZS), JurBüro 2002, 474; LG Berlin, NJW-RR 1999, 651; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO, § 538 Rdn. 78).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 12 W 99/04

    Rechtsanwaltsgebühren: Betragsverfahren als neuer Rechtszug nach Zurückweisung

    Es wird die Ansicht vertreten, eine Zurückverweisung liege nur dann vor, wenn auf Grund der Entscheidung des Berufungsgerichts über den gleichen Gegenstand in der 1. Instanz erneut verhandelt werde, dann aber nicht, wenn lediglich über das in der 1. Instanz anhängig gebliebenen Betragsverfahren verhandelt werde, bei dem es sich um eine Wiederholung der früheren Verhandlung handle (OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 338; OLG Düsseldorf, 24. ZS, JurBüro 1993, 672; OLG München, JurBüro 1994, 543; HansOLG Hamburg, JurBüro 1996, 136; OLG Oldenburg, JurBüro 1996, 305; LG Berlin, MDR 1999, 385; OLG Bremen, MDR 2002, 298; OLG Oldenburg, JurBüro 2002, 474, jeweils m. w. Hinw.).
  • OLG Hamm, 09.02.2000 - 23 W 569/99

    Gebühren bei Stufenklage - Vergleich in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche

    Der Gegenansicht (vgl. OLG München MDR 1998, 1501 f; LG Berlin Rpfleger 99, 239 ff) ist allerdings einzuräumen, daß nach einem landgerichtlichen Grundurteil - wie auch hier nach einem Teilurteil über die erste Stufe einer Stufenklage - der Prozeß in erster Instanz nicht durch ein abschließendes Urteil beendet ist und möglicherweise sogar unabhängig vom Berufungsverfahren in erster Instanz fortgeführt werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.10.1998 - 27 W 44/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12793
OLG Hamm, 29.10.1998 - 27 W 44/98 (https://dejure.org/1998,12793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.1998 - 27 W 44/98 (https://dejure.org/1998,12793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 27 W 44/98 (https://dejure.org/1998,12793)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 651
  • MDR 1999, 374
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15

    DHV ist tariffähig

    (OLG Frankfurt 23. Februar 2016 - 6 W 22/16 -, OLG Hamm 29. Oktober 1998 - 27 W 44/98 - juris).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Dass eine Verfassungsbeschwerde einer Erledigung des Ablehnungsgesuches im Sinne des § 47 Abs. 1 ZPO nicht entgegensteht (OLG Hamm, NJW-RR 1999, 651; MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 47 Rn. 3; Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 47 Rn. 3; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl., § 47 Rn. 9; Zimmermann, ZPO, 8. Aufl., § 47 Rn. 1), rechtfertigt entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde keine andere Entscheidung.
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
    Eine Verfassungsbeschwerde ist kein zusätzliches Rechtsmittel; ihr kommt weder ein Suspensiv- noch ein Devolutiveffekt zu, vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 27 W 44/98 -, juris, Rn. 3 ff.
  • LG Köln, 09.11.2016 - 13 S 37/16

    Verfahrensfehlerhaftes Unterlassen eines Rechtswegbeschlusses; Rüge der

    Soweit die Beklagte mit der Verfassungsbeschwerde die nach dem Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.08.2015 formell rechtskräftige Zurückweisung ihres Befangenheitsantrages gegen die erstinstanzlich tätige Richterin angreift, betrifft die Verfassungsbeschwerde lediglich Verfahrensfragen des Ausgangsrechtsstreits, nicht aber das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses im Sinne von § 148 ZPO, von dem der Ausgang des Rechtsstreits in der Sache abhängt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.02.2016 - 6 W 22/16, Tz. 2; OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.10.1998 - 27 W 44/98, Tz. 3 ff., jew. zit. nach juris).
  • OLG Koblenz, 31.03.2006 - 2 U 746/05

    Rückgewähransprüche bei verbundenen Geschäften - Kaufvertrag und Kreditvertrag

    Der Senat sieht davon ab, das Verfahren im Hinblick auf eine ohnehin nur angekündigte Verfassungsbeschwerde in einem Parallelverfahren auszusetzen (vgl. hierzu auch OLG Hamm, NJW-RR 1999, 651).
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
    Eine Verfassungsbeschwerde ist kein zusätzliches Rechtsmittel; ihr kommt weder ein Suspensiv- noch ein Devolutiveffekt zu, vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 27 W 44/98 -, juris, Rn. 3 ff.
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16285/17
    Eine Verfassungsbeschwerde ist kein zusätzliches Rechtsmittel; ihr kommt weder ein Suspensiv- noch ein Devolutiveffekt zu, vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 27 W 44/98 -, juris, Rn. 3 ff.
  • OLG Frankfurt, 23.02.2016 - 6 W 22/16

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen Verfassungsbeschwerde gegen die rechtskräftige

    Damit betrifft die Verfassungsbeschwerde lediglich Verfahrensfragen des Ausgangsrechtsstreits, nicht aber das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses im Sinne von § 148 ZPO, von dem der Ausgang des Rechtsstreits in der Sache abhängt (im Ergebnis ebenso OLG Hamm NJW-RR 1999, 651 [OLG Hamm 29.10.1998 - 27 W 44/98] ).
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16289/17
    Eine Verfassungsbeschwerde ist kein zusätzliches Rechtsmittel; ihr kommt weder ein Suspensiv- noch ein Devolutiveffekt zu, vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 27 W 44/98 -, juris, Rn. 3 ff.
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