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   OLG Düsseldorf, 12.02.1998 - 6 U 87/97   

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https://dejure.org/1998,16049
OLG Düsseldorf, 12.02.1998 - 6 U 87/97 (https://dejure.org/1998,16049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.1998 - 6 U 87/97 (https://dejure.org/1998,16049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 6 U 87/97 (https://dejure.org/1998,16049)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 68
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 15.09.2005 - 8 U 21/05

    Verstoß der Abtretung von Darlehensrückzahlungsforderungen einer Bank gegen das

    Von der Bindungswirkung des im Urkundenprozess ergangenen Vorbehaltsurteils wird insbesondere die Schlüssigkeit der Klage oder vorgetragener Einwendungen des Beklagten erfasst (vgl. BGH NJW 2004, 1159 f.; BGH NJW 1991, 1117; BGH WM 1994, 961 ff.; BGH NJW 1993, 668 f.; BGHZ 82, 115 ff.; BGH NJW 1973, 467 f.; BGH NJW 1960, 576 f.; LG Berlin NJW 2005, 993; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 ff.; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 600 Rdnr. 4; Musielak/Voit, ZPO, 4.Aufl., § 600 Rdnr. 9).

    Fehler des Vorbehaltsurteils kann der Beschwerte mit der Berufung hiergegen beseitigen (vgl. BGH WM 1994, 961 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 f.).

    Zwar besteht die Besonderheit eines Anerkenntnisurteils gerade darin, dass es ausschließlich auf der Anerkenntniserklärung des Beklagten basiert und ohne Sachprüfung zur Schlüssigkeit und Begründetheit der Klage ergeht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 ff., m. w. N.).

    Dieser Umstand führt im Urkundenprozess indessen nicht dazu, dass einem auf der Grundlage eines Anerkenntnisses ergangenen Vorbehaltsurteils bezüglich der Schlüssigkeit der Klage die Bindungswirkung abzusprechen ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 ff.).

    Dies folgt aus dem Wesen des Anerkenntnisses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 ff.).

    Wird also der im Urkundenprozess geltend gemachte Anspruch - wie hier - vom Beklagten unter dem Vorbehalt der Rechte im Nachverfahren anerkannt, so kommt dieser Erklärung bei verständiger Würdigung die Bedeutung zu, die Forderung werde insoweit anerkannt, als sie gemeinhin im Urkundenverfahren geprüft wird, während er sich andererseits alle Rechte, die gemeinhin der Prüfung im Nachverfahren vorbehalten sind, trotz seines Anerkenntnisses vorbehalten wolle (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 ff.).

    Der Bindungswirkung unterliegen auch Umstände, die aus einem von Amts wegen zu beachtenden Grund den Anspruch unschlüssig machen, wie etwa - wie hier - ein etwaiger Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (vgl. BGH NJW 1991, 1117; m. w. N.; LG Berlin NJW 2005, 993; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 ff.).

  • OLG Hamm, 16.09.2005 - 30 U 78/04

    Mietansprüche bei Übernahmen

    Gleiches gilt prinzipiell für die Schlüssigkeit der Klage, da diese vom Gericht schon für den Erlass des Vorbehaltsurteils geprüft und festgestellt werden muss (vgl. BGH, NJW 2004, 1159, 1160; OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1294; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 68, 69; Musielak/Voit, a.a.O., § 600 Rn. 9 f.).

    Soweit das OLG Düsseldorf (NJW-RR 1999, 68, 69 f.) sogar eine Bindungswirkung hinsichtlich der Schlüssigkeit der im Urkundenprozess erhobenen Klage angenommen und dem Anerkenntnisvorbehaltsurteil die gleiche Bindungswirkung zugemessen hat wie einem nach streitiger Verhandlung ergangenen Vorbehaltsurteil, teilt der Senat diesen Standpunkt nicht.

  • OLG Karlsruhe, 13.01.2004 - 17 U 71/03

    Urkundenprozess: Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils; Einreden des ersten

    Dies gilt auch für ein Anerkenntnis-Vorbehaltsurteil, obwohl es allein aufgrund der Anerkenntniserklärung des Beklagten und ohne jede Sachprüfung in Bezug auf die Schlüssigkeit und Begründetheit der Klage ergeht (vgl. BGH NJW 1953, 1830; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 68, 69).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2002 - 7 U 108/01

    Zur Präklusionswirkung eines Scheckanerkenntnisvorbehaltsurteils für das

    Dem steht nicht entgegen, daß die Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils regelmäßig die Schlüssigkeit der Klage erfaßt, da diese zu den Grundvoraussetzungen gehört, ohne deren Vorliegen ein Vorbehaltsurteil nicht ergehen kann (vgl. BGH NJW 1991, 1117; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 68, 69; Zöller/Greger, a.a.O., § 600, Rn. 19).
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