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   KG, 05.09.1997 - 5 U 1216/97   

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https://dejure.org/1997,4699
KG, 05.09.1997 - 5 U 1216/97 (https://dejure.org/1997,4699)
KG, Entscheidung vom 05.09.1997 - 5 U 1216/97 (https://dejure.org/1997,4699)
KG, Entscheidung vom 05. September 1997 - 5 U 1216/97 (https://dejure.org/1997,4699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung; Heilung von Zustellungsmängeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 71
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus KG, 05.09.1997 - 5 U 1216/97
    Aus diesem Grund brauchte der Bundesgerichtshof sich auch nicht mit der Anwendung des § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu befassen, da die Urteilsverfügung bereits von Amts wegen zugestellt worden war (vgl. hierzu auch: BGH, GRUR 1993, 415, 418).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin läßt sich auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. Oktober 1992 (GRUR 1993, 415, 418) nicht entnehmen, daß es allein ausreicht, wenn innerhalb der Vollziehungsfrist ein Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gestellt wird.

  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 141/83

    Gerichtliche Entscheidung auf Grund einer Amtspflichtverletzung zum Nachteil des

    Auszug aus KG, 05.09.1997 - 5 U 1216/97
    Die ordnungsgemäße Zustellung der Beschlußverfügung ist aber Voraussetzung für deren Wirksamkeit (BGH, VersR 1985, 358, 359; OLG Hamburg, WRP 1993, 822, 823; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 36, Rdnr. 39).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus KG, 05.09.1997 - 5 U 1216/97
    Etwas anderes folgt auch nicht von der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. April 1989 (NJW 1990, 122).
  • OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93

    Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus KG, 05.09.1997 - 5 U 1216/97
    Die ordnungsgemäße Zustellung der Beschlußverfügung ist aber Voraussetzung für deren Wirksamkeit (BGH, VersR 1985, 358, 359; OLG Hamburg, WRP 1993, 822, 823; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 36, Rdnr. 39).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 25 U 107/02

    Unlauterer Wettbewerb: Zulässigkeit der Vollmachtsrüge vor Beginn des

    Erst mit dieser Zustellung wird das Verbot überhaupt wirksam, und zwar unabhängig davon, ob in der Zustellung nach § 922 Abs. 2 ZPO zugleich auch - im Sinne einer Doppelfunktion der Zustellung - die Vollziehung im Sinne von §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO gesehen werden kann (vgl. z.B. BGH GRUR 1993, 415ff; KG NJW-RR 1999, 71 f, jeweils m.w. Nachw.).

    Die zunächst in der Rechtsprechung vielfach vertretene Ansicht, Mängel bei der Zustellung einer Beschlussverfügung seien nach § 187 ZPO aF heilbar, ist im Laufe der Zeit mehr und mehr ausdrücklich aufgegeben worden (vgl. z.B. KG NJW-RR 1999, 71 f; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1998, 1684, jeweils mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Da eine Beschlußverfügung nicht verkündet wird, bedarf es für ihre Wirksamkeit der Parteizustellung, wobei die Zustellung auch erst die Vollstreckungsvoraussetzung schaffen und zugleich die nach § 929 Abs. 2 ZPO gebotene Vollziehung bewirkt (vgl. KG NJW-RR 1999, 71 m.w.N.); eine zweite Zustellung ist also nicht erforderlich.
  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00

    Genehmigungsbedürftige Geschäfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei

    Die von den Verfügungsbeklagten zitierte Rechtsprechung (KG NJW-RR 1999, 71 [72] = OLGR 1998, 109 [110]; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 444 [445]) besagt nichts anderes.
  • OLG Celle, 29.08.2000 - 16 U 70/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    cc) Soweit die Beklagten darauf hingewiesen haben, dass nach einer im Vordringen befindlichen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg in OLGZ 1994, 213 ; KG, NJW-RR 1999, 71; jeweils m.w.N.) eine Heilung nach § 187 ZPO bei der Zustellung von Beschlussverfügungen nicht möglich ist, ist diese Rechtsprechung nicht einschlägig.
  • OLG Dresden, 12.01.1999 - 14 U 2210/98

    Heilbarkeit der Unwirksamkeit einer einstweiligen Verfügung bei Versäumung der

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  • LG Berlin, 08.05.2013 - 97 O 149/12

    Bei nur geringfügigen Änderungen einer einstweiligen Verfügung keine erneute

    Anderes gilt nur, wenn der Inhalt der Verfügung verändert wurde, was auch schon der Fall sein kann, wenn ein zunächst allgemein gefasstes Verbot nur konkretisiert, neu gefasst oder erweitert wird (vgl. OLG München, Urteil vom 23.06.2010 - 20 U 2462/10 - Tz 4; Kammergericht NJOZ 2007, 3001 und NJW-RR 1999, 71; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 570).
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