Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 12.11.1998

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 21/98   

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https://dejure.org/1998,8750
BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 21/98 (https://dejure.org/1998,8750)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1998 - AnwZ (B) 21/98 (https://dejure.org/1998,8750)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - AnwZ (B) 21/98 (https://dejure.org/1998,8750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung der Vergütungsfestsetzung durch den Anwaltsgerichtshof - Haftung der Rechtsanwaltskammer für eine festgesetzte Vergütung

  • Judicialis

    BRAO § 223 Abs. 3 und 4; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; BRAO § 53 Abs. 10 Satz 5; ; BRAO § 53 Abs. 10 Satz 4; ; BRAO § 53 Abs. 10 Satz 7; ; BRAO § 53 Abs. 9 Satz 2; ; BGB § 670

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 797
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92

    Vergütung des von Amts wegen bestellten Vertreters

    Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 21/98
    Die von der Rechtsanwaltskammer gemäß § 53 Abs. 10 Satz 5 BRAO vorzunehmende Festsetzung bezieht sich nur auf die von dem Vertretenen gemäß § 53 Abs. 10 Satz 4 BRAO geschuldete Vergütung für die Tätigkeit des Vertreters (BGH, Beschl. v. 30. November 1992 - AnwZ (B) 27/92, NJW 1993, 1334, 1335).

    Er ist weder festzusetzen noch haftet die Rechtsanwaltskammer - falls sie mit dem Vertreter nichts Abweichendes vereinbart hat - für diesen Anspruch (BGH, Beschl. v. 30. November 1992 aaO).

  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/07

    Festsetzung der Vergütung des anwaltlichen Vertreters; Anrechnung von Vorschüssen

    b) Vorschüsse auf die gesetzliche Vergütung nach § 53 Abs. 10 Satz 4 BRAO sind nicht im Festsetzungsverfahren nach § 53 Abs. 10 Satz 5 BRAO, sondern bei der Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Vertretenen oder der Bürgenhaftung zu berücksichtigen (Aufgabe von Senat, Beschl. v. 5. Oktober 1998, AnwZ (B) 21/98, NJW-RR 1999, 797).

    Das hat der Senat allerdings in einem obiter dictum anders gesehen (Beschl. v. 5. Oktober 1998, AnwZ (B) 21/98, NJW-RR 1999, 797).

    Im Festsetzungsverfahren können auch andere Einwände, die die Rechtsanwaltskammer als Bürgin erheben könnte, nicht berücksichtigt werden (Senat, BGHZ 156, 362, 368; Beschl. v. 5. Oktober 1998, AnwZ (B) 21/98, NJW-RR 1999, 797 für Aufwendungsersatz bzw. übertriebene Aufwendungen).

  • BGH, 24.10.2003 - AnwZ (B) 62/02

    Vergütungsanspruch des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei; Entnahme von

    Der daneben bestehende Anspruch auf Aufwendungsersatz aus § 55 Abs. 3 Satz 1, § 53 Abs. 9 Satz 2 BRAO, § 670 BGB, der sich allein gegen die Rechtsnachfolger des verstorbenen Rechtsanwalts richtet und nicht Gegenstand der Bürgenhaftung ist, bleibt dabei unberücksichtigt (Senatsbeschlüsse vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 27/92 - NJW 1993, 1334, 1335 und vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 21/98 - NJW-RR 1999, 797).

    Im Ergebnis bedeutet dies, daß der Abwickler aus den ihm anvertrauten Fremdgeldern - auch vorschußweise (vgl. Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1998 aaO) - Entnahmen zum Bestreiten notwendiger Aufwendungen tätigen darf (ebenso Feuerich/Weyland aaO § 53 BRAO Rn. 36).

  • BFH, 29.04.2020 - XI R 18/19

    Zur Steuerpflicht eines Kanzleiabwicklers

    Aus dem vorgefundenen Barvermögen und den eingehenden Gebühren werden u.a. auch die Kosten für die vorläufige Aufrechterhaltung des Kanzleibetriebs und die Vorschüsse auf die spätere Vergütung beglichen (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 05.10.1998 - AnwZ (B) 21/98, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1999, 797; vom 24.10.2003 - AnwZ (B) 62/02, BGHZ 156, 362, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 52, Rz 26; Nöker in Weyland, a.a.O., BRAO § 55 Rz 32).
  • BGH, 12.02.2018 - AnwZ (Brfg) 6/17

    Vorwurf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Vorwurf eines

    Der Begriff der angemessenen Vergütung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92, NJW-RR 1993, 1335 unter II 2, und AnwZ (B) 27/92, NJW 1993, 1334 unter II; vom 24. Oktober 2003 - AnwZ (B) 62/02, BGHZ 156, 362, 367 ff.; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 21/98, NJW-RR 1999, 797 unter II 1; vom 15. Januar 2002 - AnwZ (B) 26/01, juris Rn. 5; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 78/07, NJW 2009, 1003 Rn. 8 ff.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.09.2017 - 1 AGH 27/14

    Verjährung, Abwicklung, Rechtsanwaltskanzlei

    Der Anspruch auf Aufwendungsersatz gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, 53 Abs. 9 S. 2 BRAO bzw. § 670 BGB ist allein im Verhältnis der Parteien des zivilrechtlichen Vertrages abzuwickeln; er ist Gegenstand der etwaigen Bürgenhaftung und bleibt deshalb bei der Festsetzung unberücksichtigt (BGH NJW 1993, 1334; NJW-RR 1999, 797).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2595/10

    Von der Steuerberaterkammer bestellter Praxisabwickler; Vergütungsanspruch

    Anknüpfungspunkt der von der beklagten Steuerberaterkammer festzusetzenden Vergütung kann daher von vornherein nur die Tätigkeit von Steuerberatern oder entsprechenden Berufsangehörigen (vgl. § 70 Abs. 1 Satz 1 StBerG: Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter) sein, nicht jedoch der Aufwendungsersatz für etwaiges Personal (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92 -, NJW 1993, 1334; Beschluss vom 15.10.1998 - AnwZ (B) 21/98 -, NJW-RR 1999, 797).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 11.11.2011 - 2 AGH 55/10

    Festsetzung einer Pauschalvergütung für die Büroarbeiten und Personalkosten des

    NJW 1993, 1334 f.; NJW-RR 1999, 797).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.11.1998 - 15 W 39/98   

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https://dejure.org/1998,6465
OLG Hamm, 12.11.1998 - 15 W 39/98 (https://dejure.org/1998,6465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.1998 - 15 W 39/98 (https://dejure.org/1998,6465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 1998 - 15 W 39/98 (https://dejure.org/1998,6465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 5 T 521/97
  • OLG Hamm, 12.11.1998 - 15 W 39/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 797
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 21.09.1998 - 15 W 245/98

    Bewirtschaftung von Staats- oder Gemeindewald kein wirtschaftliches Unternehmen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1998 - 15 W 39/98
    Hingegen kommt es nicht darauf an, welchen Zweck die Urkundsbeteiligten mit dem abgeschlossenen Tauschvertrag konkret verfolgt haben (Senat 15 W 245/98).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1998 - 15 W 39/98
    Es ist nicht erkennbar, daß dieses von ihr verfolgte Ziel dem mit der Gebührenermäßigung verfolgten gesetzlichen Zweck nicht noch entspricht und den vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 01.03.1978 (BVerfGE 47, 285 ff = NJW 1978, 1475 ff) dem Gesetzgeber eingeräumten Spielraum für die Neufassung der Befreiungstatbestände des § 144 Abs. 1 KostO überschreitet.
  • LG Osnabrück, 27.05.1993 - 4 T 5/93
    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1998 - 15 W 39/98
    Insoweit kann dem Begünstigten zugemutet werden, die Notarkosten für den eigenen Erwerb auf den Zweiterwerber abzuwälzen (LG Osnabrück JurBüro 1994, 236; Mümmler JurBüro 1990, 145, 147 und KostO, 13. Auflage "Ermäßigung von Notargebühren" 4.2; zustimmend Bayer. Notarkasse, Streifzug durch die Kostenrechnung, 4. Auflage, Rdnr. 301).
  • OLG Oldenburg, 04.08.1993 - 1 W 63/93

    Erbbaurecht, Weiterveräußerung, Gebührenermäßigung, Bestellung, Gebühren,

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1998 - 15 W 39/98
    eines Erbbaurechts angewandt werden (ebenso: OLG Oldenburg, JurBüro 1994, 357 mit ablehnender Anmerkung von Mümmler; Rohs, a.a.O., § 144 Rdnr. 4 a; Korintenberg/Reimann, 13. Auflage, Rdnr. 19).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 25/97

    Gebührenbegünstigung bei einmaliger Errichtung einer Wohnanlage durch Gemeinde

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1998 - 15 W 39/98
    Wirtschaftliche Unternehmen von Körperschaften des öffentlichen Rechts sind solche Einrichtungen und Anlagen, die auch von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Erzielung dauernder Einnahmen betrieben werden können und gelegentlich auch betrieben werden (Senat FG-Prax 1995, 79; BayObLG MittBayNot 1997, 314).
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