Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.09.1998 - 4 W 192/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10121
OLG Celle, 10.09.1998 - 4 W 192/98 (https://dejure.org/1998,10121)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.09.1998 - 4 W 192/98 (https://dejure.org/1998,10121)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. September 1998 - 4 W 192/98 (https://dejure.org/1998,10121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 WEG; § 22 Abs. 2 S. 1 FGG; § 29 Abs. 1 S. 2 FGG; § 29 Abs. 4 FGG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Unkenntnis über die Form der weiteren sofortigen Beschwerde; Verschulden hinsichtlich der Unkenntnis über die Form der weiteren sofortigen Beschwerde; Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der weiteren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Unkenntnis über die Form der weiteren sofortigen Beschwerde; Verschulden hinsichtlich der Unkenntnis über die Form der weiteren sofortigen Beschwerde; Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der weiteren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 811
  • NZM 1999, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.1998 - 4 W 192/98
    Das ist insbesondere auch im Hinblick auf die vom Antragsteller erwähnte Möglichkeit eines telefonischen Hinweises im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1987, 440/441) ausgesprochen worden.
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle vom 10. September 1998 (NJW-RR 1999, 811) und des Oberlandesgerichts Köln vom 29. Mai 2000 - 16 Wx 72/00 - gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (BayObLGZ 2001, 297 = NZM 2002, 30 = WuM 2002, 45 = FGPrax 2002, 14 = ZfIR 2002, 239 = ZWE 2002, 177 = ZMR 2002, 287) dem Bundesgerichtshof zur "zur Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist" vorgelegt.

    Mit dieser Begründung haben das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 1999, 811), das Oberlandesgericht Köln (Beschl. v. 29. Mai 2000, 16 Wx 72/00 - nicht veröffentlicht) und das Oberlandesgericht Hamburg (ZMR 2001, 845) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur sofortigen Beschwerde verweigert.

    Anders als bislang in den Klageverfahren des Zivilprozesses (vgl. BVerfGE 93, 99, 112; BGH, Beschl. v. 19. März 1997, XII ZB 139/96, NJW 1997, 1989; Greger, JZ 2000, 131 ff) kann den Rechtsuchenden hier nicht zugemutet werden, sich über die deutlich komplizierteren Rechtsmittelmöglichkeiten und -erfordernisse zu erkundigen (ähnlich bereits Keidel, Rpfleger 1957, 173, 178; a.A. OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1979, 16, 18; OLG Köln, OLGR 1991, 403, 406; OLG Celle, NJW-RR 1999, 811, 812; OLG Hamburg, ZMR 2001, 845).

  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in

    Einem Laien ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: in Wohnungseigentumssachen)bei einer Fristversäumnis grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, sofern eine Rechtsmittelbelehrung fehlte(Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen beabsichtigter Abweichung von OLG Celle NZM 1999, 287, OLG Köln, Beschluss vom 29.5.2000, 16 Wx 72/00, sowie OLG Hamburg ZMR 2001, 845).

    Der Senat sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedenfalls durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 10.9.1998 (NZM 1999, 287) und den nicht veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29.5.2000 (Az. 16 Wx 72/00) gehindert.

  • LG Kassel, 06.02.2001 - 3 T 6/01
    Bei Rechtsunkenntnis einer rechtsunkundigen Partei kommt Wiedereinsetzung dann nicht in Betracht, wenn sie sich nicht in zumutbarer Weise rechtzeitig nach Form und Frist eines Rechtsmittels erkundigt (vgl. OLG Celle, OLG-Report 1999, 2).
  • BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01

    Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    In gleicher Weise haben am 10.9.1998 das Oberlandesgericht Celle (4 W 192/98 = NZM 1999, 287) und am 29.5.2000 (16 Wx 72/00) das Oberlandesgericht Köln, jeweils in einer Wohnungseigentumssache, entschieden.
  • KG, 27.06.2003 - 25 W 58/02

    Gerichtliches Freiheitsentziehungsverfahren: Erforderlichkeit einer

    Nach der überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte besteht für die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine allgemeine Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung (BayObLG MDR 1999, 1386 - bei Entlassung eines Betreuers; FamRZ 2000, 494 - Betreuungsverfahren; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 168 - Personenstandsverfahren; OLG Celle NZM 1999, 287; BayObLG NZM 2000, 295; NJW-RR 2000, 606; NJW-RR 2001, 444 - sämtlichst für Wohnungseigentumsverfahren).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht