Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.08.1998 - 15 W 227/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,20100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 874
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
Berichtigung des Familienbuchs
So hat das Oberlandesgericht Bremen (StAZ 1986, 9/10) die Änderung des Familiennamens einer deutsch-polnischen Doppelstaaterin durch Beschluß einer polnischen Behörde vom 7.7.1979 nach dem kollisionsrechtlich effektiven polnischen Recht beurteilt, während das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 1999, 874/876) für eine 1980 in Polen vorgenommene behördliche Namensänderung die Anwendung der Lehre von der effektiven Staatsangehörigkeit abgelehnt hat (da die Anerkennungsfähigkeit der Namensänderung "eher zufällig" von dem Zeitpunkt, in dem sie getroffen wurde, abhänge).In Rechtsprechung und Schrifttum wird aus Art. 10 EGBGB i.V.m. § 1 NamÄndG der Grundsatz abgeleitet, der Name eines Deutschen könne mit Wirkung für den deutschen Rechtskreis nur durch die Entscheidung einer inländischen Behörde geändert werden (vgl. BVerwGE 31, 28/29; OVG Münster StAZ 1967, 214/216; BayObLG StAZ 1993, 387; OLG Hamm NJW-RR 1999, 874/875 und OLGZ 1975, 275/278 f.;… Hepting/Ganz PStG § 30 Rn. 543, 544 sowie § 2 Rn. 13 b; Gaaz StAZ 1989, 165/168; StAZ 1994, 386/388; Henrich Der Erwerb und die Abänderung des Familiennamens S. 93).