Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitigkeit über Nebenkostenabrechnung bei Mietwohnung; Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenverteilungsschlüssel nach baulichen Veränderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Sinzig - 2 UR II 4/98
- LG Koblenz, 30.12.1998 - 2 T 364/98
- OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 886
- NZM 1999, 808
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99
Vielmehr hat jeder Wohnungseigentümer gegen die Anderen einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, insbesondere solchen über die gemeinschaftlichen Lasten und Kosten, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihnen als grob unbillig und als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1985, 2832, 2833, NJW 1995, 2791, 2793; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837, 2838; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; BayObLG …Der einzelne Wohnungseigentümer muss darauf vertrauen können, dass Änderungen nicht ohne weiteres möglich sind (vgl. z.B. BGH NJW 1985, 2832, 2833).
- BayObLG, 10.11.1994 - 2Z BR 100/94
Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels einer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99
Die Ausnahme ist vielmehr auf solche Fälle begrenzt, in denen das Mehrfache dessen zu zahlen ist, was bei sachgerechter Kostenverteilung zu zahlen wäre (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 529, 530). - OLG Düsseldorf, 24.04.1985 - 3 W 32/85
Wohnungseigentümer; Zustimmungsverpflichtung; Teilungserklärung; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99
Vielmehr hat jeder Wohnungseigentümer gegen die Anderen einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, insbesondere solchen über die gemeinschaftlichen Lasten und Kosten, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihnen als grob unbillig und als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1985, 2832, 2833, NJW 1995, 2791, 2793; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837, 2838; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; BayObLG …
- OLG Düsseldorf, 24.08.1994 - 3 Wx 254/94
Beschränkung des Mitgebrauchs des Gemeinschaftseigentums in Mehrhausanlage
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99
2 Z 124/91">NJW-RR 1992, 342; 1995, 528; OLGZ 1994, 216, 220; OLG Hamm DWE 1995, 127, 128; Senat, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 3 W 118/98 - m. w. Nw. aus der Rechtsprechung des Senats; aus der Literatur vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. § 16 Rdnr. 119; Weitnauer, WEG 8. Aufl. § 16 Rdnr. 19; Niedenführ/Schulze, WEG 4. Aufl. § 16 Rdnr. 4 c, jew. m. w. Nw. aus der Rechtsprechung). - BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94
Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99
Vielmehr hat jeder Wohnungseigentümer gegen die Anderen einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, insbesondere solchen über die gemeinschaftlichen Lasten und Kosten, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihnen als grob unbillig und als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1985, 2832, 2833, NJW 1995, 2791, 2793; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837, 2838; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; BayObLG … - KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90
Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99
Vielmehr hat jeder Wohnungseigentümer gegen die Anderen einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, insbesondere solchen über die gemeinschaftlichen Lasten und Kosten, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihnen als grob unbillig und als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1985, 2832, 2833, NJW 1995, 2791, 2793; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837, 2838; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; BayObLG … - BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91
Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99
Ob geltende Kostenverteilungsschlüssel grob unbillig sind, beurteilt sich deshalb vor allem danach, ob die auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zu den durch sein Wohnungseigentum verursachten Kosten stehen (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 342, 343). - OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 6/95
Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99
Dadurch wäre die für die Funktionsfähigkeit jeder Wohnungseigentumsgemeinschaft dringend erforderliche Rechtssicherheit nicht mehr gewährleistet (vgl. OLG Köln FGPrax 1995, 105).
- BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
aa) Eine grobe Unbilligkeit ist angenommen worden bei einer Kostenmehrbelastung von 253 % (BayObLGZ 1991, 396, 399), von 171 % (BayObLGZ 1987, 66, 69 f.), von 87, 5 % (BayObLG, WuM 1997, 61, 62) sowie dann, wenn das Mehrfache dessen zu zahlen ist, was bei sachgerechter Kostenverteilung zu zahlen wäre (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 886). - AG Hamburg-St. Georg, 19.08.2022 - 980b C 1/22
Kann Änderung des Verteilingsschlüssels rückwirkend beschlossen werden?
Bei der Bestimmung dessen, was im Rahmen einer Kostenverteilungsregelung " grob unbillig " ist bzw. zu einem besonders auffälligen Missverhältnis führt, reicht eine bloße Mehrbelastung einzelner oder mehrerer Eigentümer gegenüber anderen Wohnungs- oder Teileigentümern nicht aus; diese Ausnahmekonstellation ist vielmehr - in Anlehnung an den Anspruch eines Eigentümers auf Abänderung einer vereinbarten Kostenverteilungsregelung - nur auf solche Fälle begrenzt, in denen das Mehrfache dessen zu zahlen ist, was bei sachgerechter Kostenverteilung zu zahlen wäre (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NZM 1999, 808, 809).
Rechtsprechung
AG München, 09.03.1999 - 484 UR II 535/96 WEG |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 886
- NZM 1999, 810