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   OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96   

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OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96 (https://dejure.org/1997,4974)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.1997 - 7 U 4544/96 (https://dejure.org/1997,4974)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 7 U 4544/96 (https://dejure.org/1997,4974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfandbriefe als Inhaberschuldverschreibungen ; Vorzeitige Kündigung von Pfandbriefen entgegen den Emissionsbedingungen; Konkludent vereinbartes Kündigungsrecht wegen Wegfall der Steuerbefreiung von Zinsrenditen; Vertragliche Zusicherung der Steuerfreiheit der Pfandbriefe ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; EStG § 3a
    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Wegfall der Steuerbefreiung der Zinserträge eines Wertpapiers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 557
  • WM 1998, 1716
  • DB 1997, 1072
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.1981 - II ZR 193/80

    Einmann-GmbH - culpa in contrahendo - Gesellschafter - Geschäftsführer - Haftung

    Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96
    Einwände der Beklagten, die in der Sitzung vom 22.01.1997 in diesem Zusammenhang auf Haftung der Emissionsbanken nach dem Börsengesetz verwiesen hat und mit diesem Argument eine vertragliche Haftung der Banken auch gegenüber Zweiterwerbern ablehnen möchte, ist entgegenzuhalten, daß der BGH in einer Entscheidung zur Prospekthaftung (BGH NJW 81, 2810) ausdrücklich die "Zielvorstellung" hat erkennen lassen, die persönliche Haftung des "verantwortlich handelnden Personenkreises" mit der gesetzlich in § 45 BörsG geregelten Haftung weitgehend in Übereinstimmung zu bringen.

    Auf Prospekte des "normalen Geschäftsverkehrs" ist die Haftung (wohl) nicht anzuwenden (vgl. BGH NJW 81, 2810).

  • OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94

    Zur ersatzlosen Streichung der in § 3 a EStG geregelten Steuerbefreiung für

    Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96
    Der Senat kann dem aber nicht folgen (so i.E. auch OLG Köln, DB 95, 421).

    Der Senat zieht dabei im vorliegenden Fall insbesondere in Betracht, daß bei einer Inhaberschuldverschreibung auch die den Erwerbern nach Maßgabe der Emissionsbedingungen in Aussicht gestellte Rendite zur Geschäftsgrundlage werden kann, wenn wie hier renditerelevante Umstände, die der Erwerber für den Emittenten erkennbar seiner Kaufentscheidung zugrundelegt, in Fortfall kommen (so i.E. wohl übereinstimmend auch Meilicke/Heidel, a.a.O., Seite 315; Schöne, a.a.O., Seite 2151; OLG Köln DB 95, 421).

  • BGH, 23.09.1976 - III ZR 119/74

    Baugrundverhältnisse: Prüfung - Auskunft

    Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96
    aa) Grundsätzlich ist auch bei einem abstrakten Schuldverhältnis ein Wegfall der Geschäftsgrundlage denkbar (vgl. BGH, DB 77, 301; Palandt, a.a.O., § 242 Rdnr. 114).
  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 4/57

    Harpen-Bonds

    Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96
    Auszugehen ist vom Wortlaut der in den Schuldverschreibungen niedergelegten Bedingungen; jedoch können und müssen auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände gegebenenfalls zur Auslegung mit herangezogen werden (BGHZ 28, 259/263, 264).
  • BGH, 14.05.1991 - X ZR 2/90

    Pauschalzahlung für nicht angefallene Entwicklungskosten

    Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96
    cc) Auch wesentliche Änderungen der Verhältnisse begründen aber kein Recht auf Anpassung des Vertrages, wenn sich durch die Störung ein Risiko verwirklicht, das der Sphäre des Anspruchsstellers zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 74, 373 ; 101, 152; NJW 84, 1747; 92, 2691; NJW-RR 91, 1269).
  • Drs-Bund, 10.07.1952 - BT-Drs I/3596
    Auszug aus OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96
    Der Gesetzgeber habe sich hinsichtlich der Dauer seiner Subventionen nie festgelegt (vgl. Bundestagsdrucksache 1/3596 Seite 7), zumal bekannt sei, daß Steuergesetze einem steten Wandel unterlägen.
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Der Gesetzgeber hat mit der Ausgestaltung der Befreiungstatbestände in § 3a EStG hinreichend deutlich gemacht, dass eine Aufhebung der Steuerbefreiung vor Ablauf der Laufzeit nicht gänzlich ausgeschlossen sein werde (vgl. Schöne, WM 1993, S. 2145, 2152; OLG München, Urteil vom 22. Januar 1997 - 7 U 4544/96 -, NJW-RR 1999, S. 557, 558; LG München I, Urteil vom 9. Juli 1996 - 16 HKO 1621/96 -, WM 1997, S. 259, 261).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11

    Pacht- und Gestattungsvertrag: Störung der Geschäftsgrundlage auf Grund einer

    Aus diesem Grund führt etwa der Wegfall von Steuervergünstigungen regelmäßig nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, weil hiermit stets gerechnet werden muss (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 557 ff. Rdnr. 34; MünchKomm.BGB/Finkenauer, a. a. O., § 313 Rdnr. 233).
  • OLG Köln, 09.07.2015 - 3 U 58/12

    Kündigung einer Anleihe wegen Insolvenz des Anleiheschuldners

    Hierdurch wird der Rückgriff auf die Bestimmungen des Darlehensvertrages, insbesondere auf § 490 BGB ausgeschlossen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2014, 4 U 97/14, DB 2014, 2521, juris Rn. 46; wohl auch für die Frage nach der Anwendbarkeit des § 313 BGB: BGH, Urteil vom 15.07.2014, XI ZR 100/13, NJW 2014, 3362 Rn. 31 ff.; Seibt/Schwarz in ZIP 2015, 401, 407, jeweils mwN; sowie zur Rechtsentwicklung und zu den verschiedenen Meinungen: Hopt/Mülbert, WM 1990, Sonderbeilage 3, S. 3, 5; Hammen, NJW 1987, 2856, 2857; Sprau in Palandt, BGB, 73. Auflage, § 793 Rn. 2; Staudinger-Freitag/Mülbert, BGB (2011), § 488 Rn. 48; OLG München, Urteil vom 22.01.1997 - 7 U 4544/96, Rn. 18, zitiert nach juris; Maier-Reimer, in: Baums/Cahn, Die Reform des Schuldverschreibungsrechts (2004), S. 135; Lenenbach, Kapitalmarktrecht, 2. Auflage, Rn. 2.112; Trautrims, BB 2012, 1824).
  • LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 4/07

    Subventionierung: Schadensersatzanspruch einer Immobilien-Fondsgesellschaft wegen

    Dies hat zur Folge, dass das Risiko des Fortbestandes der Subvention der Sphäre des Anlegers zuzuordnen ist (vgl. OLG München vom 22.01.1997 -7 U 4544/96- OLGR München 1997, 103ff), weshalb bei Abschaffung einer Subvention aus der Rechtsfigur der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB keine Vertragsanpassung verlangt werden kann, die einer Fortsetzung der Subventionierung gleichkäme.

    Erwirbt ein Anleger eine Geldanlage, bei dem ein Teil der Rendite nicht über den Ertrag an sich, sondern über eine Subvention erzielt werden soll, so weiß er, dass er in seine Berechnung Umstände mit einbezieht, auf die weder er noch sein Vertragspartner letztlich entscheidenden Einfluss haben, was sich als spekulatives Element des Geschäfts darstellt (vgl. OLG München vom 22.01.1997 -7 U 4544/96- OLGR München 1997, 103 ff sub. I.2.d) der Gründe).

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 19 W 6/98

    Bewertung des Aktienmntausches

    Es kann dahinstehen, ob diese Ansicht zutreffend ist, da das Oberlandesgericht München gerade im Hinblick auf die hier in Rede stehende Steuerbefreiung gemäß § 3 a EStG a.F. mit Urteil vom 22.01.1997 (DB 1997, 1072, 1073; 1. Erg.; ebenso OLG Köln, DB 1995, 421, 422 f.) entschieden hat, dass das Risiko des Wegfalls einer Steuerbefreiung in der Risikosphäre des Anlegers liege und die emittierende Bank keine Zusicherung dafür übernehme, dass die Steuervergünstigung über einen bestimmten Zeitraum erhalten bliebe.
  • LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 11/07

    Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschlussförderung im sozialen

    Auch wesentliche Änderungen der Geschäftsgrundlage führen zu keiner Anpassung, wenn sich durch die Störung das Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat (vgl. nur BGH, NJW 2002, 2384/2385 [BGH 08.05.2002 - XII ZR 8/00] ; OLG München, NJW-RR 1999, 557/559).
  • LG Berlin, 24.05.2007 - 21 O 10/07

    Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschlussförderung im sozialen

    Auch wesentliche Änderungen der Geschäftsgrundlage führen zu keiner Anpassung, wenn sich durch die Störung das Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat (vgl. nur BGH, NJW 2002, 2384/2385 [BGH 08.05.2002 - XII ZR 8/00] ; OLG München, NJW-RR 1999, 557/559).
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