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   OLG Köln, 09.11.1998 - 16 U 50/98   

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https://dejure.org/1998,1984
OLG Köln, 09.11.1998 - 16 U 50/98 (https://dejure.org/1998,1984)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.1998 - 16 U 50/98 (https://dejure.org/1998,1984)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 1998 - 16 U 50/98 (https://dejure.org/1998,1984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Anspruchs des Vermieters auf Nachzahlung rückständiger Nebenkosten und Heizkosten; Geltendmachung nach mehr als einem Jahr nach Ablauf des vorgesehenen Abrechnungszeitraums

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 535, 242
    Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung rückständiger Nebenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 231
  • NZM 1999, 170
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.1984 - VIII ARZ 16/83

    Anspruchsverlust bei vorauszahlungsunabhängiger Umlage

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.1998 - 16 U 50/98
    Dieser Rechtsmeinung steht indes die (neuere) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen (vgl. BGHZ 91, 62; NJW 94, 1684), wonach eine Bejahung des Umstandsmomentes besonderer Indizien bedarf.
  • LG Gießen, 12.06.1996 - 1 S 56/96
    Auszug aus OLG Köln, 09.11.1998 - 16 U 50/98
    Allein eine Untätigkeit des Gläubigers, das heißt, eine nicht vertragsgerechte Abrechnung innerhalb des vorgesehenen Abrechnungszeitraumes wird als nicht ausreichend für eine Verwirkung angesehen (vgl. ebenso wie der BGH OLG Hamburg, WUM 92, 76; LG Giessen, NJW-RR 96, 1163).
  • OLG Jena, 04.07.2012 - 7 U 48/12

    Wirksamkeit einer vertraglich vereinbarten gewerberaummietrechtlichen

    Hierfür genügt nicht der bloße Zeitablauf, vielmehr muss ein sog. Umstandsmoment hinzukommen, das ein Vertrauen der Mieterin dahin begründet, die Vermieterin werde ihren Nachzahlungsanspruch nicht mehr geltend machen (BGH NJW 2011, 445 ff., Tz. 15; BGHZ 184, 117 ff., Tz. 32; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 215 f.; OLG Köln, NZM 1999, 170 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, Rn. V 370).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 32/02

    Zur Frage der persönlichen Haftung aus einem Mietvertrag, den der Vertreter einer

    Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte erfüllt allein das Unterlassen des Abrechnens der Nebenkosten keinesfalls den Tatbestand einer Verwirkung, da es hierfür vielfache Ursachen geben kann, so etwa, dass die Abrechnung einfach vergessen wurde (BGH NJW 1984, 1684; Senat OLGR 2000, 281/282; OLG Köln NJW-RR 99, 231, je m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 24 U 87/02

    Zurückbehaltungsrecht bei unzureichendem Zustand der Mieträume-

    Allein die Tatsache, dass der Vermieter von der Geltendmachung von Mietzinserhöhungen zunächst keinen Gebrauch macht, rechtfertigt für sich noch nicht das Vertrauen des Mieters, er werde dies auch künftig nicht tun (vgl. Senat OLGR 2000, 281/282; OLG Köln NJW-RR 1999, 231 jeweils zur Nebenkostenabrechnung).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 9 U 110/04

    Langfristiger Gewerberaummietvertrag: Mieterpflicht zur Zahlung der

    Unerheblich ist, dass die Beklagten für die restlichen Nebenkosten keine Rücklage gebildet haben, weil es sich nicht um völlig unerwartete Nachforderungen handelt, da der Abschlagscharakter der ursprünglichen Zahlung nach dem Vertragsinhalt von vornherein bekannt war (vgl. OLG Köln NJW-RR 1999, 231).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2002 - 24 U 237/01

    Zur Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen aus einem Gewerbemietvertrag

    Demgemäß geht auch die ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dahin, dass allein durch das Unterlassen des Abrechnens der Nebenkosten noch nicht einmal das Zeitmoment einer Verwirkung eintritt, da es hierfür vielfache Ursachen geben kann, so etwa, dass die Abrechnung einfach vergessen wurde (Senat OLGR 2000, 281/282; OLG Köln NJW-RR 99, 231, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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