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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.03.1999 - 3 U 84/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14821
OLG Rostock, 22.03.1999 - 3 U 84/98 (https://dejure.org/1999,14821)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.03.1999 - 3 U 84/98 (https://dejure.org/1999,14821)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. März 1999 - 3 U 84/98 (https://dejure.org/1999,14821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsauslegung einer mündlich vereinbarten Überlassung einer Großstücksiebanlage im Baugewerbe; Beweislast bezüglich der Behauptung der Unentgeltlichkeit einer Überlassung gem. § 354 Handelsgesetzbuch (HGB) analog

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1005
  • NZM 1999, 967
  • ZMR 1999, 552
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 16.02.2000 - 9 U 29/99

    Formfreie Dienstverschaffung bei Ausleihe von Mitarbeitern eines Unternehmens;

    b) Der Senat hat erwogen, § 354 HGB extensiv oder analog anzuwenden (für ein weites Verständnis Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl. 1999, § 354 Rz. 3; für analoge Anwendung des § 354 HGB auf die Gebrauchsüberlassung einer Pumpe OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 287, 288; OLG Rostock NZM 1999, 967, 968).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 6 U 149/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18787
OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 6 U 149/98 (https://dejure.org/1999,18787)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.1999 - 6 U 149/98 (https://dejure.org/1999,18787)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 1999 - 6 U 149/98 (https://dejure.org/1999,18787)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bereicherungsrecht, Zum Zuweisungsgehalt bei einer Eingriffskondiktion

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1005
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 206/11

    Bereicherungsanspruch des Wohnungsberechtigten bei eigenmächtiger Vermietung der

    Insoweit ist es nicht - wie das Berufungsgericht meint - entscheidend, ob der Bereicherungsschuldner bei redlichem Vorgehen etwas für die erlangte Position hätte zahlen müssen (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1005, 1006; MünchKomm-BGB/Schwab, 5. Aufl., § 812 Rn. 250).
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