Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 07.06.1999

Rechtsprechung
   AG Hagen, 18.03.1999 - 10 C 41/99   

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AG Hagen, 18.03.1999 - 10 C 41/99 (https://dejure.org/1999,6026)
AG Hagen, Entscheidung vom 18.03.1999 - 10 C 41/99 (https://dejure.org/1999,6026)
AG Hagen, Entscheidung vom 18. März 1999 - 10 C 41/99 (https://dejure.org/1999,6026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkret angefallener Schadensersatz in Form des Reparaturaufwandes

  • RA Kotz

    Autoreparatur mit Gebrauchtteilen - Versicherung will nicht zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1046
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.02.1996 - 1 U 28/95

    Reparaturkostenbasis mit Integritätszuschlag Voraussetzungen: fachgerechte

    Auszug aus AG Hagen, 18.03.1999 - 10 C 41/99
    Auf die weitere, in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorzufindende Einschränkung, daß der Integritätszuschlag in Höhe von 30 % oberhalb des Wiederbeschaffungswertes ausgeschlossen ist, wenn eine Billigstreparatur durchgeführt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1995, 232; Versicherungsrecht 1996, 904 u. a.), greift nicht durch.
  • OLG Köln, 29.01.1992 - 27 U 85/91

    Reparaturkosten; Abrechnung; Wiederbeschaffungswert

    Auszug aus AG Hagen, 18.03.1999 - 10 C 41/99
    Es kann dahinstehen, ob angesichts der veränderten Lebensgewohnheiten der weitgehend motorisierten Bevölkerung die vom Bundesgerichtshof gefundene Grenze von 30 % oberhalb des Wiederbeschaffungswertes (BGHZ 115, 371, 375; NJW 1992, 1619 nach Maßgabe des § 249 Satz 2 BGB weiterhin Anwendung findet, weil die Beklagte ihrerseits bei ihrer Abrechnung diese Rechtsprechung zugrundelegt und ihr ein Abrücken dementsprechend hier nach § 242 BGB verwehrt ist. Jedenfalls hat im vorliegenden Falle die Beweisaufnahme ergeben, daß der Wiederbeschaffungswert, gestützt auf die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Burgmann, 3.800,00 DM beträgt und somit unter Berücksichtigung der 130 %-Grenze = 4.940,00 DM der geltend gemachte gesamt Reparaturkostenaufwand unterhalb dieser Grenze liegt. Die Einschränkung, die zum Teil in obergerichtlicher Rechtsprechung angenommen wird, daß der Integritätszuschlag von 30 % nur bei tatsächlicher Durchführung der Reparatur zu entrichten ist (vgl. BGH NJW 1992, 1619; OLG Köln, Versicherungsrecht 1993, 898) greift nicht durch, da, wie auch der Sachverständige Burgmann überzeugend festgestellt hat, das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß repariert worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 263/93

    Darlegungslast des Geschädigten bei Eigenreparatur des Unfallschadens

    Auszug aus AG Hagen, 18.03.1999 - 10 C 41/99
    Auf die weitere, in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorzufindende Einschränkung, daß der Integritätszuschlag in Höhe von 30 % oberhalb des Wiederbeschaffungswertes ausgeschlossen ist, wenn eine Billigstreparatur durchgeführt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1995, 232; Versicherungsrecht 1996, 904 u. a.), greift nicht durch.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00

    Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden

    Dass trotz Verwendung gebrauchter Ersatzteile das Integritätsinteresse gewahrt sein kann, lässt sich schon der Entscheidung des BGH vom 20.06.1972 (NJW 1972, 1800) entnehmen (vgl. auch OLG Oldenburg a.a.O.; AG Hagen DAR 2000, 411 m. Anm. E. Fuchs = NJW-RR 2000, 1046; AG Siegen NJW-RR 2000, 1044; AG Hof DAR 2000, 276 m. Anm. Heinrich).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 07.06.1999 - 51 S 519/98   

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LG Berlin, 07.06.1999 - 51 S 519/98 (https://dejure.org/1999,16976)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.06.1999 - 51 S 519/98 (https://dejure.org/1999,16976)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 51 S 519/98 (https://dejure.org/1999,16976)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1046
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