Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 27.10.1999

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 11.11.1999 - 2/24 S 59/99, 2-24 S 59/99   

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https://dejure.org/1999,5760
LG Frankfurt/Main, 11.11.1999 - 2/24 S 59/99, 2-24 S 59/99 (https://dejure.org/1999,5760)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.11.1999 - 2/24 S 59/99, 2-24 S 59/99 (https://dejure.org/1999,5760)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. November 1999 - 2/24 S 59/99, 2-24 S 59/99 (https://dejure.org/1999,5760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1082
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.10.1999 - 13 U 82/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8164
OLG Brandenburg, 27.10.1999 - 13 U 82/99 (https://dejure.org/1999,8164)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.1999 - 13 U 82/99 (https://dejure.org/1999,8164)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 13 U 82/99 (https://dejure.org/1999,8164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung von Telefongebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1082
  • MMR 2000, 163
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Mit diesen vertragstypischen (Haupt-)Leistungspflichten, die nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der Literatur - für die vieles spricht - dienstvertraglicher Natur sind (so etwa, wenn auch ohne nähere Begründung, OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1082, 1083; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1363; eingehend zur Rechtsnatur von Telekommunikationsdienstleistungsverträgen, insbesondere des Mobilfunkvertrags Schöpflin, BB 1997, 106; Graf von Westphalen/Grote/Pohle, Der Telefondienstvertrag, 2001, S. 170 ff; Eckert, in: Schuster, Vertragshandbuch Telemedia, 2001, Vierter Teil, Kap. 9, A Rn. 37 ff; Imping, in: Spindler, Vertragsrecht der Telekommunikations-Anbieter, 2000, Teil II, Rn. 12 ff), haben die nach Darstellung der Beklagten der Deaktivierungsgebühr zuzuordnenden Arbeitsabläufe nichts zu tun.
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