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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 9 W 82/99   

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https://dejure.org/1999,3348
OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 9 W 82/99 (https://dejure.org/1999,3348)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.1999 - 9 W 82/99 (https://dejure.org/1999,3348)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 9 W 82/99 (https://dejure.org/1999,3348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbraucher-Insolvenzverfahren; Unvollständigkeit der Unterlagen; Schuldenbereinigungsplan ; Null-Plan; Fast-Null-Plan; Eröffnungsantrag ; Prüfungskompetenz

  • Judicialis

    InsO § 305 Abs. 1; ; InsO § ... 305 Abs. 3 Satz 2; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 4; ; InsO § 305 Abs. 3; ; InsO § 4; ; InsO § 1; ; InsO § 289 Abs. 3 Satz 1; ; InsO § 207 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 5

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung eines Nullplans als Schuldenbereinigungsplan im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1216
  • NZI 2000, 163
  • NZI 2001, 59
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 427/02

    Ersetzung der Zustimmung zu einem Fast-Nullplan

    Unter diesen Umständen braucht im Beschwerdefall nicht entschieden zu werden, ob ein Nullplan oder Fast-Nullplan grundsätzlich zulässig ist (dafür: BayObLGZ 1999, 310, 316 f; OLG Köln ZIP 1999, 1929, 1931; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Frankfurt NZI 2000, 473, 474; OLG Celle ZInsO 2000, 601, 603; OLG Stuttgart ZInsO 2002, 836, 837; vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 51/00, NJW 2002, 960, 961) und bejahendenfalls die Zustimmung eines Gläubigers nach allgemeinen Grundsätzen ersetzt werden kann (dafür: OLG Köln ZInsO 2001, 230, 231; OLG Frankfurt aaO; dagegen: LG Mönchengladbach ZInsO 2001, 1115, 1116 f; AG Hamburg ZIP 2000, 32, 33).
  • OLG Celle, 16.10.2000 - 2 W 99/00

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme des

    Dies ist in mehreren Entscheidungen der Oberlandesgerichte zur Zulässigkeit von Nullplänen, die das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung hätte berücksichtigen müssen, ausgeführt worden (s. nur BayObLG, ZInsO 1999, 644; ZInsO 2000, 161 = ZIP 2000, 320; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 9 W 82/99 - OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = MDR 2000, 230; zusammenfassend Pape, ZInsO 2000, 214 ff.).
  • OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00

    Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag

    Ob der Schuldner, wenn er die Rechtsfolge der Antragsrücknahme für ungerechtfertigt hält, entsprechend §§ 4, 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO verlangen kann, daß das Gericht die Wirkung der Antragsrücknahme durch Beschluß ausspricht und daß dieser dann nach §§ 4 InsO, 269 Abs. 3 Satz 5 ZPO einem Rechtsmittel unterliegt (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, NZI 2000, 163; FK-Grote, InsO, 2. Auflage 1999, § 305 Rdnr. 50), bedarf keiner weiteren Erörterung.
  • OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Insolvenzgerichtes die Einholung eines

    Der Schuldner kann sich weiterhin nicht darauf berufen, die Rechtsprechung lasse trotz der fehlenden Anordnung einer Beschwerdemöglichkeit im Gesetz die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von sogenannten "Nullplänen" zu (dazu etwa BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220 = ZInsO 1999, 644; OLG Frankfurt/Main, ZInsO 2000, 288; OLG Köln, NJW 2000, 232 = ZIP 1999, 1929; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1216 = NZI 2000, 163), die sofortige Beschwerde müsse deshalb auch hier zulässig sein.
  • OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01

    Prüfungsumfang des Insolvenzgerichts im Schuldenbereinigungsverfahren

    Der Schuldner kann sogar einen Plan vorlegen, der als "Nullplan" oder "Fast-Nullplan" keine oder nur eine geringe Befriedigung der Gläubiger vorsieht oder als "flexibler Nullplan" (vgl. z.B. Senat, NZI 1999, 494; BayObLG, NZI 1999, 451; OLG Karlsruhe, NZI 2000, 163; HK/Landfermann, a.a.O., § 12, 27 f.; FK/Grote, a.a.O., § 309 Rdnr. 36) die Zusage enthält, bei einer erhofften Besserung der Einkommenssituation des Schuldners die Gläubiger an dem künftigen pfändbaren Erwerb partizipieren zu lassen.
  • OLG Stuttgart, 28.03.2002 - 8 W 560/01

    Insolvenzverfahren: Gewährung der Restschuldbefreiung bei einem Null-Plan

    Danach genügt sowohl für den Schuldenbereinigungsplan als auch für die gerichtliche Ersetzung der Gläubigerzustimmung nach § 309 InsO ein "Null-Plan" als Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung (vgl. insbesondere BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220; OLG Celle ZinsO 2000, 601; OLG Frankfurt NZI 2000, 473; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Köln NJW 2000, 223 = ZIP 1999, 1926 = InVo 2000, 16; vgl. auch LG Rottweil, Beschl. v. 16.7.2001 - 1 T 93/01 - sowie LG Heilbronn, Beschl. v. 11.3.2002 - 1b T 1/02 St (wobei die dort vorgenommenen Einschränkungen hier nicht relevant sind).
  • OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01

    Gründe für die Versagung der Zulassung sofortige weitere Beschwerde gegen die

    Zwar kann der Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde auch schlüssig gestellt werden, wenn sich aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, dass mit dem Rechtsmittel das Vorliegen einer Gesetzesverletzung gerügt werden soll, deren Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (s. BayObLGZ 1999, 370; OLG Celle, ZIP 2000, 707; OLG Dresden, NJW-RR 2000, 579; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Köln NJW-RR 2000, 427 = ZInsO 2000, 43; Pape, NJW 2001, 23 ff., 25).
  • OLG Celle, 19.02.2001 - 2 W 118/00

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Sofortige weiteren Beschwerde gegen einen

    Insoweit kann zwar davon ausgegangen werden, dass bei einem schlüssig gestellten Antrag auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde ein ausdrücklicher Antrag entbehrlich ist (s. dazu BayObLGZ 1999, 370 = ZInsO 2000, 161; OLG Celle, NZI 2000, 226 = ZIP 2000, 707; OLG Dresden, NJW-RR 2000, 579; OLG Karlsruhe, NZI 2000, 163; OLG Köln, NJW-RR 2000, 427 = ZInsO 2000, 43; Pape, NJW 2000, 24 f.).
  • LG Köln, 04.12.2002 - 19 T 187/02

    Umfassender Formularzwang bezüglich der Eröffnung eines

    Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, NZI 2000, 163 f.) der sofortigen Beschwerde unterliegen soll, wenngleich aufgrund der vorstehenden Ausführungen einiges dafür spricht, daß die Insolvenzordnung auch in diesem Fall ein Rechtsmittel nicht vorsieht.
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 20.05.1998 - 7 T 54/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5277
LG Osnabrück, 20.05.1998 - 7 T 54/98 (https://dejure.org/1998,5277)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 20.05.1998 - 7 T 54/98 (https://dejure.org/1998,5277)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 7 T 54/98 (https://dejure.org/1998,5277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Osnabrück - 26 M 6809/97
  • LG Osnabrück, 20.05.1998 - 7 T 54/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1216
  • FamRZ 1999, 1003
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 10.03.1988 - 3 W 41/88

    Verschleiertes Einkommen; Steuerklasse; Schuldner ; Gläubiger; Steuerlast;

    Auszug aus LG Osnabrück, 20.05.1998 - 7 T 54/98
    Soweit die Rechtsprechung des OLG Zweibrücken (NJW-RR 1989/517), die bei Unterhaltsforderung die Wahl einer ungünstigen Steuerklasse ohne sachlichen Grund für rechtsmißbräuchlich ansieht, auf andere Forderungen ausgeweitet wird (LG Köln Rechtspfleger 1996/120 = DVGZ 1996/61; AG Köln Jur.Büro 1997/158 mit zustimmender Anmerkung Ernst; AG Memmingen Jur.Büro 1986/660 und AG Philippsburg Jur.Büro 1986/661; vgl. Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl. 1996, Rdnr. 1134 Fn. 2), erscheint dies der Kammer im Ergebnis bedenklich.
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