Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 19.10.1999

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.02.2000 - 12 UF 189/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3950
OLG Oldenburg, 01.02.2000 - 12 UF 189/99 (https://dejure.org/2000,3950)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.02.2000 - 12 UF 189/99 (https://dejure.org/2000,3950)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - 12 UF 189/99 (https://dejure.org/2000,3950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes: Höhe des Selbstbehalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unterhalt; Kindesunterhalt; Unterhaltsanspruch; Selbstbehalt; Mutter; Nichtehelich; Nichteheliches Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhalt; Kindesunterhalt; Unterhaltsanspruch; Selbstbehalt; Mutter; Nichtehelich; Nichteheliches Kind

  • Judicialis

    BGB § 1615 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1615l
    Unterhaltsanspruch bei Geburt - Selbständigkeit des Unterhaltspflichtigen - Kreditaufnahme - Nebentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1249
  • FamRZ 2000, 1522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 20.02.2008 - 4 WF 175/07

    Unterhaltsanspruch der ein nichteheliches Kind betreuenden Mutter -

    Während der ersten drei Lebensjahre des Kindes verlangter Betreuungsunterhalt ist nach Ansicht des Senats wie schon nach früherem Recht (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 1249) auch nach der Neugestaltung des § 16151 BGB durch das UÄndG nur zeitlich befristet bis zum dritten Geburtstag des Kindes zuzusprechen, sofern nicht im Zeitpunkt der Entscheidung festgestellt werden kann, dass nach Ablauf der 3-Jahresfrist die Billigkeitsvoraussetzungen für einen verlängerten Anspruch gem. § 16151 II S. 4 f. BGB gegeben sein werden, wobei eine hinreichend sichere Prognose ausreicht (Wever, FamRZ 2008, 553, 558; so auch Schilling, FPR 2008, 27, 30; Hauß, FamRB 2007, 367, 368, für § 1570 I BGB n.F.; a.A. Borth, UÄndG, 2007, Rn. 364, 81 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 3 UF 108/02
    Dieser Ansatz für den sogenannten großen Selbstbehalt ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt ( vgl. Palandt - Diederichsen, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 1601 Rdn.20, § 1615 l Rdn. 13; OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1249 ) und hat auch Eingang in die Düsseldorfer Tabelle gefunden ( vgl. D. 2. Abs. 2 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 3 UF 116/02
    Dieser Ansatz für den sogenannten großen Selbstbehalt ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt ( vgl. Palandt - Diederichsen, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 1601 Rdn.20, § 1615 l Rdn. 13; OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1249 ) und hat auch Eingang in die Düsseldorfer Tabelle gefunden ( vgl. D. 2. Abs. 2 ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 16 UF 471/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6786
OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 16 UF 471/99 (https://dejure.org/1999,6786)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.10.1999 - 16 UF 471/99 (https://dejure.org/1999,6786)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 16 UF 471/99 (https://dejure.org/1999,6786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1618 S. 4
    Einbenennung des Kindes - Ersetzung der Einwilligung - Erforderlichkeit - Kindeswohl - Namengleichheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 15.04.1999 - 11 WF 412/99

    Zustimmung zur Namensänderung durch nichtsorgeberechtigten Elternteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 16 UF 471/99
    Die Erforderlichkeit der Einbenennung ist also positiv festzustellen (OLG Hamm, FamRZ 1999, 1380, 1381. Allgemeine Erwägungen der Integration des Kindes in die neue Familie unter Namensgleichheit und Wunsch des Kindes sowie dessen derzeitige Ablehnung von Kontakten mit dem Vater reichen nicht aus (OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 1379, 1380).
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99

    Einbenennung nichtehelicher Kinder; Antrag auf Ersetzung der Einwilligung in die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 16 UF 471/99
    Die Erforderlichkeit der Einbenennung ist also positiv festzustellen (OLG Hamm, FamRZ 1999, 1380, 1381. Allgemeine Erwägungen der Integration des Kindes in die neue Familie unter Namensgleichheit und Wunsch des Kindes sowie dessen derzeitige Ablehnung von Kontakten mit dem Vater reichen nicht aus (OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 1379, 1380).
  • OLG Frankfurt, 29.03.1999 - 6 UF 86/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 16 UF 471/99
    Die Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zu einer Namensänderung nach § 1618 BGB ist nach wohl überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl., § 621 Rdn. 27; FamRefK/Hoffmann, § 621 ZPO Rdn. 4; OLG Stuttgart, 18. Senat, FamRZ 1999, 1375 , OLG Celle, FamRZ 1999, 1374 ; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1376 ; OLG Dresden, FamRZ 1999, 1378 ), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, eine Sorgerechtssache nach den §§ 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GVG , 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und ist daher mit der befristeten Beschwerde gemäß § 621 e ZPO anfechtbar.
  • OLG Dresden, 05.05.1999 - 22 UF 171/99

    Statthaftes Rechtsmittel gegen eine die Zustimmung zur Einbenennung erteilende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 16 UF 471/99
    Die Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zu einer Namensänderung nach § 1618 BGB ist nach wohl überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl., § 621 Rdn. 27; FamRefK/Hoffmann, § 621 ZPO Rdn. 4; OLG Stuttgart, 18. Senat, FamRZ 1999, 1375 , OLG Celle, FamRZ 1999, 1374 ; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1376 ; OLG Dresden, FamRZ 1999, 1378 ), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, eine Sorgerechtssache nach den §§ 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GVG , 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und ist daher mit der befristeten Beschwerde gemäß § 621 e ZPO anfechtbar.
  • OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 16 UF 471/99
    Die Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zu einer Namensänderung nach § 1618 BGB ist nach wohl überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl., § 621 Rdn. 27; FamRefK/Hoffmann, § 621 ZPO Rdn. 4; OLG Stuttgart, 18. Senat, FamRZ 1999, 1375 , OLG Celle, FamRZ 1999, 1374 ; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1376 ; OLG Dresden, FamRZ 1999, 1378 ), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, eine Sorgerechtssache nach den §§ 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GVG , 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und ist daher mit der befristeten Beschwerde gemäß § 621 e ZPO anfechtbar.
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