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   OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99   

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OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99 (https://dejure.org/2000,2124)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.02.2000 - 1 U 3359/99 (https://dejure.org/2000,2124)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 1 U 3359/99 (https://dejure.org/2000,2124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 874 873 Abs. 1 § § 1018, 139
    Umfang eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 8 O 3590/98
  • OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1257
  • MDR 2000, 636
  • NZM 2001, 918
  • Rpfleger 2000, 325
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 30/67

    Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99
    Den Kläger hätten nur dann keine Kosten getroffen, wenn er sich am Berufungsverfahren überhaupt nicht beteiligt hätte (BGHZ 39, 296/297 f.; 49, 183/195 f.; Zöller-Herget, aaO., § 101 R. 4, Zöller-Vollkommer, aaO., § 67 R 6).

    Unter diesen Umständen besteht kein hinreichender Anlass, den Kläger trotz seines Unterliegens ausnahmsweise von Kosten freizustellen (BGHZ 49, 183/196 f.; OLG Celle, OLGR 1996, 84 m.w.N.).

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 131/61

    Gerichtskosten für Streithelfer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99
    1) Bei der Kostenentscheidung ist zwischen den "Kosten des Rechtsstreits" (§ 91 ZPO) und den "Kosten der Nebenintervention" (§ 101 ZPO) zu unterscheiden (vgl. BGHZ 39, 296/297).

    Den Kläger hätten nur dann keine Kosten getroffen, wenn er sich am Berufungsverfahren überhaupt nicht beteiligt hätte (BGHZ 39, 296/297 f.; 49, 183/195 f.; Zöller-Herget, aaO., § 101 R. 4, Zöller-Vollkommer, aaO., § 67 R 6).

  • OLG München, 27.09.1995 - 11 W 2055/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99
    Unter diesen Umständen besteht kein hinreichender Anlass, den Kläger trotz seines Unterliegens ausnahmsweise von Kosten freizustellen (BGHZ 49, 183/196 f.; OLG Celle, OLGR 1996, 84 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99
    Ein so weit reichender Nutzungsausschluss kann zwar trotz des Wortlauts des § 1018 BGB ("in einzelnen Beziehungen") auch im Rahmen einer Grunddienstbarkeit erfolgen (BGH NJW 1992, 1101).
  • OLG München, 27.01.1976 - 25 U 4267/75

    Erschleichung eines Urteils - Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99
    Deshalb ist es notwendig, dass der wesentliche Inhalt des Rechts bereits aus dem Grundbuch selbst hervorgeht, und sei es nur durch eine stichwortartige Bezeichnung (OLG Nürnberg, OLGZ 1977, 79/80 = MDR. 1977, 929).
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99
    Das von den Streithelfern eingelegte Rechtsmittel gilt daher als Berufung der Hauptpartei (BGH NJW 90, 190: 97.2386; Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 67 Rn 5).
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99
    - ob sich hieran durch die Löschung der Auflassungsvormerkung etwas geändert hat (§ 875 BGB; vgl. BGHZ 60, 46 ff. = NJW 1973, 323 ff.; Wacke. aaO., § 883 Rn. 48; Tiedtke JZ 1991, 417/419), - wenn ja,.
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Der sich aus der durch die unzulässige Bezugnahme ergebende weitergehende Inhalt ist nicht Teil der Eintragung geworden; der über den Eintragungsvermerk hinausgehende (im Grundbuch verschwiegene) Teil ist mangels Buchung nicht entstanden (OLG Nürnberg, OLGZ 1978, 79, 80; NJW-RR 2000, 1257, 1258; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 272, 274).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2016 - 14 U 153/15

    Zulässige Beschränkung einer Grunddienstbarkeit - Bestimmtheitsgrundsatz

    Soweit die Klägerin in ihrer Stellungnahme anführt, der Inhalt des Nutzungsrechts müsse sich aus dem Grundbuch selbst jedenfalls schlagwortartig ergeben und insoweit auf die Entscheidungen des BGH (u.a. vom 06.11.2014, Az. V ZB 131/13, Rz. 17, juris) sowie des OLG Nürnberg vom 15.02.2000 (Az. 1 U 3359/99, Rz. 25 f., juris) und des OLG Düsseldorf vom 06.05.2010 (Az. I-3 Wx 244/09, Rz. 23 ff., juris) verweist, ist diese Voraussetzung vorliegend erfüllt.
  • OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15

    Wirksamkeit einer zu Gunsten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestellten

    Nach § 874 BGB kann bei der Eintragung eines belastenden Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden, jedoch nicht schlechthin, sondern nur "zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechtes" (OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2000 - 1 U 3359/99 -, Rn. 29, juris).

    Dies erfordern schon der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz und die Wahrung der Aussagekraft des Grundbuchs (OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2000 - 1 U 3359/99 -, Rn. 25, juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung genügt deshalb die Eintragung allgemeiner Bezeichnungen wie z. B. "Wegerecht, Tankstellendienstbarkeit oder Wasserleitungsrecht", während zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann (Zum Vorstehenden im Ganzen: KG, OLGZ 1975, 301, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2004, 14 Wx 24/04, Rn. 15 - juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2000, 1 U 3359/99, Rn. 25, juris; LG München II, Urteil vom 04. Mai 2006, 1 O 5456/05, Rn. 28, juris).

  • LG München II, 04.05.2006 - 1 O 5456/05

    "Kfz-Stellplatzrecht" umfasst Mitbenutzung der Vorplatzfläche

    Es handelt sich auch nicht um verschiedenartige Rechtsinhalte, die im Grundbuch selbst anzugeben wären und bei denen andernfalls die Dienstbarkeit nur mit dem angegebenen entstünde (so in Nürnberg NJW-RR 00, 1257).

    Es genüge nicht, dass sich seine Tragweite erst durch genaueres Studium der Eintragungsbewilligung erschließe (OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 1257, 1258).

  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Verletzung des Willkürverbots durch fehlende inhaltliche Auseinandersetzung mit

    Das Kammergericht weiche hinsichtlich der höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage, "ob eine Grunddienstbarkeit wirksam ist, wenn der Inhalt der Bewilligung, auf den in der Eintragung Bezug genommen wurde, vom tatsächlich eingetragenen Recht in der Weise abweicht, dass weniger eingetragen als bewilligt ist", unter anderem von der Rechtsprechung des OLG Nürnberg (Urteil vom 15. Februar 2000 - 1 U 3359/99 -) ab, ohne sich mit der Argumentation dieses Gerichts auseinanderzusetzen.
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 3 Wx 244/09

    Grundbuchrecht - Antrag auf Eintragung eines Wärmebezugsverbots

    Die Inhaltskomponenten von erheblicher Bedeutung dahin, dass der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks darüber hinaus auch verpflichtet sein soll, es zu unterlassen, auf dem dienenden Grundstück Anlagen zur Erzeugung von Wärme für Heizung (und ggf. Warmwasser) zu errichten, zu unterhalten oder zu betreiben oder durch Dritte errichten, unterhalten oder betreiben zu lassen oder deren Errichtung, Unterhaltung oder Betrieb zu dulden oder zur Versorgung des Grundstücks von Dritten Wärme für Heizung (und ggf. Warmwasser) zu beziehen, also das Exklusivrecht der Beteiligten zu 2 zum Betreiben der Anlage auf dem dienenden Grundstück, kommt hierin allerdings - anders als in dem vom BGH (NJW 1961, 2157) entschiedenen Tankstellenfall (dort: ..."hat das alleinige Recht, ...") auch nicht andeutungsweise zum Ausdruck (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 1257).
  • OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Grundbuchverfahren; Anforderungen an die

    Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn eine Dienstbarkeit als "Geh-, Fahr- und Leitungsrecht" bezeichnet wird, der Eigentümer des dienenden Grundstücks den betroffenen Grundstücksstreifen aber nach der näheren Ausgestaltung des Rechts tatsächlich überhaupt nicht mehr nutzen darf (OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, S. 1257 f.) oder wenn ein "Kellernutzungsrecht" in Wirklichkeit auch zur Nutzung des Hofraums berechtigen soll (OLG Nürnberg, MDR 1977, S. 929 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2010 - 3 Wx 241/09

    Eintragung einer Dienstbarkeit mit einem exklusiven Versorgungsrecht zu Gunsten

    Die Inhaltskomponenten von erheblicher Bedeutung dahin, dass der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks darüber hinaus auch verpflichtet sein soll, es zu unterlassen, auf dem dienenden Grundstück Anlagen zur Erzeugung von Wärme für Heizung (und ggf. Warmwasser) zu errichten, zu unterhalten oder zu betreiben oder durch Dritte errichten, unterhalten oder betreiben zu lassen oder deren Errichtung, Unterhaltung oder Betrieb zu dulden oder zur Versorgung des Grundstücks von Dritten Wärme für Heizung (und ggf. Warmwasser) zu beziehen, also das Exklusivrecht der Beteiligten zu 2 zum Betreiben der Anlage auf dem dienenden Grundstück nebst Drittbezugsverbot, kommt hierin allerdings - anders als in dem vom BGH (NJW 1961, 2157) entschiedenen Tankstellenfall (dort: ..."hat das alleinige Recht, ...") - auch nicht andeutungsweise zum Ausdruck (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 1257).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2002 - 4 U 349/01

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer auf einem Grundstück stehenden

    Soll eine Dienstbarkeit zur Grundstücksnutzung in mehrfacher Beziehung berechtigen, so muss der verschiedenartige Dienstbarkeitsinhalt mit seinem jeweiligen Wesenskern schlagwortartig eingetragen werden (vgl. BGHZ 35, 378 (382); OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 1257 f; Palandt-Bassenge, aaO., § 874 BGB, Rdnr. 5; Schöner/Stöber, aaO., Rdnr. 1213 u. 1147).
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