Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilungserklärung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Lager; Nutzungszweck; Gewerbefläche
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufteilungsplan; Teilungserklärung; Widerspruch; Zweckbestimmung; Lager
- Judicialis
WEG § 1 Abs. 3; ; WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 15 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswirkungen der Bezeichnung einer Fläche als "Lager" im Aufteilungsplan; Rechte des Teileigentümers
- rechtsportal.de
Rechtswirkungen der Bezeichnung einer Fläche als "Lager" im Aufteilungsplan; Rechte des Teileigentümers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1400
- NZM 2000, 1008
- FGPrax 2000, 186
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 17.11.1999 - 24 W 3094/99
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00
Dabei ist auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGH NJW 1972, 1464; KG NZM 2000, 387, 388; Senat ZMR 1998, 186). - BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95
Anspruch auf Unterlassung einer bestimmten Nutzung eines Sondereigentums aufgrund …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00
Die hieran orientierte Auslegung der Teilungserklärung führt dazu, dass der Bezeichnung als "Lager", die nur im Aufteilungsplan, nicht aber in der Teilungserklärung, vorkommt, nicht die Bedeutung einer die Nutzung des Teileigentums einschränkenden Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nach §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 4, 8 Abs. 2 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG beizumessen ist (BayObLG NJW-RR 1996, 463; 464; WuM 1999, 178, NZM 2000, 44;… Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 13 Rdz. 51), die das Vertrauen begründet, dass jedenfalls keine Nutzung zulässig ist, die mehr stört oder beeinträchtigt als die angegebene. - BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00
Dabei ist auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGH NJW 1972, 1464; KG NZM 2000, 387, 388; Senat ZMR 1998, 186). - BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99
Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00
Die hieran orientierte Auslegung der Teilungserklärung führt dazu, dass der Bezeichnung als "Lager", die nur im Aufteilungsplan, nicht aber in der Teilungserklärung, vorkommt, nicht die Bedeutung einer die Nutzung des Teileigentums einschränkenden Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nach §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 4, 8 Abs. 2 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG beizumessen ist (BayObLG NJW-RR 1996, 463; 464; WuM 1999, 178, NZM 2000, 44;… Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 13 Rdz. 51), die das Vertrauen begründet, dass jedenfalls keine Nutzung zulässig ist, die mehr stört oder beeinträchtigt als die angegebene.
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09
Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den …
a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., vgl. OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295). - AG Berlin-Tiergarten, 25.03.2010 - 10 C 168/09
Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Betriebs einer Speisegaststätte in einer …
11 a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., BGH, V ZR 40/09, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295).