Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.02.1999

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5480
OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99 (https://dejure.org/1999,5480)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.08.1999 - 1 W 2438/99 (https://dejure.org/1999,5480)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. August 1999 - 1 W 2438/99 (https://dejure.org/1999,5480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104 Abs. 3 § 91
    Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren bei zu hoher Kostenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 104 Abs. 3, § 91
    Kostenerstattungs-Anspruch; hier: Kosten einer vom Gegner akzeptierten Beschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 141
  • MDR 1999, 1407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 27.07.1998 - 12 W 137/98

    Rechtsanwaltsvergütung des Mahnanwalts für Antrag auf Vollstreckungsbescheid nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99
    a) Der 12. Zivilsenat vertrat in der angeführten Entscheidung den Standpunkt, dass der damalige Beschwerdegegner nicht mit Kosten belastet werden dürfe, weil er der Erinnerung nicht entgegengetreten sei (ähnlich OLG Koblenz, JurBüro 1984, 446 f.; Zöller-Herget, ZPO , 21. Aufl., §§ 103 ,104 Rdn. 21 "Kostentragung"; anderer Meinung: OLG Frankfurt a.M., AnwBl 1999, 413, 414; OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 1578, Mümmler, JurBüro 1989, 1578 f.; Lappe, FamRZ 1995, 1168 f.; Wieczorek-Steiner, ZPO , 3. Aufl., § 104 Rdn. 41).
  • OLG Nürnberg, 25.05.1999 - 1 W 1316/99

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nach neuem Recht - Fiktive

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Beschluss vom 25. Mai 1999, Az. 1 W 1316/99 mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes), bedarf es entgegen der früheren Rechtslage keiner vorgeschalteten "Erinnerung"; eine solche wäre sogar unzulässig (ein Ausnahmefall nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG n. F. liegt nicht vor).
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 4 WF 11/02

    Ermäßigung der dreifachen Gerichtsgebühr bei Anerkenntnis

    Denn der unterlegene Beschwerdegegner hat die Kosten grundsätzlich auch dann zu tragen, wenn er der Beschwerde nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 141, 141 f.; Musielak/Wolst aaO § 104 Rdn. 37).
  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2021 - 14 O 145/20

    Abhilfebeschluss muss Kostenentscheidung beinhalten!

    Dieser Irrtum hat auch seinen Grund im klägerischen Kostenfestsetzungsantrag und liegt damit - anders als das Missverstehen einer Kostengrundentscheidung - nicht ausschließlich in der Sphäre des Gerichts (vgl. insoweit OLG Nürnberg, Beschl. v. 2.8. 1999 - 1 W 2438/99, NJW-RR 2000, 141 zum einem zu weit gehenden Kostenerstattungsantrag).
  • LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme

    Die Kostenentscheidung entspricht dem Maß des gegenseitigen Obsiegens und Unterliegens (§ 92 Abs. 1 ZPO), wobei die Beklagte einen Teil der Kosten auch zu tragen hat, obwohl sie der Beschwerde nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Frankfurt Beschluß vom 27.07.1998 - 12 W 137/98 MDR 98, 1373; anderer Auffassung LAG Nürnberg Beschluß vom 16.09.1998 - 2 Ta 68/98 Juristisches Büro 99, 89; vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 02.08.1999 - 1 W 2438/99 MDR 99, 1407, Hake MDR 2000, 481).
  • KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03

    Wirkungslos gewordener Kostenfestsetzungsbeschluss: Rückfestsetzung gezahlter

    Denn das Kostenfestsetzungsverfahren, das in der Ausfüllung der im streitigen Verfahren getroffenen Kostengrundentscheidung dient, ist Teil dieses Verfahrens; über die im Kostenfestsetzungsverfahren - etwa durch Einlegung eines Rechtsbehelfs - besonders entstehenden Kosten muss daher ebenfalls entschieden werden (siehe von Eicken in von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, Kostenfestsetzung, 18. Aufl. 2003, Rdnr. B 100, 105; OLG Düsseldorf JurBüro 89, 1578; OLG Frankfurt Main MDR 98, 1373; OLG Nürnberg MDR 99, 1407/1408).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4472
BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99 (https://dejure.org/1999,4472)
BayObLG, Entscheidung vom 23.02.1999 - 1Z BR 25/99 (https://dejure.org/1999,4472)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - 1Z BR 25/99 (https://dejure.org/1999,4472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 141
  • AnwBl 1999, 354
  • Rpfleger 1999, 321
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99
    a) Wird ein Antrag gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 , ZPO auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts abgelehnt, so hat der Antragsteller die Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens, dessen Wert auf einen Bruchteil des Wertes der Hauptsache festgesetzt wird, zu tragen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 757 ; BayObLG JurBüro 1989, 132/133).
  • OLG München, 08.07.2016 - 34 Sch 11/13

    Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des

    In diesem Fall ist gemäß § 567 Abs. 1 1. Halbsatz ZPO kein Rechtsmittel eröffnet mit der Folge, dass § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG gilt und der Senat abschließend entscheidet (BayObLG NJW-RR 2000, 141).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Einlegung einer befristeten

    Der Rechtsbehelf ist als befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RpflG an sich statthaft (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2000, 141, Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 104 Rn. 10 m. w. N.) sowie fristgerecht eingelegt und damit insgesamt zulässig.

    Für den hier gegebenen Fall, dass eine Zuständigkeitsbestimmung abgelehnt wird, oder für den Fall, dass ein entsprechender Antrag zurückgenommen wird, ist in dem im Erinnerungsverfahren angeführten Beschluss des OLG Köln vom 13.03.2007 (OLG Report 2007, 495) entschieden worden, dass ein zurückgewiesenes oder durch Rücknahme des Antrags erledigtes dort vorgeschaltetes - Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 37 ZPO - anders als ein mit der Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenes Verfahren - kostenrechtlich nicht zur Hauptsache gehört und sich als "besondere Angelegenheit" im Sinne von § 15 RVG darstellt (unter Bezugnahme auf die vorzitierte Entscheidung des BGH; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2000, 141; sowie die dem Beschluss des OLG Köln vom 13.03.2007 zitierten Nachweise auch zur anderen Auffassung).

    Die Entscheidungen, die eine Kostenerstattung zulassen (etwa OLG Köln, OLG-Report 2007, 495; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; BayObLG NJW-RR 2000, 141; jeweils m. w. N.), stehen dem Vorstehenden nicht entgegen.

  • OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06

    Anwaltsgebühren bei kostenpflichtiger Zurückweisung des Antrags auf

    Die seitens der Antragsgegner eingelegte Erinnerung gegen die ablehnende Entscheidung des Rechtspflegers ist als befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG an sich statthaft (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2000, 141) sowie fristgerecht eingelegt und damit insgesamt zulässig.

    Dieses Verständnis der BGH-Entscheidung legt ersichtlich auch das BayObLG (NJW-RR 2000, 141) zugrunde.

  • OLG München, 03.08.2016 - 34 SchH 9/15

    Geltendmachung der Geschäftsgebühr für das Aufforderungsschreiben zur

    Gegen den nach § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO i. V. m. § 21 Nr. 1 RPflG ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Oberlandesgericht ist nicht die sofortige Beschwerde nach § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG, sondern die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG statthaft (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 141; OLG Koblenz MDR 2010, 777; Senat vom 5.7.2011, 34 SchH 6/10 n. v.; vom 4.1.2013, 34 SchH 6/11 juris; vom 8.7.2016, 34 Sch 11/13 BeckRS 2016, 12875; Zöller/Herget ZPO 31. Aufl. § 104 Rn. 9; MüKo/Schulz ZPO 4. Aufl. § 104 Rn. 122), weil nach § 567 Abs. 1 ZPO als allgemeiner verfahrensrechtlicher Vorschrift Beschlüsse des Oberlandesgerichts nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sind.

    Über die befristete Erinnerung entscheidet abschließend der Senat (vgl. Senat vom 8.7.2016; BayObLG NJW-RR 2000, 141).

  • OLG Stuttgart, 12.02.2021 - 14 AR 5/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Ablehnung für eine Klage gegen Kraftfahrzeugunternehmen

    Soweit früher die Ansicht vertreten wurde, ein etwaiges gegen den Beklagten gerichtetes Klageverfahren könne nicht als Hauptsache zu dem - wie hier - ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden (BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 1987 - I ARZ 703/86, juris Rn. 1; vom 7. Januar 2014 - X ARZ 578/13, juris Rn. 19; BayObLG, Beschluss vom 23. Februar 1999 - 1Z BR 25/99, juris Rn. 9 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 12 AR 5/03, juris Rn. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 32 Sbd 7/11, juris Rn. 2), ist dies durch die Schaffung des § 16 Nr. 3a RVG zum 1. August 2013 überholt (vgl. BR-Drucks. 517/12, Seite 413; BT-Drucks. 17/11471 (neu), Seite 267; Schneider, AGS 2013, 455 f.; BeckOG-RVG/v. Seltmann, § 16 Rn. 5, Stand: 1. März 2020; Rohn in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., § 16 Rn. 12 ff.).
  • OLG Koblenz, 12.03.2010 - 2 Sch 9/09

    Rechtsanwaltsgebühren bei Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Oberlandesgericht ist nur die befristete Erinnerung, nicht die sofortige Beschwerde zulässig (in Anknüpfung an BayOBLG NJW-RR 2000, 141 ; OLG München NJOZ 2008, 3363).

    Danach ist gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nur die befristete Erinnerung statthaft (BayOBLG NJW-RR 2000, 141 ; OLG München Beschluss vom 18.07.2008 - 34 Sch 13/07 - NJOZ 2008, 3363 = BeckRS 15426 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 2170/00

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 Buchst b trotz mit

    Soweit ersichtlich, entspricht es allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn der Beschwerdewert des § 567 Abs. 2 Satz 2 ZPO in einer Entscheidung des Rechtspflegers nicht erreicht wird und deshalb ein Rechtsmittel nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften nicht im Sinne des § 11 Abs. 1 RPflG zulässig ist, dem Beschwerten die Möglichkeit der Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG zur Verfügung steht, über die nach Maßgabe der Sätze 3 und 4 dieser Vorschrift das Gericht des Rechtspflegers entscheidet, wenn dieser ihr nicht abhilft (vgl. Rellermeyer, Rpfleger 1998, S. 309 ; Hansens, Rpfleger 1999, S. 105 f.; Herbst, in: Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Aufl. 1999, § 11 RPflG Rn. 12, 22, 27; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 104 Rn. 92; Herget, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 104 Rn. 9 ff., insbes. Rn. 15, 21 Stichwort "Beschwer" a.E.; vgl. auch BayObLG, AnwBl 1999, S. 354 f.; OLG München, Rpfleger 1999, S. 16 ).
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06

    Örtliche Zuständigkeit: Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen,

    Wurde wie hier der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt, so kann ein etwaiges gegen den Antragsgegner gerichtetes Klageverfahren nicht als Hauptsache zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden (BGH, NJW-RR 1987, 757; BayObLG, NJW-RR 2000, 141).
  • OLG München, 05.07.2011 - 34 SchH 6/10
    Danach ist gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nur die befristete Erinnerung statthaft (BayObLG NJW-RR 2000, 141).

    Der Senat entscheidet abschließend (BayObLG NJW-RR 2000, 141; Zöller/Herget ZPO 28. Aufl. § 104 Rn. 10).

  • OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04

    Rechtsanwaltsvergütung; Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

    Ausgehend von dem vorgenannten Grundsatz, dass das RVG erfolgsabhängige Gebühren nur in Ausnahmefällen zulässt, muss die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG dahingehend verstanden werden, dass sie nach dem Ausgang des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht unterscheidet, vielmehr allein darauf abstellt, dass ein (Prozess-)Verfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 überhaupt anhängig ist (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 23.05.2005, Az.: 3 W 0531/05; a.A.: BayObLG NJW-RR 2000, 141; Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, Rdnr. 45 zu § 19; OLG Köln AGS 2003, 205; so auch noch OLG Dresden, Beschluss vom 30.03.2005, Az.: 1 AR 0120/04).
  • OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 12 AR 5/03

    Örtliche Zuständigkeit für Honorarklage des Rechtsanwalts

  • OLG Celle, 23.01.2009 - 2 W 2/09

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

  • OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07

    Keine Kostenentscheidung im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • OLG Celle, 23.01.2009 - 4 AR 17/08

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

  • OLG Nürnberg, 07.08.2006 - 3 AR 1681/06

    Zum Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO (Gerichtsstand für Klagen

  • OLG Köln, 20.08.2007 - 5 W 129/06

    Statthaftigkeit einer befristeten Erinnerung gegen einen

  • BayObLG, 01.12.1999 - Verg 2/99

    Kostenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren; Zulässigkeit der Erinnerung

  • OLG München, 21.09.2007 - 11 W 2271/07

    Kostenfestsetzungsantrag für außergerichtliche Kosten im Verfahren über die

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2007 - 5 W 256/07

    Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung trotz eines gemeinschaftlichen besonderen

  • OLG Jena, 27.11.2015 - 1 VAs 8/14

    Kostenfestsetzung nach einem Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung wegen

  • OLG Celle, 14.04.2009 - 2 W 97/09
  • BayObLG, 03.12.1999 - Verg 2/99

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Rechtspflegers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht