Weitere Entscheidung unten: OLG München, 04.05.1999

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99   

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https://dejure.org/1999,2004
BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99 (https://dejure.org/1999,2004)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1999 - 3Z BR 207/99 (https://dejure.org/1999,2004)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1999 - 3Z BR 207/99 (https://dejure.org/1999,2004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 60 Abs. 2
    Gebührenermäßigung bei Schenkung auf den Todesfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmittelbarer Erwerb vom eingetragenen Eigentümer als Voraussetzung für die Ermäßigung der Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch; Vollziehung einer Schenkung unter Lebenden durch Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht; Zweck des § 60 Abs. 2 KostO (Kostenordnung); ...

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § 2301 Abs. 1; ; BGB § 2048; ; KostO § 60 Abs. 2; ; KostO § 60 Abs. 2 Halbsatz 2; ; KostO § 14 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 14 Abs. 4; ; KostO § 14 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 60 Abs. 2
    Gebührenermäßigung bei Grundbucheintragung gemäß § 60 Abs. 2 KostO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 143
  • MDR 1999, 1406
  • FamRZ 2000, 434
  • Rpfleger 1999, 567
  • BayObLGZ 1999, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 30.01.1992 - 3 W 136/91

    Kostenansatz für eine Eintragung einer Eigentumsumschreibung eines im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht setzt die Anwendung dieser Vorschrift grundsätzlich den unmittelbaren Erwerb vom eingetragenen Eigentümer voraus (BayObLGZ 1982, 323/326 f. = Rpfleger 1983, 43; BayObLG Rpfleger 1986, 157; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 450; LG Berlin Rpfleger 1998, 128; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 60 Rn. 10; Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Eigentümer" S. 253; Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 60 KostO Rn. 16; a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 14. Aufl. § 60 Rn. 31, die eine unmittelbare Rechtsnachfolge überhaupt nicht für notwendig halten).

    Der Senat (BayObLGZ 1982, 323) wie auch das OLG Zweibrücken (Rpfleger 1992, 450) haben die Gebührenermäßigung in entsprechender Anwendung des § 60 Abs. 2 KostO auch für den Fall zugelassen, daß der Abkömmling aufgrund eines Vermächtnisses als Eigentümer eingetragen wird.

  • BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 3 Z 19/81
    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht setzt die Anwendung dieser Vorschrift grundsätzlich den unmittelbaren Erwerb vom eingetragenen Eigentümer voraus (BayObLGZ 1982, 323/326 f. = Rpfleger 1983, 43; BayObLG Rpfleger 1986, 157; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 450; LG Berlin Rpfleger 1998, 128; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 60 Rn. 10; Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Eigentümer" S. 253; Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 60 KostO Rn. 16; a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 14. Aufl. § 60 Rn. 31, die eine unmittelbare Rechtsnachfolge überhaupt nicht für notwendig halten).

    Der Senat (BayObLGZ 1982, 323) wie auch das OLG Zweibrücken (Rpfleger 1992, 450) haben die Gebührenermäßigung in entsprechender Anwendung des § 60 Abs. 2 KostO auch für den Fall zugelassen, daß der Abkömmling aufgrund eines Vermächtnisses als Eigentümer eingetragen wird.

  • BayObLG, 18.11.1985 - BReg. 3 Z 54/85

    Miteintragung in Gütergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht setzt die Anwendung dieser Vorschrift grundsätzlich den unmittelbaren Erwerb vom eingetragenen Eigentümer voraus (BayObLGZ 1982, 323/326 f. = Rpfleger 1983, 43; BayObLG Rpfleger 1986, 157; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 450; LG Berlin Rpfleger 1998, 128; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 60 Rn. 10; Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Eigentümer" S. 253; Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 60 KostO Rn. 16; a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 14. Aufl. § 60 Rn. 31, die eine unmittelbare Rechtsnachfolge überhaupt nicht für notwendig halten).
  • LG Berlin, 09.09.1997 - 84 T 654/97
    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99
    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht setzt die Anwendung dieser Vorschrift grundsätzlich den unmittelbaren Erwerb vom eingetragenen Eigentümer voraus (BayObLGZ 1982, 323/326 f. = Rpfleger 1983, 43; BayObLG Rpfleger 1986, 157; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 450; LG Berlin Rpfleger 1998, 128; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 60 Rn. 10; Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Eigentümer" S. 253; Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 60 KostO Rn. 16; a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 14. Aufl. § 60 Rn. 31, die eine unmittelbare Rechtsnachfolge überhaupt nicht für notwendig halten).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 20 W 76/03

    Grundbuchrecht: Keine Gebührenfreiheit für Eintragung von Miterben als

    An seiner Auffassung hat der Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landgerichts in seinen Beschlüssen vom 08.03.1993 (Rpfleger 1993, 464) und vom 19.08.1999 (NJW-RR 2000, 143) sowie der Kommentierung von Korintenberg/ Lappe, auf welche sich der Kostenschuldner stützt, festgehalten (Beschluss vom 16.08.2001 -20 W 365/2000-).
  • OLG Köln, 24.02.1999 - 2 Wx 11/98

    Geschäftswertbestimmung bei Eigenleistungen beim Bauvertrag

    10. Kostenrecht - Gebührenermäßigung bei Schenkung auf den Todesfall (BayObLG, Beschluß vom 19. B. 1999 - 3Z BR 207/99 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) KostG § 60 Abs. 2 Wird ein Abkömmling in Erfüllung eines erst nach dem Tod des Schenkers zu vollziehenden Schenkungsversprechens als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen, gilt die Gebührenermäßigung des § 60 Abs. 2 KostG trotz des dazwischentretenden Eigentumserwerbs einer Erbengemeinschaft.
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.05.1999 - 11 W 1383/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11874
OLG München, 04.05.1999 - 11 W 1383/99 (https://dejure.org/1999,11874)
OLG München, Entscheidung vom 04.05.1999 - 11 W 1383/99 (https://dejure.org/1999,11874)
OLG München, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 11 W 1383/99 (https://dejure.org/1999,11874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Verjährungsbeginns von Ansprüchen auf Erstattung zuviel gezahlter Übersetzerentschädigungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 143
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Thüringen, 07.07.2003 - L 6 B 13/03

    Entschädigung eines Sachverständigen für die Erstellung eines berufskundlichen

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  • LSG Thüringen, 24.05.2005 - L 6 B 25/05

    Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, Beendigung der Zuziehung eines

    Er entstand bei § 15 Abs. 5 ZuSEG a.F. bereits mit der Auszahlung der Entschädigung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Oktober 2003, a.a.O. und 1. August 2003 - Az.: L 6 SF 220/03, KG Berlin vom 6. Mai 2003 - Az.: 1 W 239/02 m.w.N., nach juris, OLG München vom 4. Mai 1999 - Az.: 11 W 1383/99).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 10 W 23/19

    Rückforderung überzahlter Sachverständigenvergütung

    Diese ist im Verfahren nach § 4 JVEG zu berücksichtigen (OLG München NJW-RR 2000, 143).
  • OLG Hamm, 19.02.2001 - 23 W 98/00

    Beginn der Verjährungsfrist beim Anspruch auf Rückerstattung einer überzahlten

    Die den Verjährungsbeginn hinausschiebende Regelung des § 201 BGB ist nämlich auf den Anspruch auf Rückerstattung einer überzahlten Sachverständigenentschädigung nicht anwendbar (so auch OLG München NJW-RR 2000, 143; Jessnitzer/Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 11. Aufl., Rdn. 544; Roeßner in Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 2. Aufl., § 45 Rdn. 17; anderer Ansicht: Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 20. Aufl., § 15 Rz. 14.2; Bleutge, ZSEG, 3. Aufl., § 15 Rdn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2018 - 10 W 97/18

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Diese ist im Verfahren nach § 4 JVEG zu berücksichtigen (OLG München NJW-RR 2000, 143).
  • KG, 06.05.2003 - 1 W 308/01

    Antrag auf gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenentschädigung: Verwirkung

    Die Gegenmeinung ließ die Verjährung nach § 198 BGB a. F. bereits mit der Auszahlung der Entschädigung beginnen, weil zu diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Rückerstattung der zuviel gezahlten Entschädigung entsteht (OLG München NJW-RR 2000, 143; OLG Hamm JurBüro 2001, 487; Hartmann, a. a. O., § 15 ZSEG Rn. 20; Bayerlein/Roeßner, a. a. O., § 45 Rn. 16f.; Jessnitzer/Ullrich, a.a.O., Rn. 544).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 10 WF 16/01

    Rückforderung der Entschädigung eines Sachverständigen

    Unter Zugrundelegung der Ansicht, daß die Frist von zwei Jahren mit der Auszahlung der Entschädigung beginnt (so OLG München NJW-RR 2000, 143), würde die Verjährungsfrist, da die Auszahlung am 12. Januar 2000 angewiesen worden ist, jedenfalls nicht vor dem 12. Januar 2002 ablaufen.
  • LSG Thüringen, 01.10.2003 - L 6 SF 382/03

    Gerichtliche Anordnung der Begutachtung durch einen Sachverständigen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 06.05.2003 - 1 W 239/02

    Antrag auf gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenentschädigung: Verwirkung

    Die Gegenmeinung ließ die Verjährung nach § 198 BGB a. F. bereits mit der Auszahlung der Entschädigung beginnen, weil zu diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Rückerstattung der zuviel gezahlten Entschädigung entsteht (OLG München NJW-RR 2000, 143; OLG Hamm JurBüro 2001, 487; Hartmann, a. a. O. § 15 ZSEG Rn. 20; Bayerlein/Roeßner, a. a. O., § 45 Rn. 16f.; Jessnitzer/Ullrich, a.a.O., Rn. 544).
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