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   OLG Düsseldorf, 15.04.1999 - 6 U 183/97   

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https://dejure.org/1999,8054
OLG Düsseldorf, 15.04.1999 - 6 U 183/97 (https://dejure.org/1999,8054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.1999 - 6 U 183/97 (https://dejure.org/1999,8054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 1999 - 6 U 183/97 (https://dejure.org/1999,8054)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 9 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der Erhebung des vollen Pflegesatzes bei Abwesenheit bis zu drei Tagen in einem Heimvertrag

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1508
  • BB 2000, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00

    Fortzahlungsklausel in einem Heimvertrag

    Darüber hinaus wird für erheblich gehalten, daß eine Erstattung für den geringen Teil der überhaupt betroffenen Heimbewohner nur einen unwesentlichen Vorteil darstelle, während der mit einer Erstattung verbundene Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den zu erstattenden Beträgen liege (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1508).

    Der pauschale Hinweis des Beklagten in den Tatsacheninstanzen, in seiner Einrichtung seien die Verhältnisse ähnlich wie in dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 2000, 1508) entschiedenen Fall, enthält keinen konkreten Tatsachenvortrag, der im Rahmen der nach § 9 Abs. 1 AGBG gebotenen generalisierenden und typisierenden Betrachtungsweise, bei der Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenheit des hier in Rede stehenden Heimvertrags zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 110, 241, 244), die Schlußfolgerung erlaubt, die Klausel erfasse gruppentypisch lediglich Fallgestaltungen, bei denen eine nennenswerte Ersparnis von Aufwendungen ohnehin nicht in Betracht komme.

  • OLG Celle, 23.11.2000 - 13 U 73/00

    Betreuungsvertrag; Vertragsbedingungen; Sorgerecht; Betreuertätigkeit ;

    Der Senat hält an seiner im Urteil vom 10. Juli 1996 - 13 U 10/96 - vertretenen Auffassung entgegen anderen Meinungen (Graf von Westphalen, VertragsR und AGB-Klauselwerke, Heimunterbringungsvertrag, Rdnr. 5; vgl.: OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1508; OLG Nürnberg, NJW-RR 1998, 780, 781) fest.
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