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   VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99, 56/99   

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VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99, 56/99 (https://dejure.org/1999,35635)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99, 56/99 (https://dejure.org/1999,35635)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 56 A/99, 56/99 (https://dejure.org/1999,35635)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1512
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
    Voraussetzung ist ein rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechendes justizförmiges Strafverfahren, in dem der Beschuldigte nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens herabgewürdigt wird, sondern gegenüber den Organen der (Straf-)Rechtspflege, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen kann, die aus seiner vom guten Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich - mit dem Ziel einer effektiven Rechtsverteidigung - im Prozess zu behaupten (vgl. zu bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten: BVerfG , Beschluss vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - StV 1991, 458, 459 m.w.N.).

    Denn die Gefahr einer Ahndung derartiger Äußerungen - hier: durch die Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 178 GVG - wirkt mittelbar auf die Wahrnehmung dieses Rechts zurück (BVerfG, Beschluss vom 11. April 1991, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
    Der Grundrechtsschutz bezieht sich dabei nicht nur auf den Inhalt der Äußerung, sondern auch auf ihre Form; auch eine Aussage, die polemisch oder verletzend formuliert ist, wird vom Schutzbereich des Grundrechts erfasst (BVerfGE 93, 266 m.w.N.).

    Derartige grundrechtsbeschränkende Vorschriften müssen ihrerseits im Lichte des eingeschränkten Grundrechts - hier: der Meinungsäußerungsfreiheit - ausgelegt werden, damit dessen wertsetzende Bedeutung für das einfache Recht auch auf der Ebene der Rechtsanwendung zur Geltung kommen kann (BVerfGE 7, 198 ; st. Rspr.; vgl. u.a. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
    Sie haben damit in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise berücksichtigt, dass gerade bei der Verhängung nachträglicher Sanktionen - wie hier der Festsetzung von Ordnungsmitteln als Ahndung eines störenden Verhaltens - im Falle spontan erfolgter herabsetzender Meinungsäußerungen Zurückhaltung geboten ist (vgl. BVerfGE 42, 143 ).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
    Sofern eine Äußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung berührt (vgl. zum GG: BVerfGE 71, 162 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
    Solche Individualrechte sind, soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, auch dann von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten, wenn diese Bundesrecht anwendet (st. Rspr.; u.a. Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - NJW 1999, 47 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 31.05.1995 - VerfGH 55/93

    Führung beruflicher Bezeichnungen - hier: Tierheilpraktikerin - betrifft die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
    Eine derartige schrankendivergente Parallelverbürgung von Grundrechten auf Bundes- und Landesebene steht jedoch, da das stärker eingeschränkte Landesgrundrecht im Sinne einer (zusätzlichen) Mindestgarantie auf der Ebene der Landesverfassung zu verstehen ist, der Annahme einer Übereinstimmung mit dem entsprechenden Bundesgrundrecht und damit der Anwendung durch den Verfassungsgerichtshof nicht entgegen (vgl. BVerfGE 96, 345 ; in diesem Sinne bereits Beschluss vom 31. Mai 1995 - VerfGH 55/93 - JR 1996, 146, 147 zu Art. 11 VvB a.F., m.w.N.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
    Ebenso können "rhetorische Fragen", die nicht um einer Antwort willen geäußert werden, ein grundrechtlich geschütztes Werturteil enthalten (vgl. BVerfGE 85, 23 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
    Derartige Gesichtspunkte können erst bei der Beschränkung des Grundrechts eine Rolle spielen (vgl. BVerfGE 61, 1 ).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
    Eine derartige schrankendivergente Parallelverbürgung von Grundrechten auf Bundes- und Landesebene steht jedoch, da das stärker eingeschränkte Landesgrundrecht im Sinne einer (zusätzlichen) Mindestgarantie auf der Ebene der Landesverfassung zu verstehen ist, der Annahme einer Übereinstimmung mit dem entsprechenden Bundesgrundrecht und damit der Anwendung durch den Verfassungsgerichtshof nicht entgegen (vgl. BVerfGE 96, 345 ; in diesem Sinne bereits Beschluss vom 31. Mai 1995 - VerfGH 55/93 - JR 1996, 146, 147 zu Art. 11 VvB a.F., m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
    lm "Kampf um das Recht" darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen (vgl. BVerfGE 76, 171 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

  • KG, 25.06.1999 - 5 Ws 295/99
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06

    Ahndung von ungebührlichem Verhalten (§ 178 GVG) in Gerichtsverhandlung ohne

    Schutzgut von § 178 Abs. 1 GVG ist ein geordneter, die Sachlichkeit der gerichtlichen Verhandlung gewährleistender Verfahrensablauf (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 56 A/99, 56/99 -, NJW-RR 2000, S. 1512 ; Kissel/Mayer, GVG, § 178 Rn. 6 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2016 - 11 W 75/16

    Ordnungsmittelbeschluss: Ungebühr bei Bezeichnung der Gegenseite in der

    Bei der Anwendung und Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Ungebühr nach § 178 GVG ist sowohl der besondere grundrechtliche Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 Absatz 1 GG als auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die Äußerungen in einem gerichtlichen Verfahren abgegeben werden und mithin gleichermaßen das Rechtsstaatsprinzip betroffen ist (vgl. BerlVerfGH, NJW-RR 2000, 1512).
  • EGMR, 16.07.2013 - 32850/02

    CORRADO ET AUTRES c. ITALIE

    Deuxième instance: tribunal de Bénévent (RG no 56/99), du 1er mars 1999 au 5 janvier 2001.
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