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   OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99   

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https://dejure.org/1999,1311
OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99 (https://dejure.org/1999,1311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.10.1999 - 2 U 52/99 (https://dejure.org/1999,1311)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 2 U 52/99 (https://dejure.org/1999,1311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de
  • stroemer.de

    0800-RECHTSANWALT

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerben von mit den Begriffen "Rechtsanwalt" belegten Vanity-Nummern; Wettbewerbswidrigkeit einer Vergabe und Vermittlung von Vanity-Nummern mit weit gefassten Branchenbegriffen oder Berufsgruppenbegriffen als Schlagwort; Voraussetzungen einer Beseitigung der ...

  • Kanzlei Flick

    Vanity-Nummer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 13 Abs. 4; BRAO § 43b; BORA § 6
    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Vanity-Nummer durch einen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprecht.de (Leitsatz)

    Vanity-Nummer als Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1515
  • NJW-RR 2002, 1368 (Ls.)
  • MDR 2000, 483
  • MMR 2000, 164
  • BB 2000, 743
  • K&R 2000, 247
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99
    Wenn die Erstbegehungsgefahr auf einer Rechtsberühmung beruht, kann ein glaubhaftes Fallenlassen ausreichen, wofür die eindeutige, uneingeschränkte und ernsthafte Erklärung genügt, die fragliche Handlung nicht vornehmen zu wollen (vgl. BGH GRUR 1992, 116, 117 - Topfgucker-Scheck; GRUR 1992, 404 - Systemunterschiede).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99
    Die Wiederholungsgefahr hätte nach st. Rspr. ohnehin nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt werden können (z.B. BGH GRUR 1993, 53 ff - Ausländischer Inserent); eine solche hat die Beklagte aber trotz der Abmahnungen Anl. K 2 und 4, Bl. 8 f, 12 f, verweigert.
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96

    Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99
    Ein Rechtsanwalt darf zwar auch ohne besonderen Anlaß in Zeitungen werben, jedoch darf die dortige Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten nicht Zusätze enthalten, die geeignet sind, ihn gegenüber Berufskollegen herauszustellen, z.B. "rechtliche und steuerliche Beratung im Verbund" (BGH GRUR 1997, 765 - Kombinationsangebote).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95

    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99
    Die Grenzziehung bemisst sich nach der Zumutbarkeit von Prüfungspflichten, deren Einhaltung dem Störer zur Vermeidung erneuter Inanspruchnahme aufzuerlegen ist (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 316 - WRP 1997, 325, 327 f Architektenwettbewerb WRP 1997, 1059, 1061 - Branchenbuch-Nomenklatur).
  • OLG Nürnberg, 23.03.1999 - 3 U 3977/98

    Einrichtung eines "Gästebuchs" in einer Internet-homepage einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99
    Die Situation ist derjenigen vergleichbar, wenn ein Rechtsanwalt sich in einem gedruckten Branchenverzeichnis (das als solches ihm durchaus zulässigerweise zugänglich ist, BGH NJW 1994, 141 ) blickfangmäßig derart übertrieben herausstellen würde, dass andere Einträge von Rechtsanwälten demgegenüber völlig ins Hintertreffen gerieten (vgl. dazu Eylmann in Henssler/Prütting, BRAO , § 43 b Rz 18 f; vgl. im übrigen auch OLG Nürnberg MDR 1999, 769 , das einem Rechtsanwalt untersagt hat, über seine Homepage im Internet ein sog. Gästebuch zu veröffentlichen, in das, der Tradition von Gästebüchern folgend, lobende Äußerungen eingetragen werden können).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99
    Wenn die Erstbegehungsgefahr auf einer Rechtsberühmung beruht, kann ein glaubhaftes Fallenlassen ausreichen, wofür die eindeutige, uneingeschränkte und ernsthafte Erklärung genügt, die fragliche Handlung nicht vornehmen zu wollen (vgl. BGH GRUR 1992, 116, 117 - Topfgucker-Scheck; GRUR 1992, 404 - Systemunterschiede).
  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99
    Die Grenzziehung bemisst sich nach der Zumutbarkeit von Prüfungspflichten, deren Einhaltung dem Störer zur Vermeidung erneuter Inanspruchnahme aufzuerlegen ist (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 316 - WRP 1997, 325, 327 f Architektenwettbewerb WRP 1997, 1059, 1061 - Branchenbuch-Nomenklatur).
  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 309/96

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Auslandskonkurs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99
    Verboten ist jedoch die Werbung im Einzelfall (Senat NJW 1997, 2525; OLG Frankfurt WRP 1996, 564).
  • BGH, 13.09.1993 - AnwSt (R) 6/93

    Standesrechtliche Zulässigkeit der Angabe von Tätigkeitsbereichen im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99
    Die Situation ist derjenigen vergleichbar, wenn ein Rechtsanwalt sich in einem gedruckten Branchenverzeichnis (das als solches ihm durchaus zulässigerweise zugänglich ist, BGH NJW 1994, 141 ) blickfangmäßig derart übertrieben herausstellen würde, dass andere Einträge von Rechtsanwälten demgegenüber völlig ins Hintertreffen gerieten (vgl. dazu Eylmann in Henssler/Prütting, BRAO , § 43 b Rz 18 f; vgl. im übrigen auch OLG Nürnberg MDR 1999, 769 , das einem Rechtsanwalt untersagt hat, über seine Homepage im Internet ein sog. Gästebuch zu veröffentlichen, in das, der Tradition von Gästebüchern folgend, lobende Äußerungen eingetragen werden können).
  • BVerfG, 18.02.1992 - 1 BvR 1298/89

    Verbot gezielter Werbung durch Anschreiben potentieller Mandanten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99
    § 43 BRAO nimmt die Rspr. auf, die ein unaufgefordertes, direktes Herantreten an potentielle Mandanten als gezielte Werbung um Praxis als wettbewerbswidrig erklärt bat (vgl. BVerfG NJW 1992, 1614 ).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Das Berufungsgericht (OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1515 = MMR 2000, 164) hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Unterlassungstenor wie folgt ergänzt wird:.
  • OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01

    Rechtsanwaltswerbung

    Davon ist auch die einschlägige Senatsrechtsprechung bisher ausgegangen (NJW 97, 2529 - Anwaltswerbung mit Serienrundschreiben; MDR 2000, 483 - Vanity-Nr.; Urteil vom 27.10.2000 - 2 U 67/00 I Seite 10 - "ALLES WAS RECHT IST!".
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