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   BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99   

Volltextveröffentlichungen (5)

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    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

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Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1665



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06  

    Verfahrensrecht - Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist

    Denn in Anbe-tracht der zumindest zweifelhaften Rechtslage hätte der Beschwerdeführer den sichersten Weg wählen und die mit der Verkündung beginnende Frist wahren müssen (vgl. BGHZ 8, 47, 55; Senat, Beschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333 und Beschl. v. 13. April 2000, V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04  

    Versäumung der Berufungsfrist nach Zustellung einer berichtigten Ausfertigung des

    Das Berufungsgericht hat mit Recht und von der Rechtsbeschwerde unangegriffen angenommen, daß das Fehlen von Buchstaben und (kurzen) Wörtern das Verständnis des Tatbestands und der Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils zwar stellenweise erschwert, aber nicht vereitelt und daher die Wirksamkeit der am 18. August 2004 erfolgten ersten Zustellung unberührt gelassen habe (vgl. BGH, Beschl. v. 13.4.2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666; Beschl. v. 24.1.2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653, 1654, jeweils m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt der vorliegende Fall deshalb anders als der Sachverhalt, über den der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 13. April 2000 (V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665 f.) entschieden hat.

  • BGH, 24.05.2006 - IV ZB 47/05  

    Verfahrensrecht - Abweichung des zur Zustellung verwendeten Urteils

    Das landgerichtliche Urteil muss in der Fassung, in der es zugestellt wird, die Grundlage für das weitere prozessordnungsgemäße Handeln der Partei bilden können (BGHZ 67, 284, 288; 113, 228, 231; BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; Urteil vom 10. März 1981 - VI ZR 236/79 - VersR 1981, 548 unter II 1; Beschlüsse vom 13. April 2000 - V ZB 48/99 - NJW-RR 2000, 1665 unter II 1; vom 24. Juni 2003 - VI ZB 10/03 - FamRZ 2003, 1380 unter II 2).
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  • BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05  

    Maßgeblichkeit der Urteilszustellung und des Fristbeginns bei Berichtigung des

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn dieser aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und den Umfang seiner Beschwer nicht erkennen kann (Senatsbeschluss vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; BGH Beschlüsse vom 3. Februar 1987 - VI ZB 17/86 - BGHR ZPO § 170 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1 und vom 13. April 2000 - V ZB 48/99 - NJW-RR 2000, 1665, 1666; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 317 Rdn. 6; Musielak ZPO 5. Aufl. § 317 Rdn. 3, 10).
  • LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04  

    Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte

    Für die Beurteilung der Vollständigkeit kommt es entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zugestellten Ausfertigung an; sie muss die Urschrift wortgetreu und vollständig wiedergeben, wobei kleine Fehler nicht schaden, wenn der Zustellungsempfänger den Inhalt der Urschrift und insbesondere den Umfang seiner Beschwer erkennen kann (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665, 1666).

    Dem steht auch nicht die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.04.2000 (NJW-RR 2000, 1665 f.) entgegen, da dort, anders als im vorliegenden Fall, eine alle Seiten der Urschrift enthaltene Ausfertigung zugestellt worden ist.

  • BGH, 22.03.2011 - II ZB 19/09  

    Verfahrensrecht - Pflicht zu korrektem Fristkalender auch bei Fristverlängerung

    Die Ausstellung und Hinausgabe des Empfangsbekenntnisses begründet die -hier nicht widerlegte -Vermutung, dass er die Urteilsausfertigung als zugestellt annehmen wollte (BGH, Urteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 44/92, NJW-RR 1993, 1213; Beschluss vom 13. April 2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09  

    Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen

    Erforderlich ist es lediglich, dass Inhalt und Beschwer aus der Ausfertigung erkennbar sind (BGH, Beschluss vom 13.4.2000 - V ZB 48/99, NJW-RR 2000, 1665, 1666).
  • LAG Berlin, 24.04.2003 - 16 Sa 2297/02  

    Teilweise Unleserlichkeit von Teilen des unstreitigen Urteilstatbestands;

    Wenn dem so ist, ist die Wirksamkeit der Zustellung nicht in Frage zu stellen (vgl. den von der Beklagten zitierten Beschluss des BGH vom 23.04.1980, VersR 1980, 771, ferner BGH vom 13.04.2000, NJW-RR 2000, 1665).
  • LSG Bayern, 30.10.2008 - L 10 AL 350/07  
    In einem solchen Fall muss der Anwalt den sichersten Weg zur Fristwahrung wählen (BGH NJW-RR 00, 1665).
  • LSG Bayern, 07.09.2006 - L 14 R 262/06  
    Ein solcher Irrtum war vermeidbar, er schließt Verschulden an der Fristversäumnis nicht aus: ein Kläger muss sich an die Angaben in der Rechtsmittelbelehrung halten und sich ggf. sachkundig beraten lassen, ein Bevollmächtigter muss das Verfahrensrecht (hier das deutsche) kennen und im Zweifel den sichersten Weg wählen (BGH NJW-RR 00, 1665; Meyer-Ladewig, SGG, § 67 Anm.8a).
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