Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.09.1999 - 8 W 111/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9866
OLG Stuttgart, 30.09.1999 - 8 W 111/99 (https://dejure.org/1999,9866)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.1999 - 8 W 111/99 (https://dejure.org/1999,9866)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 1999 - 8 W 111/99 (https://dejure.org/1999,9866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 199
  • NZI 1999, 491
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZB 118/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung durch das Insolvenzgericht

    Bei der Feststellung des Eröffnungsgrundes reicht ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit aus (vgl. OLG Stuttgart NZI 1999, 491, 492; FK-InsO/Schmerbach, aaO § 26 Rn. 56 a; HK-InsO/Kirchhof, § 16 Rn. 9).
  • BGH, 18.01.2007 - IX ZB 170/06

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzschuldners gegen die Eröffnung des

    b) Diese Grundsätze sind auf Entscheidungen des Insolvenzgerichts über Insolvenzanträge des Schuldners und der Gläubiger sinngemäß anzuwenden (vgl. OLG Stuttgart NZI 1999, 491, 492; OLG Celle NZI 1999, 493; Braun/Kind, InsO 2. Aufl. § 34 Rn. 8; FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 34 Rn. 13, 18; Kübler/Prütting/Pape, InsO § 34 Rn. 36, 38).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07

    Beschwerde gegen Insolvenzverfahrenseröffnung

    c) Aus der Gesellschaftsorgane ohne Rücksicht auf eine Unzulänglichkeit der Masse treffenden Insolvenzantragspflicht kann nicht auf eine Befugnis geschlossen werden, die beantragte Verfahrenseröffnung wegen Masselosigkeit anzugreifen (OLG Celle ZIP 1999, 1605 f; OLG Stuttgart NZI 1999, 491, 492; LG München II ZIP 1996, 1952, 1953; FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 34 Rn. 20; a.A. OLG Bamberg ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070, 1071; 1992, 417, 418).
  • AG Göttingen, 09.12.2003 - 74 IN 84/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Allerdings ist zu bedenken, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit reicht (OLG Stuttgart NZI 1999, 491, 492; HK-InsO/Kirchhoff § 16 Rz. 9).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 268/99

    Nachweis der Forderung des Gläubigers im Eröffnungsverfahren

    Die Voraussetzungen des auch im Verfahren nach § 73 Abs. 3 KO anzuwendenden § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. Senat, ZIP 1989, 789 [790]; Senat, ZIP 1995, 1832 ff; Senat, ZIP 1995, 1835 f; OLG Hamm, ZIP 1980, 258; OLG Stuttgart, NZI 1999, 491; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl. 1997, § 73, Anm. 4 b; Kuhn/Uhlenbruck, a.a.O., § 73, Rdn. 10 e) sind vorliegend erfüllt: Die Antragstellerin wird durch den angefochtenen Beschluß vom 12. November 1999 neu und selbständig beschwert, weil das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts vom 22. September 1999 aufgehoben und den Antrag der Antragstellerin vom 22. Juli 1998 auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Antragsgegnerin abgewiesen hat.
  • OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 8 W 165/01

    Insolvenz; Beschwerde; Beschwerdegründe; Rechtsmittelfrist; Frist; Zustellung

    Auf die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 30.09.1999 - NJW-RR 2000, 199 - kann in diesem Zusammenhang schon deshalb nicht abgestellt werden, weil sie nicht als Rechtsbeschwerdeentscheidung gem. § 7 InsO, sondern zum Anwendungsbereich der KO ergangen ist, wenngleich sie sich auch auf Vorschriften der InsO beruft.
  • LG Tübingen, 27.01.2006 - 5 T 18/06

    Sofortige Beschwerde des Insolvenzschuldners gegen die Insolvenzeröffnung:

    Denn selbst wenn davon abgesehen wird, dass der Insolvenzschuldnerin bei der antragsgemäßen Entscheidung über ihren Antrag die formelle Beschwer fehlt (was nach OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 199 und LG Rostock, NZI 2004, 37 bereits zur Unzulässigkeit führt) und demgegenüber geprüft wird, ob die Insolvenzschuldnerin hierdurch materiell beschwert ist, also ihre Rechtsposition eine Verschlechterung erfährt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet und nicht ihr Antrag mangels Masse abgewiesen wird, ergibt sich keine Beschwer für sie.
  • AG Göttingen, 04.01.2013 - 71 IN 100/11

    Keine Insolvenzeröffnung bei Zweifel am Bestand der dem Antrag zugrunde liegenden

    Vielmehr genügt es, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen der §§ 251, 254 AO vorliegen (OLG Stuttgart NZI 1999, 491, 492 f.; MüKo-InsO/Schmahl § 14 Rn. 86; Uhlenbruck InsO , § 14 Rn. 76; HK-InsO/Kirchhof § 14 Rn. 13).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.12.2005 - 19 T 825/05

    Ablehnung eines vom Gericht bestellten Sachverständigen bei Besorgnis der

    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung und Teilen der Literatur vertreten, dass eine sofortige Beschwerde des Antragstellers bei einem Eigenantrag nur dann zulässig sei, wenn neben der materiellen auch eine formelle Beschwer vorliege (vgl. OLG Celle, NZI 1999, 493; OLG Stuttgart, NZI 1999, 491, 492; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 830; LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1998, 228).
  • LG Rostock, 22.03.2000 - 2 T 47/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Erstellung eines

    Da der Gesetzgeber in Kenntnis dieses Streites in Literatur und Rechtsprechung mit § 34 Abs. 2 InsO eine wortgleiche Vorschrift geschaffen hat, setzt sich dieser Streit im Geltungsbereich der InsO fort (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2000, 199).
  • LG Rostock, 24.07.2003 - 2 T 263/03

    Beschwerderecht des Gemeinschuldners gegen den das Insolvenzverfahren eröffnenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht