Weitere Entscheidung unten: KG, 06.04.1999

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1999 - VII ZR 457/98   

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https://dejure.org/1999,3836
BGH, 30.09.1999 - VII ZR 457/98 (https://dejure.org/1999,3836)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1999 - VII ZR 457/98 (https://dejure.org/1999,3836)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1999 - VII ZR 457/98 (https://dejure.org/1999,3836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung - Gegenforderung - Rechtskraft - Streitwertbeschluß

  • Judicialis

    BGB § 635; ; GKG § 19 Abs. 3; ; ZPO § 322 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 19 Abs. 3
    Abgrenzung der Hilfsaufrechnung von der Verrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 285
  • NZBau 2000, 26
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1997 - VII ZR 266/96

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn - Mangelhaftigkeit eines Werkes -

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - VII ZR 457/98
    a) Allerdings erhöht sich nach der Rechtsprechung des Senates die Beschwer der beklagten Partei nicht gemäß § 19 Abs. 3 GKG, wenn das Berufungsgericht eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung lediglich als Rechnungsposten im Rahmen einer Abrechnung würdigt, weil dann ungeachtet des Umstandes, daß der Anspruch sachlich beschieden wurde, die Entscheidung über sein Bestehen oder Nichtbestehen nicht gemäß § 322 Abs. 2 ZPO in Rechtskraft erwächst (Beschlüsse vom 26. September 1991 - VII ZR 125/91, ZfBR 1992, 30 = BauR 1992, 113 = NJW 1992, 317; vom 10. April 1997- VII ZR 266/96, NJW-RR 1997, 1157).

    Denn aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils, die zur Auslegung der Urteilsformel heranzuziehen sind, ergibt sich nicht mit ausreichender Deutlichkeit, daß das Berufungsgericht aus materiellrechtlichen Gründen die ausdrücklich zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung nur "verrechnen" wollte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 10. April 1997 - VII ZR 266/96 aaO unter II. 1; vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93 unter II. 2., BauR 1994, 403, 404 = ZfBR 1994, 170 = NJW 1994, 1538, 1539).

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 125/91

    Berufungsgericht - Beschwererhöhung - Rechnungsposten - Gegenforderung -

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - VII ZR 457/98
    a) Allerdings erhöht sich nach der Rechtsprechung des Senates die Beschwer der beklagten Partei nicht gemäß § 19 Abs. 3 GKG, wenn das Berufungsgericht eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung lediglich als Rechnungsposten im Rahmen einer Abrechnung würdigt, weil dann ungeachtet des Umstandes, daß der Anspruch sachlich beschieden wurde, die Entscheidung über sein Bestehen oder Nichtbestehen nicht gemäß § 322 Abs. 2 ZPO in Rechtskraft erwächst (Beschlüsse vom 26. September 1991 - VII ZR 125/91, ZfBR 1992, 30 = BauR 1992, 113 = NJW 1992, 317; vom 10. April 1997- VII ZR 266/96, NJW-RR 1997, 1157).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Zurückweisung einer geltend gemachten Gegenforderung als

    Auszug aus BGH, 30.09.1999 - VII ZR 457/98
    Denn aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils, die zur Auslegung der Urteilsformel heranzuziehen sind, ergibt sich nicht mit ausreichender Deutlichkeit, daß das Berufungsgericht aus materiellrechtlichen Gründen die ausdrücklich zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung nur "verrechnen" wollte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 10. April 1997 - VII ZR 266/96 aaO unter II. 1; vom 24. Februar 1994 - VII ZR 209/93 unter II. 2., BauR 1994, 403, 404 = ZfBR 1994, 170 = NJW 1994, 1538, 1539).
  • OLG München, 21.07.2020 - MK 2/19

    Neukundenbonus in der Insolvenz des Strom- und Gaslieferanten

    In Randnummer 8 dieser Entscheidung ist ausdrücklich von der "Verrechnung unselbständiger Rechnungsposten" die Rede, was zeigt, dass auch die Berücksichtigung solcher Rechnungsposten als Verrechnung bezeichnet wird (vgl. auch BGH Urt. v. 3. Mai 2012, VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 10; Beschluss vom 30. September 1999, VII ZR 457/98, NJW-RR 2000, 285 [juris Rn. 7]; Urt. v. 13. Januar 1993, XII ZR 212/90, NJW-RR 1993, 386 [juris Rn. 32]; BAG Urt. v. 20. November 2018, 9 AZR 349/18, NJW 2019, 1477 Rn. 18; Skamel in beck-OGK Stand: 1. April 2020, BGB § 387 Rn. 15; Schlüter in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, § 387 Rn. 50).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 148/01

    Berufungsbeschwer bei Prozeßaufrechnung

    § 322 Abs. 2 ZPO erfaßt nur die Aufrechnung im Sinne der §§ 387 ff BGB, nicht aber ein Abrechnungsverhältnis (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1991 - VII ZR 125/91, BauR 1992, 113 = ZfBR 1992, 30 und Beschluß vom 30. September 1999 - VII ZR 457/98, NJW-RR 2000, 285 = NZBau 2000, 26).
  • OLG Hamm, 30.11.2005 - 17 W 42/05

    Höhe des Streitwerts im Falle der Hilfsaufrechnung mit einer bestrittenen

    Das wird maßgebend davon abhängig gemacht, ob die gegengerechneten Zahlungsansprüche im Wege einer selbständigen Aufrechnung oder als unselbständige Rechnungsposten im Wege der Verrechnung geltend gemacht werden (vgl. BGH NJW-RR 2000, 285 = NZBau 2000, 26; BGH NJW-RR 1997, 1157; BauR 1992, 113 = ZfBR 1992, 30; OLG Koblenz BauR 2002, 1124 = NZBau 2002, 453; OLG Düsseldorf BauR 2005, 1520; OLG Hamm NZBau 2005, 642; Kniffka/Koeble Kompendium des Baurechts 2. Aufl., 5. Teil Rdnr. 213; Werner/Pastor Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 2576).
  • BGH, 25.07.2002 - VII ZR 458/01

    Streitwerterhöhung bei Hilfsaufrechnung

    Würdigt das Berufungsgericht aufgerechnete Gegenforderungen nicht als Rechnungsposten sondern entscheidet es über den Bestand der Gegenforderungen im Sinne des § 322 Abs. 2 ZPO, dann erhöht sich der Wert der Beschwer der beklagten Partei, wenn das Berufungsgericht die Begründetheit der Gegenforderungen verneint (BGH, Beschluß vom 10. April 1997 - VII ZR 266/96, NJW-RR 1997, 1157; BGH, Beschluß vom 30. September 1999 - VII ZR 457/98, NZBau 2000, 26).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00

    Nutzungsentschädigung wegen mängelbedingter Lärmbelästigung

    Zwar hat der BGH in seinem Urteil vom 30. September 1999 - VII ZR 457/98 (NZBau 2000, 26) seine frühere Rechtsprechung (NJW 78, 814) relativiert, wonach stets bei Geltendmachung von Minderwert und Schadenspositionen gegen den Werklohn - bzw. Kaufpreisanspruch von einer Verrechnung und nicht von einer streitwerterhöhenden Aufrechnung auszugehen war.
  • OLG Köln, 04.05.2005 - 11 U 167/04

    Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen in Gestalt von

    Die Abrechnung erfolgt nach Aufkündigung des Werkvertrags durch Verrechnung der wechselseitigen Vergütungs und Schadensersatzforderungen, bei der die Gegenforderungen lediglich als Rechnungsposten im Rahmen einer Abrechnung zu würdigen sind und die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Gegenrechten nicht gemäß § 322 Abs. 2 ZPO in Rechtskraft erwächst (vgl. BGH NJW-RR 2000, 285; 1997, 1157; BGH BauR 1992, 113 = NJW 1992, 317).
  • OLG Köln, 04.05.2005 - 11 U 167/05

    Abrechnung nach Kündigung: Verrechnung von Mängelansprüchen

    Die Abrechnung erfolgt nach Aufkündigung des Werkvertrags durch Verrechnung der wechselseitigen Vergütungs- und Schadensersatzforderungen, bei der die Gegenforderungen lediglich als Rechnungsposten im Rahmen einer Abrechnung zu würdigen sind und die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Gegenrechten nicht gemäß § 322 Abs. 2 ZPO in Rechtskraft erwächst (vgl. BGH NJW-RR 2000, 285; 1997, 1157; BGH BauR 1992, 113 = NJW 1992, 317).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05

    Streitwert: Außergerichtliche Anwaltskosten als streitwertneutrale

    Abgesehen von der Relevanz der Frage bei Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots ist deshalb gerade auch für die Streitwertfestsetzung anerkannt, daß die Verrechnung von Rechnungsposten im Rahmen einer solchen vertraglichen Abrechnung keine Aufrechnung ist und es sich folglich nicht streitwerterhöhend auswirkt, wenn einzelne Verrechnungsposten hilfsweise geltend gemacht werden und über diese entschieden werden muß (vgl. BGH, NJW 1992, 317; BGH, NJW-RR 2000, 285; BGH, NJW 2002, 900 = BauR 2002, 664).
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Rechtsprechung
   KG, 06.04.1999 - 5 W 12/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4324
KG, 06.04.1999 - 5 W 12/99 (https://dejure.org/1999,4324)
KG, Entscheidung vom 06.04.1999 - 5 W 12/99 (https://dejure.org/1999,4324)
KG, Entscheidung vom 06. April 1999 - 5 W 12/99 (https://dejure.org/1999,4324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwerts bei einer Klagehäufung

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 9 Abs. 2; GKG § 25 Abs. 3; ZPO § 3
    Streitwert bei Verfolgung eines identischen Unterlassungsbegehrens durch mehrere Kläger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 285
  • GRUR 1999, 1133
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus KG, 06.04.1999 - 5 W 12/99
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, daß bei einer Klagenhäufung, wenn mehrere Kläger ein identisches Unterlassungsbegehren verfolgen, keine Zusammenrechnung erfolgt, sondern vom höchsten Interesse eines Klägers auszugehen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 958 - "Verbandsinteresse" -).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Eine solche gemeinsame Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs hätte deutlich geringere Kosten verursacht, weil sich die Anwaltskosten bei einer gemeinsamen Geltendmachung nicht verdoppeln, sondern - sei es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO (OLG Karlsruhe Rpfleger 2000, 184, 185; Traub, WRP 1999, 79 ff.; a.A. OLG Düsseldorf GRUR 2000, 825, jeweils für den Fall der Streitgenossenschaft auf der Passivseite), sei es durch eine Berücksichtigung bei der Streitwertbemessung (vgl. Teplitzky aaO Kap. 49 Rdn. 24; KG NJW-RR 2000, 285; OLG Stuttgart WRP 1988, 632) - nur in verhältnismäßig geringem Umfang erhöhen.
  • BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

    Auch widerspricht es dem Gesetzessinn nicht, wenn das Landesarbeitsgericht den Gebrauch des Ermessens dadurch näher konkretisiert sehen will, dass es eine Einzelbewertung verlangt, bei der von den Angaben der klagenden Partei auszugehen ist, die die wirtschaftliche Bedeutung ihres Interesses näher zu begründen habe (vgl. auch BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG Berlin 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.11.2014 - 5 Ta 122/14

    Streitwertfestsetzung bei einer unbezifferten Feststellungsklage auf

    Er begründet aber ein wesentliches Indiz für die Höhe des Wertes des Streitgegenstandes, wenn die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreits erfolgt (BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.; Stein/Jonas-Roth aaO § 2 Rn 96 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06

    Abmahnung: Antrag auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme aus der

    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswerts ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreits (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG Berlin, Beschluss vom 06. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2010 - 5 Ta 141/10

    Streitwert - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf und

    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswertes ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreites (BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.10.2009 - 5 Ta 103/09

    Streitwertfestsetzung - Abmahnung - Grundsätze des Ermessensspielraums

    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswerts ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreits (BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 3 Ta 125/06

    Streitwertfestsetzung - Bewertung eines Anspruchs auf Berichtigung eines

    Dabei gibt regelmäßig die noch vom Ausgang des Rechtsstreits unbeeinflusste Angabe in der Klage- oder Antragsschrift ein wertvolles Indiz für dieses maßgebende Interesse (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 06. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10

    Streitwert - Entfernung von sechs Abmahnungen aus der Personalakte - Feststellung

    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswertes ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreites (BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • OLG Dresden, 16.05.2002 - 14 W 362/02

    Entscheidungserheblichkeit des wahren wirtschaftlichen Interesses des von einem

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  • OLG Dresden, 29.10.2001 - 14 W 1290/01

    Festsetzung des Streitwertes betreffend ein Verfahren bezüglich eines Verbots der

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