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OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 W 205/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusammentreffen von Konkursantrag und Insolvenzantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung zwischen Konkursverfahren und Insolvenzverfahren
Verfahrensgang
- AG Remscheid, 16.02.1999 - 12 N 3/99
- LG Wuppertal, 19.04.1999 - 6 T 176/99
- OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 W 205/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 501
- ZIP 1999, 1813
- NZI 1999, 414
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 29.03.1999 - 2 W 26/99
Anforderungen an die Durchführung eines Konkursverfahrens; Aussetzung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 W 205/99
Eröffnung des Insolvenzverfahrens zusammen, so ist das Verfahren nach Art. 103 EGInsO gemäß den Vorschriften des Konkursrechts durchzuführen, wenn die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen für das zuerst beantragte Verfahren vorliegen (…Kübler/Prütting, Kommentar zur InsolvenzO, Bd. II 1999, § 335 Rdn. 9 a), insbesondere das angegangene Gericht örtlich zuständig ist (OLG Celle, ZIP 1999, 717 = WPM 1999, 1220).Dieser Schutz ist sicherlich dem Antragsteller zuzubilligen, der vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 einen zulässigen Konkursantrag beim zuständigen Gericht gestellt hat (vgl. OLG Celle, WM 1999, 1220, 1221) bzw. dessen beim unzuständigen Gericht gestellter Konkursantrag vor dem 1. Januar 1999 an das zuständige Konkursgericht weitergeleitet worden ist.
- OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00
Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung; …
Trifft ein vor dem 1. Januar 1999 gestellter Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkursverfahrens mit einem nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung gestellten Antrag eines anderen Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen desselben Schuldners zusammen, so ist das Verfahren nach dem Sinn der Regelung des Art. 103 EGInsO gemäß den Bestimmungen der Konkursordnung durchzuführen, wenn die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen für das zuerst beantragte Verfahren erfüllt sind (vgl. OLG Celle, NZI 1999, 196 [197]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 501 [502];… Kreft in Frankfurter Kommentar, a.a.O., Art. 106 EGInsO, Rdn. 4). - OLG Köln, 14.07.2000 - 2 W 85/00
Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsbeschluß; Weitere Beschwerde; …
Trifft ein vor dem 1. Januar 1999 gestellter Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkursverfahrens mit einem nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung gestellten Antrag eines anderen Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen desselben Schuldners zusammen, so ist das Verfahren nach dem Sinn der Regelung des Art. 103 EGInsO gemäß den Bestimmungen der Konkursordnung durchzuführen, wenn die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen für das zuerst beantragte Verfahren erfüllt sind (vgl. OLG Celle, NZI 1999, 196 [197]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 501 [502];… Kreft in Frankfurter Kommentar, a.a.O., Art. 106 EGInsO, Rdn. 4). - OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 45/03 Trifft ein vor dem 1. Januar 1999 gestellter Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkursverfahrens mit einem nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung gestellten Antrag eines anderen Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen desselben Schuldners zusammen, so ist das Verfahren nach dem Sinn der Regelung des Art. 103 EGInsO gemäß den Bestimmungen der Konkursordnung durchzuführen, wenn die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen für das zuerst beantragte Verfahren erfüllt sind (vgl. OLG Celle, NZI 1999, 196 [197]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 501 [502];… Kreft in Frankfurter Kommentar, a.a.O., Art. 106 EGInsO, Rdn. 4).
- OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 172/03 Trifft ein vor dem 1. Januar 1999 gestellter Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkursverfahrens mit einem nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung gestellten Antrag eines anderen Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen desselben Schuldners zusammen, so ist das Verfahren nach dem Sinn der Regelung des Art. 103 EGInsO gemäß den Bestimmungen der Konkursordnung durchzuführen, wenn die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen für das zuerst beantragte Verfahren erfüllt sind (vgl. OLG Celle, NZI 1999, 196 [197]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 501 [502];… Kreft in Frankfurter Kommentar, a.a.O., Art. 106 EGInsO, Rdn. 4).