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   OLG Düsseldorf, 05.07.1999 - 3 W 195/99   

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https://dejure.org/1999,3752
OLG Düsseldorf, 05.07.1999 - 3 W 195/99 (https://dejure.org/1999,3752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.1999 - 3 W 195/99 (https://dejure.org/1999,3752)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 1999 - 3 W 195/99 (https://dejure.org/1999,3752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtsvollzieher; vertragsgemäße Rückgabe; Vollstreckung; Beseitigungspflicht; Räumung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 885 887
    Verpflichtung des Gerichtsvollziehers bei Vollstreckung eines Räumungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 533
  • MDR 2000, 414
  • NZM 2000, 62
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 328/03

    Befugnisse des Gerichtsvollziehers bei Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung

    Die Beseitigungsverpflichtung der Schuldner hätte der Gläubiger vielmehr als vertretbare Handlung nach § 887 ZPO vollstrecken müssen (vgl. OLG Frankfurt MDR 2003, 655; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 533; OLG Düsseldorf NJW 1965, 2207; OLG Celle NJW 1962 595; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 3. Aufl. § 885 Rn. 2).
  • OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07

    Bestimmtheit eines auf Räumung von Räumlichkeiten gerichteten Klageantrags;

    Zwar wird die Auffassung vertreten, dass ein Anspruch auf Beseitigung bzw. Rückbau der von einem Mieter vorgenommenen Einbauten nur dann vollstreckt werden könne, wenn der Vollstreckungstitel neben der Verpflichtung zur Räumung auch explizit eine Verpflichtung zur Beseitigung der Einbauten enthalte (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2000, 477, 477; OLG Düsseldorf MDR 2002, 1394, 1394; offen gelassen in OLG Düsseldorf MDR 2000, 414, 415).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2015 - 24 W 81/14

    Vollstreckung der Verpflichtung des Mieters zur Beseitigung von Aufbauten und

    Vielmehr bedarf es bei einer derartigen Sachlage der gesonderten Titulierung eines entsprechenden Anspruchs (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2007 - I-24 W 82/07, Rz. 4; Urteil vom 28. Oktober 2010 - I-24 U 201/09, n.v.; OLG Hamm, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 7 U 30/10, Rz. 35; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. November 2002 - 26 W 122/02; LG Köln, Beschluss vom 7. November 2012 - 37 O 19/12; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 328/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juli 1999 - 3 W 195/99; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Auflage, § 885 Rn. 15 und § 887 Rn. 2 "Beseitigung").
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 Wx 251/08

    Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft auf

    Räumung und Herausgabe umfassen aber in der Regel nicht den Abbruch aufstehender Gebäude (vgl. Zöller-Stöber, ZPO 27. Auflage 2009 § 885 Rdz. 15; 887 Rdz. 3; Senat NJW-RR 2000, 533).
  • LG Limburg, 20.04.2004 - 7 T 352/03

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Entsorgung von großen Mengen Abfalls im Rahmen der

    Derart aufwendige Maßnahmen sind nicht mehr Aufgabe des Gerichtsvollziehers, sondern sind nach § 887 ZPO zu vollstrecken, wobei hier offen bleiben kann, ob ein bloßer Räumungs- und Herausgabetitel insoweit ausreicht (OLG Düsseldorf, MDR 2000, 414 f., zitiert in Juris).
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