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OLG Frankfurt, 19.01.1999 - 25 U 80/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines negatorischen Anspruchs gegen die Ausübung eines Jagdpachtrechts; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung der Ausübung eines Jagdpachtrechts; Beweis eines Miteigentumsrechts an einem Grundstück; Bestehen eines Holznutzungsrechts der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 27.01.1998 - 7 O 2077/97
- OLG Frankfurt, 19.01.1999 - 25 U 80/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 538
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 29.06.2017 - V ZB 18/15
Teilungsversteigerungsverfahren: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung der …
Recht; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2000, 538, 540; OLG Zweibrücken, FGPrax 2011, 288; 2013, 164 f.: Hähnegesellschaft bzw. Waldgenossenschaft in ehemals preuß. - OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12
Grundbuch: Nachweis der Vertretungsberechtigung des Vorstands einer …
Im vorliegenden Falle ist die Beschwerdeführerin unter der Bezeichnung einer Markgenossenschaft als Eigentümerin der betroffenen Grundstücke im Grundbuch eingetragen, und zwar bereits seit sehr langer Zeit, weil eine derartige Eintragung schon vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 in den Grundbüchern in Bezug auf die hiesige Beschwerdeführerin bestand, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 19. Januar 1999 (NJW-RR 2000, 538) ausgeführt hat.Unter der Geltung des preußischen Landrechts wurde derartigen altrechtlichen Gemeinschaften die Möglichkeit zur Bildung eines körperschaftlich organisierten Verbandes eingeräumt, der auch selbst Träger des Eigentumes sein konnte (vgl. BayObLGZ 1971, 125/139; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 538).
Zwar sind in der bereits zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt vom 19. Januar 1999 (NJW-RR 2000, 538) Zweifel daran geäußert worden, ob die Beschwerdeführerin als Markgenossenschaft in der vor Inkrafttreten des BGB in früheren Zeiten vorgeschriebenen Form gegründet worden sei und ob gegebenenfalls für die Markgenossenschaft an den betroffenen Grundstücken Eigentum oder nur einzelne Nutzungsrechte bestanden hätten.
- OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11
Grundbuchfähigkeit einer Markgenossenschaft
Auch in dem Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19.01.1999 - 25 U 80/98 - (NJW-RR 2000, 538) seien keine Zweifel an der Wahrnehmung der Eigentumsrechte durch die Stadt O4 geäußert worden.Die Urteile des Landgerichts Kassel vom 05.08.2009 - Az. 3 T 342/09 - und des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.01.1999 - 25 U 80/98 - stehen nach Auffassung der Antragstellerin dem Aufgebotsverfahren nicht entgegen.
In der Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 19.01.1999 - 25 U 80/98 - NJW-RR 2000, 538 - wird hierzu ausgeführt, dass sich ausgehend von der Einräumung der Rechte zur Nutzung des Holzes im Jahr 1360 bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die tatsächliche Handhabe und rechtliche Auffassung entwickelt hätten, die Berechtigten bildeten Markgenossenschaften.
- OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/08
Grundbuch: Zuständigkeit für Anordnung eines Aufgebots und Pflegerbestellung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe in seiner Entscheidung vom 19.01.1999 (NJW-RR 2000, 538) hierzu ausgeführt, dass sich ausgehend von der Einräumung der Rechte zur Nutzung des Holzes im Jahr 1360 bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die tatsächliche Handhabe und rechtliche Auffassung entwickelt hätten, die Berechtigten bildeten Markgenossenschaften. - OLG Zweibrücken, 30.01.2013 - 3 W 21/12
Grundbuchverfahren: Eintragung einer Gehöferschaft
Es reicht aus, wenn eine Mehrheit von Personen bestimmte, aus einem Grundstück folgende Nutzungsrechte innehat, um sie - wenn sie nach Maßgabe der alten landesrechtlichen Regelungen als Waldgemeinschaft oder Realgemeinde zu behandeln waren - grundsätzlich auch heute noch als Rechtssubjekte von Grundstücksrechten, insbesondere des Eigentumsrechts, anzusehen (Senat, Beschluss vom 12. August 2011, Az.: 3 W 7/11; OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 538). - OLG Zweibrücken, 12.08.2011 - 3 W 7/11
Grundbuchberichtigung: Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldgemeinschaft …
Es reicht aus, wenn eine Mehrheit von Personen bestimmte, aus einem Grundstück folgende Nutzungsrechte inne hat , um sie - wenn sie nach Maßgabe der alten landesrechtlichen Regelungen als Waldgenossenschaft oder Realgemeinde zu behandeln waren - auch heute noch als Rechtssubjekte von Grundstücksrechten, insbesondere des Eigentumsrechts, anzusehen (OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 538). - LG Kassel, 05.08.2009 - 3 T 342/09
Grundbuchberichtigung: Rechts- und Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen …
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in seiner Entscheidung vom 19.01.1999 (NJW-RR 2000, 538 [OLG Frankfurt am Main 19.01.1999 - 25 U 80/98] ) hierzu ausgeführt, dass sich ausgehend von der Einräumung der Rechte zur Nutzung des Holzes im Jahr 1360 bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die tatsächliche Handhabe und rechtliche Auffassung entwickelt habe, die Berechtigten bildeten Markgenossenschaften. - OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/09 Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe in seiner Entscheidung vom 19.01.1999 (NJW-RR 2000, 538) hierzu ausgeführt, dass sich ausgehend von der Einräumung der Rechte zur Nutzung des Holzes im Jahr 1360 bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die tatsächliche Handhabe und rechtliche Auffassung entwickelt hätten, die Berechtigten bildeten Markgenossenschaften.
- VG Kassel, 12.11.2019 - 3 K 54/16
Neuzuteilung von Nutzungsrechten
Das OLG Frankfurt hat insoweit im Urteil vom 19.01.1999 - 25 U 80/98 -, juris) ausgeführt:.