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   OLG Düsseldorf, 29.04.1999 - 18 U 135/98   

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OLG Düsseldorf, 29.04.1999 - 18 U 135/98 (https://dejure.org/1999,11878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.1999 - 18 U 135/98 (https://dejure.org/1999,11878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 1999 - 18 U 135/98 (https://dejure.org/1999,11878)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 174 S. 1 § 651a Abs. 1 § 651g Abs. 1
    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Reisevertrag bei Buchung für mehrere Personen; Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht bei Anmeldung von Ansprüchen aus dem Reisevertrag

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 583
  • NJW-RR 2001, 648 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 132/11

    Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht - Einstellung des

    Zwar handelt es sich bei der Anhörung des Betriebsrates nicht um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 174 Satz 1 BGB, sondern um eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Rechtsgeschäfte sind aber entsprechend ihrer Eigenart nach allgemeiner Ansicht auch auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen anwendbar (vgl. BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 341/01 - NZA 2002, 1344; Hessisches LAG, Beschluss vom 29.01.1998 - 5 TaBV 122/97 - ARST 1998, 196; vgl. zur damals umstrittenen Anwendung von § 174 BGB auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Reisevertrag gem. § 651 g BGB, vor der Gesetzesänderung zum 01.01.2002 nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.1999 - 18 U 135/98 - NJW-RR 2000, 583 m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 2653/10

    Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht - Einstellung des

    Zwar handelt es sich bei der Anhörung des Betriebsrates nicht um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 174 Satz 1 BGB, sondern um eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Rechtsgeschäfte sind aber entsprechend ihrer Eigenart nach allgemeiner Ansicht auch auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen anwendbar (vgl. BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 341/01 - NZA 2002, 1344; Hessisches LAG, Beschluss vom 29.01.1998 - 5 TaBV 122/97 - ARST 1998, 196; vgl. zur damals umstrittenen Anwendung von § 174 BGB auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Reisevertrag gem. § 651 g BGB, vor der Gesetzesänderung zum 01.01.2002 nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.1999 - 18 U 135/98 - NJW-RR 2000, 583 m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 2653/11

    Zurückweisung der Anhörung gem. § 102 BetrVG wegen fehlender Originalvollmacht

    Zwar handelt es sich bei der Anhörung des Betriebsrates nicht um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 174 Satz 1 BGB, sondern um eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Rechtsgeschäfte sind aber entsprechend ihrer Eigenart nach allgemeiner Ansicht auch auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen anwendbar (vgl. BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 341/01 - NZA 2002, 1344; Hessisches LAG, Beschluss vom 29.01.1998 - 5 TaBV 122/97 - ARST 1998, 196; vgl. zur damals umstrittenen Anwendung von § 174 BGB auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Reisevertrag gem. § 651 g BGB, vor der Gesetzesänderung zum 01.01.2002 nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.1999 - 18 U 135/98 - NJW-RR 2000, 583 m. w. N.).
  • LG Kleve, 21.06.2002 - 6 S 13/02
    Der Ausgangspunkt des Amtsgerichts, wonach § 174 BGB auf die Anspruchsanmeldung anzuwenden ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer (siehe nur LG L NJW-RR 1995, 316), des OLG E (NJW-RR 2000, 583) und nunmehr auch der Rechtsprechung des BGH (RRa 2001, 24).Die Beklagte hat die Anspruchsanmeldung vom 2. Oktober 2000 daher berechtigt zurückgewiesen.
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