Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.06.1999 - 22 W 13/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert: Wandelungsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 18.01.1999 - 1 O 73/99
- OLG Hamm, 10.06.1999 - 22 W 13/99
- OLG Hamm, 23.12.1999 - 22 W 48/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 587
- MDR 1999, 1225
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 18.06.1984 - 16 W 32/84
Streitwert: Kaufvertrag - Feststellungsklage
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1999 - 22 W 13/99
Einer solchen Auffassung, die unter Hinweis auf die Entscheidungen OLG Koblenz, NJW 1953, 1918 und OLG Celle, AnwBl 1984, 448 vertreten wird, wonach als Streitwert bei einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrages der ungeschmälerte Wert der Leistung als maßgeblich anzusehen ist, von der die klagende Partei freigestellt wird bzw. ihr diese im Fall der schon erbrachten Leistung zurückzugewähren ist, vermag der erkennende Senat nicht zu folgen.
- OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 19 W 25/02
Streitwertbemessung für ein selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung …
Da die Klage auf Wandlung Parallelen zu einer positiven Feststellungsklage aufweist, erscheint es gerechtfertigt, wie bei dieser von einem Bruchteil des Wertes eines sich aus einer Wandlung ergebenden und letztlich erstrebten Rückzahlungsanspruchs auszugehen (OLG Hamm, MDR 1999, 1225). - LG Köln, 09.06.2010 - 20 S 38/09
Streitwertbemessung bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. einer Wandlung nach …
Für die Wandlung nach alter Rechtslage war insoweit ein Abschlag in Höhe von 75%, entsprechend einem Streitwert von 25% des vereinbarten Kaufpreises, anerkannt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 587 [OLG Hamm 10.06.1999 - 22 W 13/99] ).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.06.1999 - 21 W 24/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 587
Wird zitiert von ...
- KG, 19.06.2019 - 21 U 116/18
Streitwertbemessung: Klage des Bauträgers auf Rückabwicklung des …
Streiten die Parteien wie im vorliegenden Fall um die Rückabwicklung eines Vertrages, ist im Ausgangspunkt der Wert der vertraglichen Leistungen die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Streitwerts (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002, II ZR 91/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Februar 2014, 5 W 4/14; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2011, 4 W 246/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1999, 21 W 24/99; Beschluss vom 23. April 1997, 9 W 7/97; OLG Hamm, Urteil vom 2. Juni 1999, 20 U 233/98).Nimmt der Kläger den Beklagten auf Rückabwicklung eines bereits vollständig vollzogenen Vertrages in Anspruch, entspricht der Streitwert in der Regel dem vollen Wert der vertraglichen Leistungen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Februar 2014, 5 W 4/14; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2011, 4 W 246/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1999, 21 W 24/99; Beschluss vom 23. April 1997, 9 W 7/97).