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   BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99   

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BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99 (https://dejure.org/1999,5138)
BayObLG, Entscheidung vom 02.12.1999 - 2Z BR 161/99 (https://dejure.org/1999,5138)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 2Z BR 161/99 (https://dejure.org/1999,5138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 22; WEG § 45; ZPO § 212a
    Pflicht der Rechtsmittelbelehrung im Wohnungseigentumsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 702/98
  • LG München I - 1 T 8215/99
  • BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 606
  • NZM 2000, 295
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99
    Auch unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.6.1995 (NJW 1995, 3173 ff.) hält der Senat an seiner in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. WE 1996, 148) ausgesprochenen Auffassung fest, daß im Wohnungseigentumsverfahren für das Gericht keine Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung besteht.
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Der Gegenbeweis ist vollständig erst dann erbracht, wenn die Beweiswirkungen des § 212 a ZPO entkräftet sind und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angabe auf dem Empfangsbekenntnis richtig sein könnte (vgl. BGH, NJW 1996, S. 2514; BayObLG, NJW-RR 2000, S. 606).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Es vertritt unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsansicht (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 606) die Auffassung, der Antragsgegner habe die Versäumung der ihm unbekannten Frist nicht verschuldet, weil ihn keine Obliegenheit getroffen habe, sich alsbald nach Zustellung der nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Form und Frist des beabsichtigten Rechtsmittels zu erkundigen.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines

    Als Anschlussbeschwerde könnte sie schon nicht ausgelegt werden, weil die Beteiligten zu 4) bis 10) gerade nicht Verfahrensgegner des Hauptbeschwerdeführers, also der Beteiligten zu 3), waren; eine zusätzliche gleichgerichtete Beschwerde eines anderen Beteiligten wäre keine Anschlussbeschwerde (BayObLG ZWE 2000, 131; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 45 WEG Rz. 25; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 10).
  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in

    Der erkennende 2. Zivilsenat hat noch am 2.12.1999 (NZM 2000, 295) an seiner bisherigen Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festgehalten und ausgeführt, eine gesetzliche Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung bestehe nicht, eine solche Pflicht lasse sich auch nicht unmittelbar aus der Verfassung ableiten; Rechtsirrtum und Rechtsunkenntnis seien in der Regel nicht unverschuldet, weil grundsätzlich jeder, der ein Rechtsmittel einlegen wolle, für die Einhaltung der Förmlichkeiten selbst verantwortlich sei und sich gegebenenfalls erkundigen müsse.
  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Registergerichts im Rahmen des § 66 Abs. 5

    Zwar ist in der Regel mangelnde Vertrautheit mit den Vorschriften über Form und Frist der Rechtsmittel nicht unverschuldet, denn grundsätzlich ist jeder, der ein Rechtsmittel einlegen will, für die Einhaltung der Förmlichkeiten selbst verantwortlich (BayObLG NJW-RR 2000, 606; Bassenge § 22 Rn. 18; Keidel/Sternal § 22 Rn. 63).
  • OLG Köln, 18.06.2001 - 16 Wx 1/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

    Eine Rechtsmittelbelehrung ist vorliegend - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - gesetzlich nicht vorgeschrieben (vgl. Senat, Beschluss vom 29.05.2000 - 16 Wx 72/00 - ; BayObLG FamRZ 2000, 493; BayObLG NZM 2000, 295 = ZWE 2000, 131; OLG Celle OLGR 1999, 2, OLG Frankfurt OLGR 1998, 278; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 472 LS; kritisch Demharter FGPrax 1995, 217 unter Bezugnahme auf die zum Zivilprozess ergangene Entscheidung BverfG NJW 1995, 3173).
  • BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01

    Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Der 2. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat in anderer Besetzung am 2.12.1999 (2Z BR 161/99 = NZM 2000, 295) in einer Wohnungseigentumssache an dieser Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festgehalten und ausgeführt, eine gesetzliche Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung bestehe nicht, eine solche Pflicht lasse sich auch nicht unmittelbar aus der Verfassung ableiten; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde versagt.
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07

    Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer

    Keine Anschlussbeschwerde ist nämlich die zu­ sätzliche gleichgerichtete Beschwerde eines anderen Beteiligten (OLG Frankfurt NZM 2007, 568, 569; BayObLG NJW-RR 2000, 606; Bärmann - Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn. 110; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand 2005, § 45 WEG Rn. 25).
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 125/01

    Rechtsmittelfrist nach Bekanntmachung eines Berichtigungsbeschlusses in

    Die abschließende Entscheidung des Senats stammt vom 2.12.1999 (2Z BR 161/99 = NJW-RR 2000, 606).
  • AG München, 08.10.2020 - 484 C 22248/19

    Mangel, Zustellung, Streitwert, Vollmacht, Nachweis, Anlage, Zeitpunkt,

    Dafür genügt allein die Möglichkeit der Unrichtigkeit nicht (dass die Richtigkeit der Angabe nur erschüttert ist, BGH NJW 96, 2514 u 2006, 1206 [1207]); es muss die Beweiswirkung des § 174 vollständig entkräftet, jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung somit ausgeschlossen werden (BGHZ 16, 217 [227]; BGH NJW 90, 2125 u MDR 96, 958 = NJW 96, 2514 sowie NJW-RR 97, 769, NJW 2001, 2723, NJW 2002, 3027 [3028], NJW 2003, 2460, 2006, 1206 [1207] u NJW 2012, 2117; BSG NJW-RR 2002, 1652; BayObLG NJW-RR 2000, 606); an den Gegenbeweis werden damit strenge Anforderungen gestellt (BVerfG NJW 2001, 1563 [1564]; BGH FamRZ 95, 799; vgl. Zöller § 174 Rn. 20 ZPO).
  • KG, 27.06.2003 - 25 W 58/02

    Gerichtliches Freiheitsentziehungsverfahren: Erforderlichkeit einer

  • BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 92/01

    Unverschuldete Unkenntnis über Form und Frist bei Belehrung in früherem Verfahren

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