Rechtsprechung
BGH, 02.12.1999 - III ZR 132/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Wirksamkeit - Klausel - Bewachungsvertrag - Bewachungsunternehmen - Anzeige - Unverzüglich - Haftungsbeschränkung
- Judicialis
AGBG § 9 Bd; ; AGBG § 9 Cl; ; BewachV § 7 Satz 2 (F/ 7. Dezember 1995)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 9; BewachV § 7 S. 2 n. F.
AGB über Pflicht zur unverzüglichen Schadensanzeige auch gegenüber einem Kaufmann unwirksam - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9; BewachV § 7 S. 2 (F: 7. Dezember 1995)
Unzulässigkeit einer AGB-Klausel, wonach ein Haftpflichtanspruch erlischt, wenn er nicht unverzüglich angezeigt wird - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unwirksame AGB eines Bewachungsunternehmens
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Wirksamkeit von Ausschlußfristen; Bemessung einer solchen Frist
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 648
- ZIP 2000, 360
- MDR 2000, 257
- VersR 2000, 494
- WM 2000, 624
- DB 2000, 514
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.01.1999 - III ZR 289/97
Formularmäßige Vereinbarung von Ausschlußfristen für die Geltendmachung von …
Auszug aus BGH, 02.12.1999 - III ZR 132/98
ist auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam (Fortführung des Senatsurteils vom 21. Januar 1999 - III ZR 289/97 - NJW 1999, 1031).Wie der Senat jedoch - nach Verkündung des hier angefochtenen Urteils - bereits entschieden hat, ist die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bewachungsunternehmers, wonach ein gegen ihn gerichteter Schadensersatzanspruch erlischt, wenn er nicht unverzüglich schriftlich angezeigt wird, nach § 9 Abs. 1 AGBG auch gegenüber einem Kaufmann unwirksam (Urteil vom 21. Januar 1999 - III ZR 289/97 - NJW 1999, 1031, 1032).
Dieser einschneidende Rechtsverlust stellt auch unter Berücksichtigung der Interessen des Bewachungsgewerbes an einer raschen Klärung und Abwicklung von Schadensfällen eine unangemessene, nicht mehr hinnehmbare Benachteiligung des Vertragspartners dar (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1999 aaO mit zustimmender Anmerkung Lindacher, EWiR 1999, 865 f;… Graf v. Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Bewachungsvertrag [Stand: Oktober 1996] Rn. 5).
- BGH, 02.12.1992 - IV ZR 135/91
Inhaltskontrolle der AVB-Warenkredit 84
Auszug aus BGH, 02.12.1999 - III ZR 132/98
Nach dem Kerngehalt des § 6 VVG ist die Leistungsfreiheit des Versicherers an ein Verschulden des Versicherungsnehmers geknüpft (…vgl. Horn, in: Wolf/Horn/Lindacher, § 23 Rn. 482), was auch für die Inhaltskontrolle Allgemeiner Versicherungsbedingungen von Bedeutung ist, wenn es sich um Bereiche handelt, in denen § 6 VVG abbedungen werden kann (vgl. BGHZ 120, 290, 295). - BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87
Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 02.12.1999 - III ZR 132/98
a) Die Vereinbarung von Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Haftungsansprüchen dient regelmäßig dem Interesse des Klauselverwenders, möglichst rasch von Schadensfällen zu erfahren, um diese zügig prüfen und abwickeln zu können (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1989 - IX ZR 269/87 - NJW 1990, 761, 764 f).
- AG Brandenburg, 23.06.2003 - 32 C 139/02
Streit um die Wirksamkeit der Kündigung eines sog. Fernüberwachungsvertrages und …
Bei einem "Fernüberwachungsvertrag" liegt die typische Hauptleistung aber regelmäßig in einer Dienstleistung (LG Bochum NJW-RR 2002, 1713 ff.; BGH NJW-RR 2000, 648 ff.; AG Helmstedt NJW-RR 1986, 274; AG Gießen NJW-RR 1996, 49; AG Mainz NZM 1998, 372 = NJW-RR 1998, 732).Für eine Einordnung eines Vertragsverhältnisses unter einen bestimmten Vertragstyp ist insofern nämlich nicht die von den Parteien gebrauchte Bezeichnung, sondern der Vertragsinhalt entscheidend BGHZ 75, 301; BGHZ 101, 350 f.; BGHZ NJW-RR 2000, 648 f.; RGZ 130, 275; LG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1715 f.; LG Bochum NJW-RR 2002, 1713 ff.; LG Offenburg NJW-RR 1999, 495; AG Gießen NJW-RR 1996, 49; AG Mainz NZM 1998, 372 = NJW-RR 1998, 732; AG Helmstedtt NJW-RR 1986, 274; BGH NJW 1999, 1031f.).
Sind aber dem äußeren Erscheinungsbild nach hauptsächlich Bewachungs-Serviceleistungen zu erbringen, so handelt es sich der Sache nach um einen Dienstvertrag (BGH NJW-RR 1997, 942; BGH NJW-RR 2000, 648 f.; LG Bochum NJW-RR 2002, 1713 ff.).
Dieses dienstvertragliche Element steht bei der Betrachtung der gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien dementsprechend eindeutig im Vordergrund (BGH NJW 1999, 1031 f.; BGH NJW-RR 2000, 648 f.; LG Bochum NJW-RR 2002, 1713 ff.; AG Gießen NJW-RR 1996, 49 f.).
- OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 7 U 112/06
Inhaltskontrolle einer Haftungsbeschränkung in AGB eines Bewachungsvertrages; …
Offen bleiben kann, ob es sich bei der Regelung in § 10 Abs. 2 des Wachvertrages um eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung handelt, wofür allerdings der Wortlaut der Bestimmung und die Verbreitung einer solchen Regelung (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21.01.1999 - III ZR 189/97, NJW 1999, 1031 und vom 02.12.1999 - III ZR 132/98, NJW-RR 2000, 648) spricht.a) Der Bundesgerichtshof hat dies in seinem Urteil vom 02.12.1999 (unter III. 2., NJW-RR 2000, 648, 649) ausdrücklich angenommen.
§ 10 Abs. 2 des Vertrages hat einen eigenständigen von Abs. 2 unabhängigen Regelungsgehalt, der einer isolierten Inhaltskontrolle zugänglich ist, sodass die Wirksamkeit dieser Bestimmung von einer eventuellen Unwirksamkeit der Regelung in § 10 Abs. 1 des Vertrages nicht berührt wird (ebenso BGH NJW-RR 2000, 648 ff., vgl. auch OLG Zweibrücken, NJOZ 2001, 877, 878).
Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit vom Klauseln über Ausschlussfristen im Bewachungsgewerbe (BGH NJW-RR 2000, 648) und er befindet sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verkürzung von Verjährungsfristen.
- OLG Stuttgart, 07.12.2016 - 3 U 105/16
Formularvertrag zur Fernüberwachung von Geschäftsräumlichkeiten durch …
Statt einer personal- und kostenintensiven Überwachung vor Ort, die dem Dienstvertragsrecht unterfällt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1999 - III ZR 132/98, NJW-RR 2000, 648, 649), soll nach dem erkennbaren Willen der Parteien die Überwachung aus der Ferne erfolgen, ermöglicht durch den Einsatz technischer Geräte.Auch der Wachmann vor Ort erbringt eine Dienstleistung (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1999 - III ZR 132/98, NJW-RR 2000, 648, 649), ohne dass es je zu seinem Eingreifen kommen müsste.
- BGH, 01.12.2004 - IV ZR 291/03
Formularmäßige Abbedingung des Kündigungserfordernisses in der …
- OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01
In "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und …
Im Fall von "Bewachungsverträgen" ist eine Regelung, wonach ein Haftungsanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, als unwirksam angesehen worden, indessen ohne auf die zugleich vorgesehene Ausschlussfrist von 3 Monaten für den Fall, dass der Anspruch nach Ablehnung nicht binnen dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird, einzugehen (BGH NJW 1999, 1031 ff.; fortgeführt durch BGH ZIP 2000, 360 ff.). - VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18
Nicht rechtzeitig gekündigt: Kein Auschluss wegen Schlechterfüllung!
Die regelmäßige Einordnung eines Bewachungsvertrages als Dienstvertrag entspricht - soweit ersichtlich - der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 90/88; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1999 - III ZR 132/98; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 1999 - 12 U 295/98;… Müller-Glöge in Münchener Kommentar, 5. Auflage 2009, § 611, Rn.151;… Anders/Gehle, Das Recht der freien Dienste, Rn. 614). - OLG Zweibrücken, 22.02.2001 - 4 U 28/00
Ausschlussklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …
Ein solches Interesse ist bei Bewachungsverträgen grundsätzlich anzuerkennen (vgl. BGH NJW 1999, 1031, 1032 und MDR 2000, 257, jew. m.w.N.).