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   BayObLG, 10.08.1999 - 4Z AR 24/99   

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https://dejure.org/1999,8120
BayObLG, 10.08.1999 - 4Z AR 24/99 (https://dejure.org/1999,8120)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.1999 - 4Z AR 24/99 (https://dejure.org/1999,8120)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 1999 - 4Z AR 24/99 (https://dejure.org/1999,8120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, § 281
    Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nach Verweisung durch ein drittes Amtsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 301 AR 13/99
  • BayObLG, 10.08.1999 - 4Z AR 24/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 67
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 4Z AR 24/99
    Denn diese Bestimmung setzt gerade voraus, daß eines der beiden ihre Zuständigkeit bestreitenden Amtsgerichte wirklich zuständig ist (BGH NJW 1995, 534 ).
  • BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 4Z AR 24/99
    Der in der Rechtsprechung (BGHZ 71, 70; NJW 1996, 3013 ) anerkannte Ausnahmefall, der trotz des Nichtvorliegens.der gesetzlichen Voraussetzung gleichwohl eine Bestimmung des am Kompetenzkonflikt zunächst nicht beteiligten, aber in Wahrheit zuständigen Gerichts ermöglicht, ist hier nicht gegeben.
  • OLG München, 13.07.2020 - 34 AR 70/20

    Abgrenzung der Zuständigkeit der KfH und der Baukammer; Bestimmung eines am

    Anerkannt ist dies für den Fall einer ausschließlichen Zuständigkeit eines am Kompetenzkonflikt nicht beteiligten Gerichts (vgl. BGH, NJW 1978, 1163; BayObLG, NJW-RR 2000, 67; Zöller/Vollkommer, § 36 Rdnr. 27; Hüßtege in Thomas/Putzo § 36 Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 1 AR 12/06

    Verweisung im selbstständigen Beweisverfahren; objektive Willkür

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird für Fälle anerkannt, in denen ein drittes Gericht ausschließlich zuständig ist und der erforderliche Antrag auf Verweisung an dieses dritte Gericht vorliegt (s. BGHZ 71, S. 69, 74 f.; BayObLG NJW-RR 2000, S. 67 f.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36 Rdn. 27; Musielak/Heinrich, a.a.O., § 36 Rdn. 28).
  • OLG Hamm, 18.03.2019 - 32 SA 11/19

    Gerichtsstandbestimmung; allg. Gerichtsstand einer GmbH; unverbindliche

    Die Rechtsprechung lässt von diesem Erfordernis aus Gründen der Prozessökonomie (eine) Ausnahme nur dann zu, wenn ein drittes (am Kompetenzkonflikt nicht beteiligtes) Gericht ausschließlich zuständig ist und der erforderliche Verweisungsantrag bereits im Bestimmungsverfahren gestellt wird (vgl. BGH NJW 1978, 1163; BayObLG NJW-RR 2000, 67; Schultzky a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 25.10.2006 - 1 AR 35/06

    Zur Bindungswirkung eines wegen Willkürlichkeit unwirksamen

    In der Rechtsprechung wurden zwar aus Gründen der Prozessökonomie Ausnahmen insoweit zugelassen, als ein drittes, am Kompetenzkonflikt nicht beteiligtes Gericht bestimmt werden kann, wenn es ausschließlich zuständig ist und ein entsprechender Verweisungsantrag bereits im Bestimmungsverfahren gestellt wurde (vgl. BGH, NJW 1996, 3013; BayObLG, NJW-RR 2000, 67).
  • OLG München, 24.08.2017 - 34 AR 126/16

    Bestimmung eines nicht am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichts

    Anerkannt ist dies für den Fall einer ausschließlichen Zuständigkeit des am Kompetenzkonflikt nicht beteiligten Gerichts (vgl. BGH, NJW 1978, 1163; BayObLG, NJW-RR 2000, 67; Zöller/Vollkommer, § 36 ZPO Rdnr. 27; Hüßtege in Thomas/Putzo § 36 Rn. 24).
  • OLG München, 29.01.2020 - 34 AR 70/20

    Schadensersatz aus Planervertrag: KfH oder Baukammer zuständig?

    Anerkannt ist dies für den Fall einer ausschließlichen Zuständigkeit eines am Kompetenzkonflikt nicht beteiligten Gerichts (vgl. BGH, NJW 1978, 1163; BayObLG, NJW-RR 2000, 67; Zöller/Vollkommer, § 36 Rz. 27; Hüßtege in Thomas/Putzo § 36 Rz. 24).
  • OLG Hamm, 23.04.2019 - 32 SA 23/19

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; unverbindlich; unzuständig

    Die Rechtsprechung lässt von diesem Erfordernis aus Gründen der Prozessökonomie (lediglich) Ausnahmen zu, wenn ein drittes (am Kompetenzkonflikt nicht beteiligtes) Gericht ausschließlich zuständig ist und der erforderliche Verweisungsantrag bereits im Bestimmungsverfahren gestellt wird (vgl. BGH NJW 1978, 1163; BayObLG NJW-RR 2000, 67; Schultzky a.a.O. m.w.N.).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z AR 112/03

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt -

    Aus Gründen der Prozessökonomie hat die Rechtsprechung eine Gerichtsstandsbestimmung zwar auch dann zugelassen, wenn ein drittes am Kompetenzkonflikt nicht beteiligtes Gericht ausschließlich zuständig ist und der erforderliche Verweisungsantrag im Ausgangs- oder im Bestimmungsverfahren gestellt ist (vgl. BGHZ 71, 69/74 f.; BayObLG NJW-RR 2000, 67; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 27).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 1Z AR 164/02

    Bindungswirkung einer Verweisung; Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

    Ein Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegt jedoch nicht vor, weil diese Bestimmung grundsätzlich voraussetzt, dass eines der Gerichte, die sich für unzuständig erklärt haben, tatsächlich zuständig ist (BGH NJW 1995, 534; BayObLG NJW-RR 2000, 67; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 27).
  • BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 70/02

    Rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung bei unvollständigem Zuständigkeitsstreit

    b) Dies kann aber dahinstehen, denn die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist jedenfalls deswegen nicht möglich, weil sie voraussetzt, dass sich das Gericht, das nach Meinung des vorlegenden Gerichts tatsächlich zuständig ist, rechtskräftig für unzuständig erklärt hat (vgl. BGHZ 71, 69/74 f.; NJW 1996, 3013; BayObLG NJW-RR 2000, 67; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 27).
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