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   BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99   

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https://dejure.org/1999,4393
BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99 (https://dejure.org/1999,4393)
BayObLG, Entscheidung vom 07.10.1999 - 1Z BR 122/99 (https://dejure.org/1999,4393)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 1Z BR 122/99 (https://dejure.org/1999,4393)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Adoption; Einwilligung; Ersetzung ; Wiedereinsetzung; Zustellung

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2; ; FGG § 34 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 418; ; KostO § 131 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 7, § 19, § 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1 Satz 2
    Formerfordernisse der Beschwerde und des Wiedereinsetzungsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 671
  • FamRZ 2000, 1099
  • BayObLGZ 1999, 330
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 3 Z 59/88

    Entscheidung über eine Beschwerde ohne Beschwerdeeinlegung

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99
    Die Entscheidung über eine Beschwerde - und ein Wiedereinsetzungsgesuch - ist wirkungslos, wenn es an einer Beschwerdeeinlegung - und an einem Wiedereinsetzungsgesuch - fehlt (BayObLGZ 1965, 347; 1988, 259/260; KG Rpfleger 1982, 304; Keidel/Zimmermann § 7 Rn. 42a; Keidel/Kahl § 19 Rn. 114; Jansen FGG 2. Aufl. § 7 Rn. 22 und 23; vgl. auch Habscheid NJW 1966, 1787/1794 f.).

    Trotzdem kann sie angefochten und zur Klarstellung auch aufgehoben werden (wie eine nur anfechtbare Entscheidung), weil der äußere Schein einer wirksamen Entscheidung vorliegt (BayObLGZ 1988, 259/260; KG aaO).

  • BayObLG, 18.12.1995 - 1Z BR 111/95

    Bindungswirkung eines Erbvertrages bei Vorhersehbarkeit der Scheidung; Auslegung

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99
    Bei der Auslegung prozessualer Willenserklärungen ist das Gericht der weiteren Beschwerde nicht an die Auffassung der Vorinstanz gebunden (BayObLG FamRZ 1996, 760/761; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 49).
  • BGH, 25.11.1986 - VI ZB 12/86

    Anfechtung eines unechten Versäumnisurteils

    Auszug aus BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99
    Eine Beschwerde liegt nur dann vor, wenn aus einem Schriftstück die Absicht, eine Entscheidung der Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen, deutlich hervorgeht (BGH NJW 1987, 1204; Beschluß des Senats vom 22.7.1988 RReg.
  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Ein trotz fehlender Rechtshängigkeit erlassenes Urteil ist jedoch wirkungslos (BayObLG NJW-RR 2000, 671 f.; LAG Frankfurt BB 1982, 1924 f.; LG Tübingen JZ 1982, 474 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. Rdn. 18 vor § 300; Musielak/Musielak, ZPO 4. Aufl. § 300 Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Das Fehlen einer wirksamen Beschwerdeeinlegung der Betroffenen führt nach anerkannter Auffassung dazu, dass die Sachentscheidung, die das Landgericht über das Rechtsmittel getroffen hat, unwirksam ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 671; KG Rpfleger 1982, 304).

    Insbesondere handelt es sich nicht um eine (sofortige) weitere Beschwerde (§ 27 Abs. 1 FGG), weil eine instanzabschließende Entscheidung des Landgerichts über eine (sofortige) erste Beschwerde der Betroffenen gerade nicht vorliegt (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 671; KG Rpfleger 1982, 304).

  • OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 21 W 15/16

    Stillschweigende Kostenregelung im Nachlassverfahren

    In Betracht zu ziehen ist jedoch, dass ein Schriftstück als Beschwerdeschrift nur dann ausreichend sein kann, wenn sich aus ihm mit hinreichender Sicherheit der Wille ergibt, einen bestimmten Beschluss anzufechten und damit einer Nachprüfung durch eine höhere Instanz zuzuführen (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1099; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 64 Rn 27).
  • OLG Celle, 11.11.2020 - 14 U 119/19

    Wirksamkeit eines Urteils im Streitgenossenprozess wegen eines angeblich

    Soweit der Beklagte zu 2. nie Partei des Rechtsstreits geworden, aber dennoch verurteilt worden ist, handelt es sich für ihn um ein nichtiges Urteil (BGH NJW-RR 2006, 565, 566; BayObLG NJW-RR 2000, 671; KG NJW-RR 1987, 1215, 1216; HessLAG BB 1982, 1924; LG Tübingen JZ 1982, 474; …
  • OLG München, 09.04.2019 - 34 Wx 281/17

    Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Eintragungsersuchen des Finanzamtes

    Eine Beschwerde liegt nur dann vor, wenn aus einem Schriftstück die Absicht, eine Entscheidung der Nachprüfung durch die höhere Instanz zu unterstellen, deutlich wird (BayObLGZ 1999, 330/334), wobei der Gebrauch des Wortes "Beschwerde" oder "Rechtsmittel" dabei nicht wesentlich ist (BGH NJW 1987, 1204).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 R 1177/16

    Bindung der Rentenversicherungsträger an die vom Familiengericht vorgenommene

    Die von Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann (a.a.O.) genannten Rechtsprechungsnachweise zur "tatsächlichen Wirkungslosigkeit" einer gerichtlichen Entscheidung beziehen sich auch auf gänzlich andere Fallkonstellationen als vorliegend: die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 2000, 671) betrifft eine Beschwerdeentscheidung ohne Beschwerdeeinlegung, die Entscheidung des OLG Oldenburg (MDR 1989, 268) die Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne entsprechenden Antrag, die Entscheidung des OLG Hamm (MDR 1986, 417) äußert sich zur Wirkungslosigkeit eines Urteils gegenüber einer nicht mehr lebenden Partei.
  • OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 340/15

    Amtslöschung von Bebauungsbeschränkungen

    Nichts spricht für die Annahme, der Inhalt der Ankündigung solle sachlich durch die übergeordnete Instanz nachgeprüft werden (BayObLGZ 1999, 330/335; Budde in Bauer/von Oefele § 73 Rn. 4; Demharter § 74 Rn. 4).
  • OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11

    Nachlassverfahren: Entlassung eines Testamentsvollstreckers und Erteilung des

    Nach diesem Zeitpunkt kam eine Abänderung im Kostenpunkt nur über eine Ergänzung nach § 43 Abs. 1 FamFG in Frage, weil die anwaltlich vertretene Beteiligte zu 8 ausdrücklich gegenüber dem Amtsgericht eine Kostenentscheidung zu ihren Gunsten beantragte und keinerlei Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Beteiligte zu 8 - im Wege der Beschwerde - eine Überprüfung der Ausgangsentscheidung durch das übergeordnete Gericht anstrebte (vgl. dazu etwa BayObLG, NJW-RR 2000, 671 m.w.N).
  • LG Bamberg, 13.03.2020 - 41 S 32/19

    Keine Zustellvertretung des Verwalters für einzelne Mitglieder der WEG

    Da mit dem Rechtsmittel nur der Rechtsschein eines Urteils beseitigt werden soll, hängt eine dahingehende klarstellende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nicht vom Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines echten Rechtsmittelverfahrens ab (BGH NJW 1995, 404; BayObLG NJW-RR 2000, 671).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 16 W 15/22

    Nichtabhilfe eines Kostenwiderspruchs Vorlage an ein OLG als Beschwerdegericht

    So ist in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass eine gerichtliche Entscheidung über eine Beschwerde wirkungslos ist, wenn eine Beschwerde, über die befunden werden könnte, überhaupt nicht eingelegt worden ist (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 671, 672 = juris, Rn. 36).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2020 - 5 W 14/20

    1. Der Beschwerde eines am Erbscheinsverfahren Beteiligten, der sich selbst nicht

  • OLG München, 11.01.2017 - 34 Wx 452/16

    Auslegung eines bei einem Rechtsmittelgericht gestellten "Antrags auf Einholung

  • BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00

    Weitere Beschwerde eines Inhaftierten zu Protokoll des Amtsgerichts des Haftortes

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.12.2008 - 14 T 10191/08
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