Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 22.07.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.1999 - 19 W 15/99   

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OLG Köln, 28.04.1999 - 19 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4207)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.1999 - 19 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4207)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 1999 - 19 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit Beschwerde neue Begutachtung ablehnender Beschluss selbständiges Beweisverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 485, 412
    Unzulässigkeit Beschwerde neue Begutachtung ablehnender Beschluss selbständiges Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen den eine neue Begutachtung nach § 412 Abs. 1 ZPO ablehnenden Beschluss

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 729
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 17.03.2008 - 3 W 28/08

    Selbständiges Beweisverfahren: Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Einholung

    Die Beweismöglichkeiten im selbständigen Beweisverfahren sollen gem. § 485 Abs. 3 ZPO nicht weiter gehen als im Hauptprozess (vgl. OLG Rostock a.a.O.; OLG Koblenz Beschl. vom 30.01.2007 - 5 W 71/07; OLG Köln Beschl. vom 28.04.1999 - 19 W 15/99 - NJW-RR 2000, 729).

    Im Ergebnis dieser Erwägungen hält der Senat im Anschluss an die weit überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur die sofortige Beschwerde für nicht zulässig (ebenso OLG Düsseldorf Beschl. vom 12.09.1997 - 22 W 48/97 - BauR 1998, 366 = NJW-RR 1998, 933; OLG Hamm Beschl. vom 13.03.1996 - 12 W 3/96 - OLGR Hamm 1996, 203; OLG Frankfurt Beschl. vom 22.01.1996 - 1 W 38/95 - OLGR Frankfurt1996, 82; OLG Köln Beschl. vom 28.04.1999 - 19 W 15/99 - NJW-RR 2000, 729; Zöller/Gummer, § 567 Rn. 35; ausdrücklich offen gelassen BGH Beschl. vom 13.09.2005 - VI ZB 84/04 - BGHZ 164, 94; a.A. OLG Frankfurt Beschl. vom 07.12.2007 - 4 W 64/07).

  • OLG Köln, 07.11.2019 - 7 W 45/19

    Selbständiges Beweisverfahren

    Denn die insoweit getroffene Entscheidung des Landgerichts unterliegt nicht der Beschwerde (OLG Frankfurt, OLGR 1996, 82; OLG Köln NJW-RR 2000, 729 m.w.N.).

    Der Senat folgt insoweit der h.A. in der Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluß vom 28.4. 1999 - 19 W 15/99; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. Mai 2006 - 19 W 17/06; OLG Frankfurt a.M., OLG-Report 1996, 82; OLG Hamm, OLG-Report 1996, 203; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 933; 1997, NJW-RR 1997, 1086).

  • OLG Frankfurt, 05.05.2006 - 19 W 17/06

    Selbständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen für eine weitere Begutachtung

    Denn die insoweit getroffene Entscheidung des Landgerichts unterliegt nicht der Beschwerde (OLG Frankfurt, OLGR 1996, 82; OLG Köln NJW-RR 2000, 729 m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.03.2010 - 11 W 14/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der erneuten

    Aus diesem Grunde unterliegt nach ganz herrschender Auffassung auch ein in einem selbständigen Beweisverfahren gestellter Antrag auf eine erneute Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen gem. § 412 ZPO oder Einholung einer ergänzenden Stellungnahme nicht der sofortigen Beschwerde (KG a.a.O; OLG Düsseldorf MDR 2009, 588 = OLGR 2009, 515; OLG Schleswig MDR 2009, 1304; Senat NJW-RR 2000, 729; OLGR 2002, 128 und 2004, 303; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 490 Rdn. 4 jew. m w. N.).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02

    Selbständiges Beweisverfahren in einer Arzthaftungssache: Sofortige Beschwerde

    Das gibt der Beschwerdeführerin Gelegenheit darzulegen, ob sie eine Ablösung des Sachverständigen und eine weitere Begutachtung begehrt, die im Ermessen des Landgerichts liegt und nicht mit der Beschwerde angegriffen werden kann (OLG Köln NJW-RR 2000, 729), oder den Sachverständigen ablehnt, was nur wegen Besorgnis der Befangenheit, § 406 Abs. 1 ZPO, und unter den Voraussetzungen des § 406 Abs. 2 und 3 ZPO möglich ist.
  • OLG Köln, 28.05.2001 - 11 W 16/01

    Frist für Antrag auf Ergänzung eines Sachverständigengutachtens

    Die Beschwerde gegen einen die neue Begutachtung nach § 412 Abs. 1 ZPO ablehnenden Beschluss sieht das Gesetz auch im selbständigen Beweisverfahren nicht vor (OLG Köln, OLGR 1999, 305 f. = NJW-RR 2000, 729 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 366; OLG Frankfurt/Main, OLGR 1996, 82; OLG Hamm, OLGR 1996, 203 f.).
  • KG, 10.11.2009 - 27 W 100/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf

    Aus diesem Grund unterliegt nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Zurückweisung eines in einem selbständigen Beweisverfahren gestellten Antrags auf eine erneute Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen gemäß § 412 ZPO nicht der sofortigen Beschwerde (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.01.2009 - 1 W 3/09; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.02.2009 - 16 W 18/09 - und v. 20.02.2003 - 16 W 14/03; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 08.10.2008 - 8 W 49/08; OLG Rostock, Beschluss v. 17.03.2008 - 3 W 28/08; Thüringer OLG, Beschluss v. 18.04.2007 - 7 W 119/07; OLG Koblenz, Beschluss v. 30.01.2007 - 5 W 71/07; OLG Köln, Beschluss v. 28.05.2001 - 11 W 16/01 - und v. 28.04.1999 - 19 W 15/99; OLG Hamm, Beschluss v. 16.03.2001 - 20 W 32/00; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.09.1999 - 6 W 48/99; alles zitiert nach juris; Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl., § 412, Rn. 4; Stein/Jonas-Leiphold, ZPO, 22. Aufl., § 412, Rn. 21; MünchKomm-Zimmermann, ZPO, 3. Aufl., § 412, Rn. 5; Musielak/Huber, ZPO, 7. Aufl., § 412, Rn. 5).
  • OLG Hamm, 16.03.2001 - 20 W 32/00

    Beweissicherungsverfahren - Verweigerung ergänzender oder erneuter Begutachtung -

    Insoweit unterscheidet sich das selbständige Beweisverfahren nicht vom streitigen Zivilprozeß (vgl. dazu u.a. Baumbach/Hartmann a.a.O.; Zöller/Herget, 22.Aufl., § 490 Rn 4; OLG Köln NJW-RR 2000, 729; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 366; OLG Hamm OLbR 1996, 203; OLG Frankfurt/a.M. OLGR 1996, 82 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2008 - 5 W 45/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die mündliche Anhörung des Sachverständigen im

    Dies wird von der herrschenden Meinung unter Hinweis auf das dem Tatrichter nach § 412 ZPO eröffnete pflichtgemäßen Ermessen und der Erwägung, dass prozessleitende Anordnungen des Gerichts, die in seinem freien Ermessen stehen, den amtswegigen Verfahrensgang betreffen und keine Anfechtung mit der Beschwerde ermöglichen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 17.03.2008, 3 W 28/08, BeckRS 2008, 09338; OLG Rostock Beschluss vom 22.03.2007 - 7 W 122/06 - OLGR Rostock 2007, 841; OLG Köln, Beschluss vom 28.04.1999, 19 W 15/99, NJW-RR 2000, 729; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rn. 33) verneint (a.A. OLG Frankfurt Beschluss vom 07.12.2007 - 4 W 64/07, BauR 2008, 1183ff = NZBau 2008, 446ff).
  • OLG Koblenz, 30.01.2007 - 5 W 71/07

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines

    Die Beweismöglichkeiten im selbständigen Beweisverfahren sollen nicht weiter gehen als im Hauptprozess (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 729 -ganz h.M.; weitere Nachweise Thüringer Oberlandesgericht BauR 2006, 579).
  • OLG Köln, 10.05.2004 - 11 W 26/04

    Ergänzung des Sachverständigengutachtens im selbständigen

  • OLG Zweibrücken, 08.10.2008 - 8 W 49/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des

  • OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 12 W 44/06

    Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.07.1999 - 15 WF 106/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10136
OLG Schleswig, 22.07.1999 - 15 WF 106/99 (https://dejure.org/1999,10136)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.07.1999 - 15 WF 106/99 (https://dejure.org/1999,10136)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 15 WF 106/99 (https://dejure.org/1999,10136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 729
  • FamRZ 2000, 760
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 19.08.1998 - 12 WF 995/98

    Bestätigung der Aufhebung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.1999 - 15 WF 106/99
    Entgegen der vom Ast. zitierten Ansicht des OLG Bamberg (FamRZ 1995, 1590) besteht kein Vertrauensschutz für eine Partei dahingehend, dass sie die gewährte staatliche Prozesskostenhilfe behalten darf, wenn sich ihre Verhältnisse innerhalb des Zeitraums des § 120 I ZPO ändern (so auch OLG München, NJW-RR 1999, 578 = FamRZ 1999, 303).

    Demnach ist es der bedürftigen Partei zuzumuten, den Erlös aus der Veräußerung des Familienheims auch dann für die Prozesskosten einzusetzen, wenn von dem Erlös eine neue Wohnung angeschafft wird (OLG Schleswig, SchlHA 1984, 128; OLG Celle, JurBüro 1990, 1191; OLG München, FamRZ 1999, 303).

  • OVG Bremen, 11.04.1990 - 2 B 35/90

    Nachträgliche Prozeßkostenhilfe; Beschwerdeentscheidung; Mittelose Partei ;

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.1999 - 15 WF 106/99
    Demnach ist es der bedürftigen Partei zuzumuten, den Erlös aus der Veräußerung des Familienheims auch dann für die Prozesskosten einzusetzen, wenn von dem Erlös eine neue Wohnung angeschafft wird (OLG Schleswig, SchlHA 1984, 128; OLG Celle, JurBüro 1990, 1191; OLG München, FamRZ 1999, 303).
  • OLG Bamberg, 21.10.1994 - 7 WF 134/94

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Fehlen von eigenem verwertbarem Vermögen;

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.07.1999 - 15 WF 106/99
    Entgegen der vom Ast. zitierten Ansicht des OLG Bamberg (FamRZ 1995, 1590) besteht kein Vertrauensschutz für eine Partei dahingehend, dass sie die gewährte staatliche Prozesskostenhilfe behalten darf, wenn sich ihre Verhältnisse innerhalb des Zeitraums des § 120 I ZPO ändern (so auch OLG München, NJW-RR 1999, 578 = FamRZ 1999, 303).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Anderes gelte nur dann, wenn die Partei bereits bei Verfahrensbeginn überschuldet gewesen sei und den Kapitalzufluss zur Deckung dieser Schulden verwendet habe (OLG Schleswig SchlHA 1984, 128; OLG Celle JurBüro 1990, 1192; OLG Bamberg [7. Senat für Familiensachen] JurBüro 1990, 760 und JurBüro 1990, 1306; OLG München FamRZ 1999, 303; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996, 997 und OLG Schleswig FamRZ 2000, 760).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2007 - 8 WF 23/07

    Prozesskostenhilfe: Nachträgliche Anordnung einer einmaligen Zahlung der

    Eine Prozesspartei, der nach Prozessbeginn ihre Prozesskostenschuld bekannt sei, dürfe später erlangtes Vermögen nicht vorrangig zum Immobilienerwerb - also zur Vermögensbildung - nutzen (OLG München FamRZ 99, 303; OLG Schleswig FamRZ 00, 760; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, u.a. Beschluss vom 2.10.2003, AZ 8 W 426/03 und vom 21.12.2006, 8 WF 106/05; offen gelassen von Kalthoener / Büttner, 4. Aufl., RN 338).
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