Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.07.1999 - 14 WF 86/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung von rückständigem Unterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Brühl - 32 F 252/98
  • OLG Köln, 07.07.1999 - 14 WF 86/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2000, 73
  • FamRZ 2000, 443



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08  

    Insolvenzrecht - Inkongruente Deckung

    Damit hat die Schuldnerin - ähnlich wie bei einer Selbstmahnung (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622, 623; OLG Köln NJW-RR 2000, 73 ; Bamberger/Roth/Unberath, BGB 2. Aufl. § 286 Rn. 37) - eine Zahlungsaufforderung seitens der Beklagten vorweggenommen.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2006 - 3 Wx 160/06  

    Wohnungseigentum - Schadensersatz wegen verspäteter Abrechnung durch Verwalter

    Dazu wäre erforderlich, dass der Schuldner, hier der Antragsgegner, die alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt, sich erklärtermaßen zu seiner Schuld bekannt hat (OLG Köln NJW-RR 00, 73 m.w.N.); Palandt/Heinrichs § 286 Rdnr. 25).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 10 WF 135/00  

    Verzug eines bisher leistenden Unterhaltsschuldners kann ohne Mahnung eintreten;

    Ein Unterhaltsschuldner, der seine Zahlungen ohne berechtigenden Grand von sich aus einstellt, gerät vom Zeitpunkt der Einstellung an in Höbe der bisherigen Unterhaltsleistungen auch ohne Mahnung in Verzug, sofern sich aus den früher geleisteten Zahlungen ergibt, dass der Schuldner Grund und Höhe des gegen ihn erhobenen Anspruchs kannte (BGH, NJW 1987, 1549, 1551; vgl. auch OLG Celle, FamRZ 1979, 1058; OLG Oldenburg, FamRZ 1982, 731.732; OLG Köln. FamRZ 1983.178, 180; FamRZ 2000, 443, 444).
mehr
  • LG Mönchengladbach, 15.07.2008 - 3 O 5/08  
    Das Schreiben der Beklagten vom 26.4.2007 stellte insofern eine sog. Selbstmahnung des Schuldners dar, mit welcher dieser die Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt ankündigt und den Gläubiger als besonderen Grund i.S.d. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB vom grundsätzlichen Erfordernis einer Mahnung befreit (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 73; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Auflage 2007, § 286 Rn. 25).
  • OLG München, 15.02.2012 - 7 U 3199/11  

    Urkundenprozess: Ausdruck elektronischer Dokumente als zulässiges Beweismittel

    Der Verzug der Beklagten wurde, wie das Erstgericht zutreffend ausführt, durch Selbstmahnung, d. h. die beklagtenseits in Anlage K 3 und K 4 jeweils erfolgte Zusage der Zahlung bis 25.01.2011, in Gang gesetzt (vgl. Palandt, BGB, 71. Aufl., § 286, Rdziff. 25, BGH, IX ZR 63/08, nach Juris, Rdziff. 24, OLG Köln, 14 WF 86/99, nach Juris, Rdziff. 9).
  • AG Düsseldorf, 09.11.2009 - 55 C 5673/09  
    Wenn der Schuldner eine Leistung zu einem bestimmten Datum ausdrücklich ankündigt und gleichwohl nicht leistet, gerät er bei fruchtlosem Ablauf des selbst genannten Termins ohne Mahnung aufgrund der Selbstmahnung in Verzug (OLG Köln, NJW-RR 00, 73).
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