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   OLG Köln, 15.10.1999 - 3 W 31/99 BSch   

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https://dejure.org/1999,3212
OLG Köln, 15.10.1999 - 3 W 31/99 BSch (https://dejure.org/1999,3212)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.10.1999 - 3 W 31/99 BSch (https://dejure.org/1999,3212)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 3 W 31/99 BSch (https://dejure.org/1999,3212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert; Verklarungsverfahren; Vermögen; Vermögensrechtliche Interessen

  • Judicialis

    KostO § 30 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KostO § 30 Abs. 1
    Geschäftswert im Verklarungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 30 Abs. 1
    Geschäftswert in Verklarungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 733
  • VersR 2000, 386
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 30.04.2014 - 3 W 19/14

    Streitwert im Verfahren vor dem Schifffahrtsgericht

    Für die Gestaltung des Verfahrens sowie Art und Umfang der Beweisaufnahme ist allein das Gesamtinteresse an einer möglichen Aufklärung des vollständigen Sachverhalts eines Schiffsunfalls als Voraussetzung für die spätere Regelung aller irgendmöglichen Ansprüche der Beteiligten daran maßgebend (OLG Köln, Beschluss v. 15.10.1999 3 W 31/99 - ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).

    Demgemäß bemisst sich nach bisheriger Übung der Schifffahrtsgerichte der Geschäftswert in Verklarungsverfahren regelmäßig nach der Summe der vermögensrechtlichen Interessen, die Gegenstand der Prüfung im Verklarungsverfahren sind (OLG Köln, Beschluss v. 15.10.1999 - 3 W 31/99 - ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).

    Das bedeutet, dass bei der Ausübung des Ermessens gemäß § 36 I GNotKG die betroffenen vermögensrechtlichen Interessen der Beteiligten für den objektiven Geschäftswert wesentliche Anhaltspunkte sind, in denen das Gesamtinteresse für den Gegenstand des Geschäfts zum Ausdruck kommt (OLG Köln, Beschluss v. 15.10.1999 - 3 W 31/99 - ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).

  • OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 W 56/03

    Ausspruch der Kostenfolge des § 494 a Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung);

    Ausnahmsweise ist die Kostenfolge wegen unterlassener Hauptsacheklage nach § 494 a Abs. 2 ZPO dann nicht auszusprechen, wenn die beabsichtigte Klage aufgrund Erfüllung des Hauptsacheanspruchs durch den Beweisgegner gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH BauR 2003, 575, 576; OLG Frankfurt BauR 2002, 1298; OLG Hamm NJW-RR 2000, 733; OLG Celle BauR 2002, 1888, 1889; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 494 a Rn. 5).
  • AG Mannheim, 02.03.2017 - 30 UR II 1/16
    Für die Gestaltung des Verfahrens sowie Art und Umfang der Beweisaufnahme ist allein das Gesamtinteresse an einer möglichen Aufklärung des vollständigen Sachverhalts eines Schiffsunfalls als Voraussetzung für die spätere Regelung aller irgend möglichen Anspruche der Beteiligten daran maßgeblich (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2014, 3 W 19/14 BSch, ZfB 2014, Sammlung Seite 2278 ff; Beschluss vom 15.10.1999, 3 W 31/99 BSch, zitiert nach juris Rn. 6).
  • AG Mannheim, 21.02.2021 - 30 UR II 1/20
    Für die Gestaltung des Verfahrens sowie Art und Umfang der Beweisaufnahme ist allein das Gesamtinteresse an einer möglichen Aufklärung des vollständigen Sachverhalts eines Schiffsunfalls als Voraussetzung für die spätere Regelung aller irgend möglichen Anspruche der Beteiligten daran maßgeblich (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2014, 3 W 19/14 BSch, ZfB 2014, Sammlung Seite 2278 ff; Beschluss vom 15.10.1999, 3 W 31/99 BSch, ZfB 2000, Sammlung Seite 1785 f).
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