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   OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99   

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https://dejure.org/1999,3197
OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99 (https://dejure.org/1999,3197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.1999 - 20 U 102/99 (https://dejure.org/1999,3197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 1999 - 20 U 102/99 (https://dejure.org/1999,3197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankentagegeld; Vergleichszeitraum; Krankenversicherung; Versicherungsnehmer; Transparenzgebot; Anpassung

  • Judicialis

    MB/KT 94 § 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 4
    Anknüpfungspunkt für Vergleichszeitraum in § 4 Abs. 2 MBKT 94 ist unklar und deshalb nach § 5 AGBG auszulegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT 94 § 4
    Anspruch des Versicherers auf Anpassung des Krankentagegeldes; maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Arbeitseinkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 763
  • VersR 2000, 750
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99
    Damit verbleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, VersR 93, 830 (831) unter I 2 m. w. N.).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99
    Eine vollständige Bestimmung, die am Transparenzgebot zu messen und hinsichtlich derer zu prüfen wäre, ob darin nach dem Verständnis eines Durchschnittskunden seine Rechte und Pflichten ausreichend klar und durchschaubar dargestellt sind (BGHZ 106, 42), liegt nach alledem nicht vor.
  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 151/91

    Formularklausel zur Tilgungsverrechnung im Individualprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99
    Eine Überprüfung scheitert nicht daran, daß im Individualprozeß bereits die Anwendung von § 5 AGBG zu einer zufriedenstellenden Lösung führt (BGH NJW 1992, 1097 (1099) m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.10.1982 - 20 U 45/82
    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99
    Eine Herabsetzungserklärung gem. § 4 MB/KT kann Wirkungen nämlich grundsätzlich nur für die Zukunft entfalten (Senat VersR 1983, 1177 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.01.1983 - 20 U 214/82
    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99
    Für die Bestimmung des § 4 Nr. 4 MB/KT ist es indessen ohne Bedeutung, welches weitere Einkommen in Form von Krankengeld und Krankentagegeldern der Versicherungsnehmer erzielt (Senat VersR 83, 1147); erforderlich und ausreichend für eine Anpassung nach dieser Bestimmung ist bereits nach deren Wortlaut allein, daß das Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers unter das dem Vertrag zugrundegelegten Nettoeinkommen gesunken ist.
  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Selbst wenn aber der Versicherungsnehmer ungeachtet der in der Rechtsprechung geäußerten Bedenken gegen die Transparenz des § 4 Abs. 2 MB/KT (vgl. dazu OLG Hamm VersR 2000, 750, 752; ähnlich schon VersR 1996, 880; OLG Saarbrücken ZfSch 2002, 445, 446) versucht, aus dem in § 4 Abs. 2 MB/KT genannten Zeitraum von zwölf Monaten einen Anhalt für die Auslegung von § 4 Abs. 4 MB/KT zu gewinnen, erschließt sich ihm nicht, ob es für die Herabsetzung des Tagessatzes auf die letzten zwölf Monate vor einer Herabsetzungserklärung des Versicherers oder die letzten zwölf Monate vor dem Zeitpunkt ankommen soll, zu dem der Versicherer Kenntnis von einer Einkommensminderung erlangt hat, oder ob der Versicherer im Rahmen des § 4 Abs. 4 MB/KT rückblickend jeden beliebigen Zwölfmonatszeitraum zum Anlass für eine Herabsetzung des Tagessatzes nehmen kann, soweit sich damit eine nicht nur vorübergehende Einkommensminderung des Versicherungsnehmers abbilden lässt.
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Einschränkung von § 8 AGBG, die auch im Schrifttum für richtig gehalten wird (Brandner in Ulmer/Brandner/Hensen, aaO, § 8 AGBG Rdnr. 8a, 4b; Staudinger/Coester, BGB (1998), § 8 Rdnr. 15 ff., § 9 Rdnr. 145 f.; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 2000, 763), zwar bisher nicht ausdrücklich ausgesprochen.
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 9a U 15/14

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit der Regelung zur Herabsetzung des

    Welcher Zeitpunkt tatsächlich maßgeblich sein soll, lässt sich auch im Wege der Auslegung nicht ermitteln (so ebenfalls OLG Hamm VersR 2000, 750).
  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 976/16

    Anforderungen an die Transparenz von Sonderbedingungen für die

    § 4 Abs. 2 AVB ist daher bereits hinsichtlich der Bestimmung des Zeitraums des maßgeblichen Nettoverdienstes intransparent (vgl. hierzu, aber offen lassend: OLG Hamm, Urt. v. 03.11.1999 - 20 U 102/1999; vgl. hierzu auch, ebenfalls offen lassend: BGH, Urt. v. 06.07.2016 - IV ZR 44/15, Rn. 35).
  • OLG München, 27.07.2012 - 25 U 4610/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung:

    Unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 03.11.1999, NJW-RR 2000, 763, ist der Kläger der Ansicht, dass § 4 I (2) MB/KT keinesfalls eine Anpassung rechtfertigen könne.
  • OLG Frankfurt, 30.12.2014 - 12 U 150/13

    Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen bei der Berechnung der

    Welcher Zeitpunkt tatsächlich maßgeblich sein soll, lässt sich auch im Wege der Auslegung nicht ermitteln (so ebenfalls OLG Hamm VersR 2000, 750).
  • LG Münster, 21.08.2008 - 15 O 21/08

    LASIK-Operation als medizinisch notwendige Heilbehandlung

    Ein Klarstellung kann sich zwar grundsätzlich aus den konkreten Tarifbedingungen ergeben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 3.11.1999 (20 U 102/99)), was hier jedoch nicht der Fall ist.
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - 5 U 82/21

    Anrechnung von Entgeltersatzleistungen auf den Krankentagegeldanspruch der

    Die Bestimmung ähnelt in ihrer Formulierung dem § 4 Abs. 2 MB/KT, in Ansehung dessen in der Vergangenheit Transparenzbedenken geltend gemacht wurden (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; Senat, Urteil vom 20. März 2002 - 5 U 816/01-62, ZfS 2002, 445; OLG Hamm VersR 2000, 750; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, VersR 2016, 1177) und die von Teilen der Literatur, insbesondere für den Fall der Verwendung des Begriffs "Nettoeinkommen" ohne konkrete Definition, auf die vorliegende Klausel übertragen werden (Schubach, in: Bruck/Möller, a.a.O., § 1a MB/KT 2009 Rn. 6).
  • LG Dortmund, 19.02.2015 - 2 O 239/14

    Zulässigkeit der Anrechnung und Kürzung von Kranktagegeld einer privaten

    Dementsprechend steht die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur auf dem Standpunkt, dass es sich bei einer Regelung wie in § 3 Abs. 1 Satz 2 VB 2000 nicht um eine objektive Anspruchsbegrenzung, sondern um einen unverbindlichen Programmsatz handelt (OLG Saarbrücken ZFS 2002, 445; OLG Hamm VersR 2000, 750, 751; VersR 1996, 880; OLG Köln VersR 1990, 769 (771); Willmes in Bach Moser, Private Krankenversicherung, 4. Auflage, § 4 MB/KT Rn. 9; Hütt in Langheit/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG, § 192 Rn. 139; Rogler in Rüffer/Halbach/ Schimikowski, HK-VVG, 2. Auflage, § 4 MB/KT Rn. 1; Wriede in Bruck/Möller, VVG, Band VI 2 Anmerkung G 53; a. A. OLG Celle, VersR 2010, 1486 und VersR 1999, 352; LG Duisburg NVersZ 2002, 174; Voit in Prölss/Martin, VVG 28. Auflage, § 4 MB/KT 2009 Rn. 5).
  • KG, 31.01.2017 - 6 U 138/16

    Wirksamkeit der Bedingungen zur Ermittlung des Krankentagegeldanspruchs

    Soweit das Landgericht auf die im angefochtenen Urteil dargestellte herrschende Meinung - der auch der Senat folgt - verweist, wonach eine Kürzung des Krankentagegeldes durch Anrechnung des Verletztengeldes nicht auf die Regelung in § 4 Abs. 2 AVB gestützt werden kann, weil diese keine Anspruchsbeschränkung, sondern lediglich eine Ordnungsvorschrift im Sinne eines unverbindlichen Programmsatzes formuliert (so zuletzt: OLG Dresden, Urteil vom 13.12.2016 zum Az. 4 U 976/16, zitiert nach juris, dort Rdz. 32 m.w.N.; vgl. auch OLG Saarbrücken ZfSch 2002, 445 - 446, zitiert nach juris, dort Rdz. 26 - 28; OLG Hamm VersR 2000, 750 - 752, zitiert nach juris, dort Rdz. 15) greift die Beklagte dies mit ihrer Berufung nicht an.
  • LG Essen, 24.08.2010 - 9 O 99/09

    Anspruch auf Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag wegen

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