Rechtsprechung
KG, 16.07.1999 - 28 AR 78/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,17141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 801
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 13.08.2007 - 1 AR 45/07
Weitergeltung von § 13 Abs. 2 Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz für vor dem 1. 7. …
Danach entfaltet ein Verweisungsbeschluss ausnahmsweise dann keine Bindungswirkung, wenn das Gericht ohne nachvollziehbare Begründung von einer Rechtsvorschrift oder der zu ihrer Anwendung in Schrifttum und Rechtssprechung einhellig vertretenen Auffassung abweicht und die Verweisungsentscheidung hierauf beruht (vgl. KG, Beschluss vom 16.07.1999, Az.: 28 AR 78/99, NJW-RR 2000, 801f). - OLG Frankfurt, 21.05.2002 - 13 AR 4/02
Wegfall der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen Abweichung von der …
Mit dem Oberlandesgericht Schleswig (vgl. dessen Beschluss vom 24.05.2000, abgedruckt in MDR 2000 S. 453; ähnlich auch das Kammergericht im Beschluss vom 16.07.1999, abgedruckt in NJW-RR 2000, S. 801 f., 802 oben) geht der beschließende Senat davon aus, dass einem Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung auch dann zu versagen ist, wenn das verweisende Gericht bezüglich der Auslegung einer Zuständigkeitsregel von einer seit langem in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegenden und somit herrschenden Rechtsauffassung ohne eine substantielle und in der Sache tragende Begründung abweicht. - OLG Dresden, 14.08.2007 - 1 AR 60/07 Danach entfaltet ein Verweisungsbeschluss ausnahmsweise dann keine Bindungswirkung, wenn das Gericht ohne nachvollziehbare Begründung von einer Rechtsvorschrift oder der zu ihrer Anwendung in Schrifttum und Rechtssprechung einhellig vertretenen Auffassung abweicht und die Verweisungsentscheidung hierauf beruht (vgl. KG, Beschluss vom 16.07.1999, Az.: 28 AR 78/99, NJW-RR 2000, 801f).