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   BGH, 19.07.2000 - XII ZR 176/98   

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BGH, 19.07.2000 - XII ZR 176/98 (https://dejure.org/2000,761)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2000 - XII ZR 176/98 (https://dejure.org/2000,761)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - XII ZR 176/98 (https://dejure.org/2000,761)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Mietvertrag - Einkaufszentrum - Ladenlokal - Kundschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Anmietung eines Ladenslokals, wenn das Einkaufszentrum nicht die erwartete Kundschaft anlockt, § 313 BGB

  • Judicialis

    BGB § 242 Bb; ; BGB § 535 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 535 ff.
    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender Geschäftsentwicklung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht: Ladenlokal im Einkaufszentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 242, 535 ff. BGB
    Gewerberaummiete/Wegfall der Geschäftsgrundlage/ausbleibender Kundenstrom

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 242, 535 ff. BGB
    Gewerberaummiete/Wegfall der Geschäftsgrundlage/ausbleibender Kundenstrom

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Enttäuschte Erwartungen von Händlern eines Einkaufszentrums und die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1535
  • ZIP 2000, 1530
  • MDR 2001, 22
  • NZM 2000, 1005
  • ZMR 2000, 814
  • NJ 2001, 201 (Ls.)
  • WM 2000, 2548
  • WM 2001, 2548
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZR 176/98
    Zur Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Anmietung eines Ladenlokals in einem erst zu erstellenden Einkaufszentrum, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird (im Anschluß an Senatsurteil vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 = NJW 2000, 1714).

    Nachdem der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg in einer Parallelsache, die ebenfalls einen Laden in dem C. betraf (4 U 189/96 OLG Naumburg = BGH XII ZR 279/97), die auf nicht eingehaltene Zusagen hinsichtlich der Auslastung, der Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze und der Verkehrsanbindung gestützte fristlose Kündigung eines anderen Mieters für berechtigt erklärt hatte, hat die Klägerin behauptet, auch ihr gegenüber seien die in jenem Urteil behandelten Zusagen gemacht worden.

    Zur Begründung wird insoweit zunächst auf das Senatsurteil vom 16. Februar 2000 in dem bereits erwähnten Verfahren XII ZR 279/97 (= WM 2000 S. 1012 ff. = NJW 2000, 1714 ff. m. Anm. Eckert in EWiR 2000, 469 f.) verwiesen, das ebenfalls ein Ladengeschäft in dem C. in H. betrifft, und dem ein inhaltsgleicher Mietvertrag wie im vorliegenden Fall zugrunde liegt.

    Sollten sich die Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung nach erneuter Prüfung nicht bestätigen, dann kann der Klägerin unter Umständen ein Anspruch wegen Verschuldens der Beklagten beim Vertragsschluß zustehen, der eine fristlose Kündigung - unter Heranziehung des § 554 a BGB - rechtfertigen könnte (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 2000 aaO WM S. 1017 = NJW S. 1718).

  • OLG Hamm, 08.04.2020 - 30 U 107/19

    Behördliche Untersagung des Betriebs mehrerer Spielhallen als Mangel des

    Das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache trägt bei der Gewerberaummiete dagegen grundsätzlich der Mieter (vgl. BGH NJW 2011, 3151 , und die dortigen Verweise auf BGH NJW 2006, 899 ; NJW-RR 2004, 1236; NJW-RR 2000, 1535 ; NJW 2000, 1714 ).
  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen

    Das Verwendungsrisiko bezüglich der Pachtsache trägt bei der Gewerberaummiete dagegen grundsätzlich der Mieter (vgl. Senatsurteile vom 21. September 2005 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 901; vom 26. Mai 2004 - XII ZR 149/02 - NJW-RR 2004, 1236; vom 19. Juli 2000 - XII ZR 176/98 - NJW-RR 2000, 1535, 1536; vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1716 und vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98 - NZM 2000, 36, 40).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    b) Zur Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Anmietung einer Teilfläche in einem erst zu erstellenden Zentrum für Handel und Dienstleistungen, wenn dieses nach der Eröffnung nicht in der erwarteten Weise von den Kunden angenommen wird (im Anschluss an Senatsurteile vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714 und vom 19. Juli 2000 - XII ZR 176/98 - NZM 2000, 1005).

    Dieser trägt seinerseits ohnehin das gesamte Vermietungsrisiko und damit die Gefahr, bei einem Scheitern des Projekts seine Investitionen zu verlieren (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 19. Juli 2000 - XII ZR 176/98 - NJW-RR 2000, 1535, 1536).

  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 9 U 18/08

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung einer Betriebspflicht bei

    Diese im Gewerberaummietrecht angelegte Risikoverteilung ändert sich nicht dadurch, daß das vermietete Geschäft in einem Einkaufszentrum liegt und nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter erwartet hat, die notwendige geschäftsbelebende Funktion des Einkaufszentrums werde verwirklicht werden können (BGH, Urteil vom 16.02.2000, Az. XII ZR 279/97, Juris-Rn. 45; Urteil vom 19.07.2000, Az. XII ZR 176/98, Juris-Rn. 22 f.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19.07.2000, Az. XII ZR 176/98) bedarf es für eine vertraglich vereinbarte Verlagerung des unternehmerischen Geschäftsrisikos vom Mieter auf den Vermieter (Juris-Rn. 26).

    b) Auch die Regelung zur Pflichtmitgliedschaft des Mieters in einer Werbegemeinschaft (§ 13/II Nr. 1) stellt sich entgegen der Ansicht der Klägerin (Bl. 77 I) nicht als Ausdruck einer vertraglich gewollten Risikoverlagerung auf die Vermieterin dar, sondern gehört zu den für die Anmietung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum gewöhnlichen, üblichen Vereinbarungen (so ausdrücklich: BGH, Urteil vom 19.07.2000, Az. XII ZR 176/98, Juris-Rn. 26).

    § 11/II Nr. 2 lässt sich nicht entnehmen, dass die Klägerin - um es mit den Worten des BGH im Urteil vom 19.07.2000 (Az. XII ZR 176/98) auszudrücken (Juris-Rn. 27) - "finanziell und mit Betriebspflichten" in eine von der Beklagten entwickelte "Gesamtverkaufsstrategie" eingebunden werden sollte.

    werden soll (vgl. Urteil vom 19.07.2000, Az. XII ZR 176/98, Juris-Rn. 27).

    f) Die Auffassung der Klägerin, die dargestellten Rechtsprechungsgrundsätze des BGH aus den Urteilen vom 16.02.2000 (Az. XII ZR 279/97) und vom 19.07.2000 (Az. XII ZR 176/98) ließen sich deshalb nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen, weil es dort um die Berechtigung einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegangen sei, während sie hier Vertragsanpassung "ohne Betriebspflicht" begehre (Bl. 29 f. II), verkennt, dass die hier maßgebliche Voraussetzung, das sog. normative Element des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, unabhängig davon vorliegen muss, welche Rechtsfolge der Wegfall der Geschäftsgrundlage hat; stets kommt es (u. a.) darauf an, ob - abweichend von der grundsätzlichen Risikoverteilung - das Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko ausnahmsweise auf den Vermieter übertragen ist.

    Es lag an der Klägerin, als Unternehmerin abzuschätzen, ob das Einkaufscenter die von der Vermieterin erwartete Attraktivität haben und sich die geschäftsbelebende Funktion des Einkaufszentrums verwirklichen würde (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1032; Urteil vom 19.07.2000, Az. XII ZR 176/98, Juris-Rn. 22 f.; Jendrek, a. a. O., 526, 527; Wolf/Eckert/Ball, a. a. O., Rn. 609).

  • BGH, 17.03.2010 - XII ZR 108/08

    Gewerberaummiete: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung der vorgesehenen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats trägt bei der Gewerberaummiete grundsätzlich der Mieter das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache (Senatsurteile vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98 - NZM 2000, 36, 40; vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1716; vom 19. Juli 2000 - XII ZR 176/98 - NJW-RR 2000, 1535, 1536; vom 26. Mai 2004 - XII ZR 149/02 - NJW-RR 2004, 1236 und vom 21. September 2005 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 901).
  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13

    Preisgleitung in der Höhe der Inflationsrate: Klausel wirksam!

    Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf die Änderung der Geschäftsgrundlage zu berufen (vgl. BGH NJW 2006, 899, Tz. 30; NJW-RR 2000, 1535, Tz. 20).
  • OLG Rostock, 03.02.2003 - 3 U 116/02

    Präambel zu Mietvertrag ist nicht Vertragsinhalt

    Erforderlich ist allerdings, um Ausuferungen des Fehlerbegriffs zu vermeiden, stets eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit bzw. eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, wohingegen Umstände, die die Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht unmittelbar berühren, nicht als Mängel zu qualifizieren sind (BGH, NJW 2000, 1714; BGH, NJW-RR 2000, 1535).

    Die Parteien können allerdings die Risikoverteilung vertraglich ändern und vereinbaren, dass der Vermieter das Geschäftsrisiko des Mieters - ganz oder zum Teil - übernimmt (BGH, NJW 2000, 1714; NJW-RR 2000, 1535).

  • OLG Koblenz, 27.06.2019 - 1 U 1471/18

    Präsenz-Apotheke muss auch präsent sein!

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die das Landgericht bereits zutreffend hingewiesen hat (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1535; BGH NJW 2000, 1714; BGH NJW-RR 2000, 1535; Ghassemi-Tabar, Gewerberaummiete, a.a.O., § 535 Rn. 548 - 549) entfällt die in einem Gewerbemietvertrag vereinbarte Betriebspflicht jedoch nicht, wenn sich das Geschäft des Mieters als unwirtschaftlich herausstellt und der erwartete Gewinn ausbleibt.
  • OLG Rostock, 25.02.2002 - 3 U 209/00

    Praktikabilitätsgründe bei der Stellvertretung haben keinen Einfluß auf die

    Ein Sachmangel ist die für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustandes der Mietsache von dem vertraglich geschuldeten, wobei sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die Mietsache als Fehler in Betracht kommen (BGH NJW 2000, 1714 = NZM 2000, 492 = MDR 2000, 821; BGH NJW-RR 2000, 1535 = NZM 2000, 1005 = MDR 2001, 22).

    Die im Gewerberaummietrecht angelegte Risikoverteilung ändert sich nicht dadurch, dass das vermietete Geschäft in einem Einkaufszentrum liegt und nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter erwartet, die notwendige geschäftsbelebende Funktion des Einkaufszentrums werde verwirklicht werden können (BGH NJW 1981, 2405, 2406; BGH NJW-RR 2000, 1535 = MDR 2001, 22 = NZM 2000, 1005; BGH NJW 2000, 1714 = NZM 2000, 492 = MDR 2000, 821).

  • OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 3 U 75/08

    Haftung aus einem Mietverhältnis über ein Ladenlokal: Vertragsanpassungsanspruch

    Hiervon abzugrenzen sind Erwartungen, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer Partei fallen sollen (BGH NJW-RR 2000, 1535, 1536), auch wenn diese für den Vertragspartner erkennbar waren, wie die Gewinnerwartung (BGH NJW 2000, 1714 (1716).Die Erwartung eines bestimmten Gewinns ist grundsätzlich Teil des Verwendungsrisikos, das der Mieter zu tragen hat (BGH, aaO.) Es ist seine Sache, die Erfolgsaussichten eines Geschäftes in der gewählten Lage abzuschätzen, einschließlich der Gefahr, dass das Gesamtobjekt scheitern kann mit entsprechenden negativen Folgen für ein Einzelhandelsgeschäft (BGH NJW-RR 2000, 1535 (1536); Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, Kap. 8 Rz. 28; Schmidt-Futterer- Eisenschmid , Mietrecht, 9. Aufl., § 536 Rz. 11).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2005 - 24 U 223/04

    Individualvereinbarung, wenn Parteien bei einem Mietvertrag vorformulierte

  • OLG Koblenz, 14.04.2015 - 5 U 1483/14

    Ansprüche des Mieters von Gewerberäumen in einem neuen Einkaufszentrum wegen

  • KG, 22.05.2023 - 8 U 47/22

    Büros statt Einzelhandelsflächen: Kündigungsrecht eines Ladenmieters?

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 24 U 66/10

    Gewerberaummietrecht - Wann ist Mietzins sittenwidrig?

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 24 U 109/10

    Umsatzrückgang: Wegfall der Geschäftsgrundlage?

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 24 U 83/04

    Widerruf einer Schenkung von Verwandten eines Ehegatten nur unter besonderen

  • OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 162/01

    Anspruch des Mieters aus culpa in contrahendo wegen Verletzung vorvertraglicher

  • AG Pinneberg, 20.03.2003 - 69 C 151/02

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Nutzung der angemieteten Räume als Spielothek

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 10 U 142/08

    Kündigungsrecht des Mieters einer Bäckereifiliale in einem Einkaufszentrum bei

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 24 U 35/11

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer überhöhten, gegen § 4 Abs. 1 WiStrG

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 103/05

    Zur Aufklärungspflicht des Verpächters über wirtschaftliche Chancen und Risiken

  • LG Bonn, 18.03.2021 - 10 O 157/20

    Fristlose Kündigung Gewerberaummietverhältnis wegen Schließungsverfügung: Kein

  • KG, 12.03.2001 - 12 U 8765/99

    Formularmäßige Vereinbarung einer Einschränkung des Minderungsrechts im Rahmen

  • LG Hamburg, 10.01.2013 - 333 O 100/12

    Berechtigung zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages über

  • OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 106/02

    Anpassung des Pachtzinses für ein Alten- und Pflegeheim wegen Änderung der

  • OLG Rostock, 25.06.2001 - 3 U 162/00
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