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   BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00   

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BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00 (https://dejure.org/2000,1597)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.2000 - 2Z BR 103/00 (https://dejure.org/2000,1597)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 2Z BR 103/00 (https://dejure.org/2000,1597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 28 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Versammlungsniederschrift; Anfechtungsfrist; Eigentümerbeschluss; Kostenvorschuss; Amtsermittlungspflicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Beschlußanfechtung; Kostenvorschuß

  • Judicialis

    WEG § 21; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; KostO § 8 Abs. 2; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlußanfechtungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 76 (Leitsatz)

    WEG §§ 21, 23 Abs. 4, § 43, Abs. 1 Nr. 4; FGG § 12
    Zur Anfechtung von WEG-Beschlüssen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vorsorgliche Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1233
  • NJW-RR 2001, 1234
  • NZM 2001, 143
  • ZMR 2001, 294
  • BayObLGZ 2000, 340
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00
    Sofern die Bestimmungen des Gesetzes oder der Teilungserklärung über die Umlegung von Kosten durch einen Eigentümerbeschluss abgeändert worden sein sollten, wäre ein solcher Eigentümerbeschluss nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nichtig (NJW 2000, 3500).
  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
    Auszug aus BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00
    Im Hinblick auf die bestehenden Mitwirkungspflichten der Beteiligten (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1170 f.) schwächt sich im Falle einer unterbliebenen Begründung des Antrags die Amtsermittlungspflicht jedoch ab (Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. Anh. zu § 43 Rn. 21); sie hat sich nicht auf die für den Antragsteller günstigen Tatsachen zu erstrecken, sofern angenommen werden kann, dass diese im Fall einer Begründung von ihm vorgetragen worden wären.
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ;

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00
    Denn auch für die Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, denen der Anfechtende in der Eigentümerversammlung zugestimmt hat, fehlt nach allgemeiner Meinung das Rechtsschutzbedürfnis nicht (BayObLG NJW-RR 1988, 1168; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 43 Rn. 102).
  • KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96

    Verwirkung des Anfechtungsrechts in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00
    Wird der eingeforderte Kostenvorschuß nicht gezahlt, rechtfertigt dies grundsätzlich nicht die Zurückweisung des Antrags; vielmehr führt es nur zum Ruhen des Verfahrens (BayObLGZ 1971, 289/292; KG NJW-RR 1998, 370 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 588; Staudinger/Wenzel § 48 WEG Rn. 7; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 48 Rn. 74; Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor §§ 43 ff. Rn. 128).
  • BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 32/95

    Auslegung einer Finanzierungsvollmacht

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00
    Gegen die vorsorgliche Anfechtung aller in einer Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüsse bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn der Grund dafür ist, dass die Niederschrift vom Verwalter nicht rechtzeitig vorgelegt wird (BayObLG NJW-RR 1995, 1167).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 3 Wx 321/97

    Rechtsmißbrauchbei jahrelangem Nichtbetreibens eines

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00
    Wird der eingeforderte Kostenvorschuß nicht gezahlt, rechtfertigt dies grundsätzlich nicht die Zurückweisung des Antrags; vielmehr führt es nur zum Ruhen des Verfahrens (BayObLGZ 1971, 289/292; KG NJW-RR 1998, 370 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 588; Staudinger/Wenzel § 48 WEG Rn. 7; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 48 Rn. 74; Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor §§ 43 ff. Rn. 128).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

    Auszug aus BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00
    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, dass eine gemeinsame Abstimmung und Beschlußfassung von zwei rechtlich selbständigen Gemeinschaften in einer Versammlung grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BayObLG ZMR 2000, 780).
  • OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02

    Wohnungseigentum: Verspätete Einzahlung eines Kostenvorschusses im

    aa) Ob das Beschlussanfechtungsverfahren in Wohnungseigentumssachen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KostO von der Einzahlung bzw. Sicherstellung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann, ist allerdings - was die Kammer nicht verkennt - umstritten (vgl. zum Meinungsstreit zusammenfassend BayObLG NJW-RR 2001, 1234).

    Ansonsten entspricht es einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens grundsätzlich nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1234, 1235 und BayObLGZ 1971, 289, 293; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662 und WE 1995, 241; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309 und 309, 310; KG NJW-RR 1998, 370, 371; Wenzel aaO § 48 Rdnr. 6).

    Verzögerungen über die Anfechtungsfrist hinaus wären aber mit den schützenswerten Interessen der übrigen Eigentümer, alsbald Klarheit über die Wirksamkeit eines Beschlusses zu erhalten, nicht zu vereinbaren (vgl. BayObLGZ 1971, 289, 292; NJW-RR 2001, 1233, 1234; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309, 310).

    c) Soweit darüber hinaus bei Nichteinzahlung des geforderten Kostenvorschusses in Ausnahmefällen das, Anfechtungsrecht verwirkt sein soll (vgl. etwa KG NJW-RR 1998, 370, 371; BayObLG NJW-RR 2001, 1233,1235; Niedenführ/Schulze aaO Vor. §§ 43 ff. Rdnr. 130), liegt ein solcher Sachverhalt ersichtlich nicht vor.

  • OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04

    Beschlußanfechtungsfrist, Kostenvorschuß

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist eine grundsätzliche Kostenvorschusspflicht für Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG zu verneinen (Senat, Beschluss vom 17.06.2004 -15 W 415/03-; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = NJW-RR 2001, 213; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246; OLG Köln ZMR 2001, 661; MDR 2004, 271; MünchKomm BGB/Engelhardt, § 23 WEG Rdn. 20; Staudinger/Wenzel, a.a.O. § 48 Rdn. 6; offen gelassen von Schl.-Holst.
  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Diese Fragen sind in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt; sie werden in den bisher veröffentlichten Entscheidungen überwiegend verneint (vgl. dazu grundsätzlich BayObLG ZMR 2001, 294; Pfälz. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246 - jeweils m.w.N.).

    Die Beteiligten zu 1. und 2. haben ihr Anfechtungsrecht auch nicht verwirkt (zur Verwirkung vgl. grundsätzlich KG NJW-RR 1998, 370; BayObLG, ZMR 2001, 294).

  • OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05

    Wohnungseigentumsrechtliches Verfahren: Zustellung der Antragsschrift vor Eingang

    a) Da die der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterfallenden wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren einen Antrag voraussetzen (§ 43 Abs. 1 WEG), handelt es sich bei ihnen um Antragsverfahren i.S.v. § 8 KostO (vgl. etwa BayObLGZ 2000, S. 340 ff., 342; Wenzel, in: Staudinger, BGB, 13. Bearb. 2005, Rdn. 5 zu § 48).

    Daß nach - nicht unbestrittener - Ansicht der Verfahrensfortgang bei Beschlussanfechtungsverfahren nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden darf, wird mit der dort bestehenden Besonderheit begründet, daß es bei einem Ruhen des Verfahrens wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses in der Hand des Anfechtenden läge, durch Nichtzahlung die Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses beliebig lang in der Schwebe zu halten, was nicht mit dem schützenswerten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer zu vereinbaren wäre, alsbald Klarheit darüber zu erhalten, ob ein Eigentümerbeschluß wirksam bleibt (vgl. etwa BayObLGZ 2000, S. 340 ff., 343; OLG Köln, ZMR 2001, S. 661 ff., 662; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 246 f., 247; KG, NZM 2005, S. 950; Wenzel, a.a.O., Rdn. 6 zu § 48).

  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Es dient nicht nur einem etwaigen persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung (BGH NJW 2003, 3124 (3125); BayObLGZ NZM 2001, 143; OLG Hamm WE 1997, 387; OLG Karlsruhe WuM 2003, 46; a.A.: OLG Köln DWE 1992, 165).
  • KG, 05.10.2021 - 22 W 67/21

    Notwendigkeit einer inländischen Geschäftsanschrift bei der Ersteintragung einer

    Die Begründung, wonach nur bei vorhandener gesetzlicher Grundlage ein Antrag wegen unterbliebener Zahlung des eingeforderten Kostenvorschusses zurückgewiesen werden könne (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05. August 2010 - 2 Wx 116/10 -, juris, Rn. 6; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06. Dezember 2000 - 2Z BR 103/00 -, juris, Rn. 15 bzgl. Beschlussanfechtung im WEG-Verfahren), überzeugt nicht.
  • OLG Köln, 26.05.2003 - 16 Wx 185/03

    Keine Verpflichtung zur persönlichen Beschwerdeeinlegung durch den Mittellosen im

    Zudem darf in Beschlussanfechtungsverfahren die Zustellung des Antrags nicht von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden, wie inzwischen nicht nur das BayObLG in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung (NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294), sondern auch das OLG Zweibrücken (NZM 2002, 960) und der Senat (OLGReport 2001, 395 = NZM 2002, 299 = ZMR 2001, 661) entschieden haben.
  • OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist durch demnächst

    Wegen der weitreichenden Folgen einer Antragsabweisung wäre ein solcher Hinweis indes unverzichtbar gewesen (Senat, ZMR 2003, 451, 453: KG NJW-RR 1998, 370, 371: BayObLG NJW-RR 2001, 1233, 1235 = BayObLGZ 2000, 340 ff; vgl. auch BayObLGZ 1971, 289, 293: von Rechenberg/Riecke, MDR 1997, 518, 519).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 20 W 238/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Abhängigkeit der Vornahme eines Geschäfts von der

    Nach § 8 Abs. 1 KostO hat in Antragsverfahren, zu den auch die Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz gehören (§ 43 Abs. 1 WEG, vgl. auch BayObLG NZM 2001, 143, 144), der Antragsteller als Kostenschuldner einen zur Deckung der gesamten Kosten hinreichenden Vorschuss zu zahlen.
  • KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts;

    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 140/01

    Vorsorgliche Anfechtung sämtlicher Eigentümerbeschlüsse bei verspätetem Zugang

  • KG, 13.10.2005 - 24 W 169/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsverfahren; Anforderung eines

  • OLG Frankfurt, 17.01.2022 - 20 W 254/21

    Handelsregister: Vorschuss für die Vollziehung der Ersteintragung einer

  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 15 W 415/03

    Erklärung der Ungültigkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

  • AG Düsseldorf, 08.07.2005 - 291 II 5/04

    Wahrung der Monatsfrist des § 23 Absatz 4 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG);

  • AG Kerpen, 20.05.2010 - 26 C 52/09
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