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   OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00   

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https://dejure.org/2000,1980
OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00 (https://dejure.org/2000,1980)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.10.2000 - 9 U 59/00 (https://dejure.org/2000,1980)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 9 U 59/00 (https://dejure.org/2000,1980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 HTürGG, § 3 HTürGG, § 7 Abs 2 S 3 VerbrKrG, § 242 BGB, § 361a BGB
    Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung; Notarielle Urkunde; Grundschuld; Persönliche Haftung; Einwendungen gegen Unterwerfungserklärung; Dahrlehensvertrag

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB § ... 812 II; ; BGB § 123 II; ; BGB § 174 S. 1; ; BGB § 361a; ; HTWG § 1; ; HTWG § 5 II; ; HTWG § 1 II Nr. 3; ; HTWG § 5 I; ; HTWG § 1 I; ; HTWG § 2 I 4; ; AbzG § 1; ; VerbrKredG § 7 II 3; ; VerbrKredG § 3 II; ; VerbrKredG § 7; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 II

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Widerrufsfrist; Anforderungen an die Belehrung über den Fristbeginn; Verwirkung des Widerrufsrechts; Notarielle Beurkundung der Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1279
  • WM 2002, 545
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00
    Ob der Beklagten aus § 3 HTWG ein Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens zusteht, auf den sie die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde stützen könnte, oder ob hier von einer wirtschaftlichen Einheit von Darlehens- und Kaufvertrag ( verbundenes Geschäft") auszugehen ist, bei dem der Kläger seiner Rückgewährpflicht genügt, indem er der Beklagten das Eigentum an der Wohnung überträgt (BGH NJW 1996, 3414, 3415; NJW 1996, 3416, 3417) kann dahin stehen.
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00
    Ob der Beklagten aus § 3 HTWG ein Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens zusteht, auf den sie die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde stützen könnte, oder ob hier von einer wirtschaftlichen Einheit von Darlehens- und Kaufvertrag ( verbundenes Geschäft") auszugehen ist, bei dem der Kläger seiner Rückgewährpflicht genügt, indem er der Beklagten das Eigentum an der Wohnung überträgt (BGH NJW 1996, 3414, 3415; NJW 1996, 3416, 3417) kann dahin stehen.
  • BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67

    Wechsel aus Abzahlungsgeschäften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00
    Er tritt nicht als Grundforderung an die Stelle des erloschenen Darlehensrückzahlungsanspruchs (vgl. BGHZ 51, 69, 73f).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00
    Der Begriff umfasst vielmehr schon jedes werbemäßige Ansprechen eines Kunden, jede anbieterorientierte Kontaktaufnahme, die auf einen späteren Vertragsabschluss zielt (BGHZ 131, 385, 391).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00
    Wenn sich die Beklagte dieser Verantwortung für die persönlichen Vertragsverhandlungen völlig entzog, muss sie sich die Handlungen und Erklärungen der ­ wenn auch rechtlich selbstständigen ­ Vermittlungsfirma zurechnen lassen (BGH NJW-RR 1997, 116).
  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00
    Nur wenn der Verbraucher auch darüber belehrt wird, wann die (kurze) Widerrufsfrist beginnt, kann er eine sachgerechte Entscheidung über das ihm zustehende Widerrufsrecht treffen (BGH NJW 1993, 1013).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2016 - 17 U 77/15

    Anforderungen an den Nachweis des Verzugsschadens bei der Rückabwicklung eines

    Die Beklagte hat es jederzeit in der Hand gehabt, durch eine nachträglich erteilte wirksame Belehrung den Lauf der - dann auf einen Monat verlängerten -Frist in Gang zu setzen und den Schwebezustand zu beenden (vgl. § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. OLG Frankfurt/M., Urteil vom 25.10.2000 - 9 U 59/00, [...] Rn. 31; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.08.2013 - 6 U 55/08, [...] Rn. 62; Soergel/Pfeiffer, BGB , 13. Aufl., § 355 Rn. 60).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Das ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn es - wie hier - nicht um eine (vollständig) fehlende, sondern nur um eine formal missverständliche und allein deshalb nicht ordnungsgemäße Widerrufsfrist geht (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 25.10.2000 - 9 U 59/00, Juris, Rz. 30).

    Das gilt auch für die vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 25.10.2000 (9 U 59/00 - Juris, Rz. 30 f.) sowie des OLG Brandenburg vom 14.04.2011 (6 U 55/08, Juris, Rz. 61 f.), in denen jeweils nicht ersichtlich war, dass sich der Vertragspartner der Bank in einer Weise verhalten hätte, die die Bank berechtigt darauf hätte vertrauen lassen dürfen, dass er sein noch bestehendes Widerrufsrecht künftig nicht mehr ausüben werde (OLG Brandenburg, a.a.O., Rz. 62; OLG Frankfurt, a.a.O., Rz. 31).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Dies entspricht der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum ganz herrschenden Meinung (OLG Hamm WM 1995, 1872, 1873; OLG Stuttgart WM 1999, 2310, 2313; inzident auch OLG Frankfurt a.M. WM 2002, 545, 547; Erman/Saenger, BGB 10. Aufl. § 1 HWiG Rdn. 28 f.; MünchKomm/Ulmer, BGB 3. Aufl. § 1 HWiG Rdn. 14 f.; Staudinger/Werner, BGB 13. Bearb. 2001 § 1 HWiG Rdn. 32; Fischer/Machunsky, HWiG 2. Aufl. § 1 Rdn. 57 f.; a.A. KG WM 1996, 1219, 1220) und findet seine Stütze in der amtlichen Begründung des Haustürwiderrufsgesetzes (BT-Drucks. 10/2876, S. 11), wo zur Auslegung des § 1 HWiG ausdrücklich auf die Rechtsprechung und Literatur zu § 123 BGB verwiesen wird.
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