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   OLG Hamm, 10.05.2001 - 15 W 23/00   

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https://dejure.org/2001,5067
OLG Hamm, 10.05.2001 - 15 W 23/00 (https://dejure.org/2001,5067)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2001 - 15 W 23/00 (https://dejure.org/2001,5067)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 15 W 23/00 (https://dejure.org/2001,5067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 19 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert; Übertragung; Landwirtschaftlicher Betrieb; Privilegierung; Hinreichende Leistungsfähigkeit

  • Judicialis

    KostO § 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19 Abs. 4
    Geschäftswert bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 89 (Leitsatz und Auszüge)

    § 19 Abs. 4 KostO
    Geschäftswert bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1367
  • FGPrax 2001, 218
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 19.07.1996 - 3 W 82/96

    Geschäftswert bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2001 - 15 W 23/00
    Daraus folgt nach zutreffender Auffassung indessen nicht, dass die Vorschrift nicht eingreift, wenn der Betrieb nur nebenberuflich geführt wird (vgl. BayObLG, NJWE-FER 1997, 139; Korintenberg/Bengel, Kostenordnung, 14. Aufl., § 19 Rdnr. 75; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 3. Aufl., Stand Dezember 2000, § 19 Rdnr. 55 d, Landgericht Bad Kreuznach/JurBüro 1996, 484, bestätigt durch OLG Zweibrücken, MittBayNot 1996, 401, 402).

    Entscheidend ist vielmehr, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern kann (vgl. BayObLG, NJWE-FER 1997, 139; OLG Zweibrücken, MittBayNot 1996, 401, 402; Mümmler, JurBüro 1996, 485).

    Die Annahme des Landgerichts, dass von einer hinreichenden Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes zumindest dann auszugehen ist, wenn nach den für die Alterssicherung der Landwirte geltenden Bewertungsgrundsätzen die erforderliche Mindestgröße für die Beitragspflicht Überschritten wird, also die Voraussetzungen des § 1 Absätze 2 und 5 des Gesetzes über die Alterssicherung von Landwirten vorliegen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. OLG Zweibrücken, MittBayNot 1996, 401, 402).

    Zudem hat der Gesetzgeber in einer Reihe von Vorschriften zum Ausdruck gebracht, dass er ab einer bestimmten Mindestgröße einen landwirtschaftlichen Betrieb für förderungswürdig hält (Einzelheiten bei LG Bad Kreuznach, JurBüro 1996, 485 sowie OLG Zweibrücken, MittBayNot 1996, 401, 402), so dass die Würdigung des Landgerichts auch unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung zutreffend ist.

  • LG Koblenz, 20.02.1996 - 2 T 650/95
    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2001 - 15 W 23/00
    Daraus folgt nach zutreffender Auffassung indessen nicht, dass die Vorschrift nicht eingreift, wenn der Betrieb nur nebenberuflich geführt wird (vgl. BayObLG, NJWE-FER 1997, 139; Korintenberg/Bengel, Kostenordnung, 14. Aufl., § 19 Rdnr. 75; Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 3. Aufl., Stand Dezember 2000, § 19 Rdnr. 55 d, Landgericht Bad Kreuznach/JurBüro 1996, 484, bestätigt durch OLG Zweibrücken, MittBayNot 1996, 401, 402).
  • OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05

    Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe - ausreichende

    Ein ausreichend leistungsfähiger Betrieb ist in der Regel gegeben, wenn er die nach § 1 Abs. 5 des Gesetz über die Altershilfe für Landwirte bzw. des Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft erforderlichen Mindestgrößen aufweist (im Anschluss an OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG FamRZ 1997; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295).

    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - in folgenden LaFG - und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte - im folgenden GAL - zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).

  • OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06

    Notarkosten bei Übernahme eine landwirtschaftlichen Betriebs - Ermittlungen zur

    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 15 W 271/12

    Gegenstandswert der notariellen Beantragung eines Hoffolgezeugnisses und der

    Daraus folgt indessen nicht, dass die Vorschrift nicht eingreift, wenn der Betrieb nur nebenberuflich geführt wird (vgl. BayObLG NJWE-FER 1997, 139; Senat NJW-RR 2001, 1367 m.w.N.).
  • LG Münster, 07.07.2008 - 5 T 780/07

    Streit über die Kostennote eines Notars; Anwendbarkeit des landwirtschaftlichen

    Entscheidend ist demnach, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern kann, vgl. OLG I im Beschluss vom 10. Mai 2001, ###### in FGPrax 2001, Seite 218.
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